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Im Jahr 2015 wurde das Betreuungsgeld, dass zunächst von einer Menge Politiker gefordert wurde, doch gekippt. Das Betreuungsgeld verstoß in seiner damaligen Form nämlich gegen das Grundgesetz. Der Bund hätte das Gesetz erst gar nicht erlassen dürfen, denn dafür waren die Länger zuständig. Dies war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Damit verunsicherte das Gericht fast 455.300 Familien, die das Betreuungsgeld bezogen hatten… Heute ist das Ganze „Ländersache“.

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Betreuungsgeld hatte gegen das Grundgesetz verstoßen

Mit seiner damaligen Form hatte das Betreuungsgeld gegen das Grundgesetz verstoßen. Dabei ist das Betreuungsgeld von vielen Eltern und Politikern gefordert worden, doch letztendlich auch immer hart umstritten gewesen. Dann endlich, im Jahr 2013, hatte die CSU es nach einem harten Kampf durchsetzen können.

Die Eltern, die ihre zwei- bis dreijährigen Kinder nicht in eine öffentlich geförderte Kita schickten, sondern lieber selbst zuhause betreuten, bezogen für die zusätzliche Erziehungsleistung 150 Euro monatlich.

Dann aber hatte der Hamburger Senat gegen das Gesetz geklagt, in dem zum Zeitpunkt der Klage die SPD das Sagen hatte. Das Gesetz wurde wieder aufgelöst.

Fatale Folgen für Eltern, die das Betreuungsgeld bezogen hatten

Die Verfassungsrichter hatten keine Übergangsfrist gesetzt. Stattdessen verwiesen sie auf das allgemeine Verwaltungsrecht des Vertrauensschutzes. Hier hatte die Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) klargestellt, dass das Betreuungsgeld vorerst weitergezahlt werden sollte. Und zwar nicht nur für beziehende Eltern, sondern auch für jene, denen bereits ein Antrag genehmigt wurde.

Müssen Eltern das Betreuungsgeld zurückzahlen?

Die große Frage, ob die Eltern das gezahlte Betreuungsgeld zurückzahlen müssten, wies Manuela Schwesig entschlossen zurück. „Klar ist: Niemand muss Geld zurückbezahlen“, sagte sie gegenüber der „BILD“. Doch was ist mit den Eltern, die auf ihren Bescheid warten? Würde ein Antrag auf Betreuungsgeld nicht bewilligt werden, sollten sich die Eltern keine Hoffnungen mehr auf eine entsprechende Leistung machen. „Denn Vertrauensschutz gilt erst ab dem Moment der Bewilligung“, erklärte Staatsrechtler Joachim Wieland aus Speyer.

Damals hatten Anträge auf Betreuungsgeld keine Chance

Zum Zeitpunkt des Urteils standen die Chancen auf eine Bewilligung gleich null. Eltern konnten sich einen Antrag auf das Betreuungsgeld also schenken. Allerdings wurde letztendlich auch entschieden, dass das Betreuungsgeld Ländersache ist. Und damit waren die Eltern wieder im Rennen.

Warum ist das Betreuungsgeld Ländersache?

Laut Urteil hatte der Bund damals keine rechtliche Kompetenz, ein Betreuungsgeld einzuführen. Denn das Grundgesetz besagt, dass der Bund lediglich unter bestimmten Bedingungen für die öffentliche Fürsorge tätig werden darf. Also zum Beispiel dann, wenn bundesweit gleichwertige Lebensverhältnisse hergestellt werden müssen.

Die Richter argumentierten dabei wie folgt: Ein Betreuungsgeld kann nichts daran ändern, dass es nicht überall genug Betreuungsplätze für kleine Kinder gibt. Eine Prämie ist nicht davon abhängig, ob ein Kita-Platz vorhanden ist, sondern nur von der Tatsache, ob Eltern den Platz un Anspruch nehmen oder aber nicht.

Oder einfacher ausgedrückt: Der Wunsch nach einer Wahlfreiheit bei der Kinderbetreuung (Kita oder Selbstbetreuung) sei für sich genommen kein Grund für ein neues Grundgesetz. Bisher hatte beispielsweise das Land Bayern die Prämie mit der Wahlfreiheit stets verteidigt.

Länder können Betreuungsgeld in Eigenregie weiterführen

Nun gibt es für betroffene Eltern allerdings dennoch ein Happy End. Denn laut Beschluss kann jedes einzelne Bundesland ein sogenanntes Landesbetreuungsgeld einführen. Bayern hatte bereits damals angeführt, dass es das Betreuungsgeld weiterhin zahlen würde. Allerdings werden viele Länder von den Grünen oder der SPD regiert. Hier ist es sehr unwahrscheinlich, dass ein Betreuungsgeld gezahlt wird.

Betreuungsgeld

Ob auch Ihnen möglicherweise von Ihrem Bundesland ein Betreuungsgeld zusteht, sollten Sie unbedingt überprüfen. Denn je nach Fall, könnten Sie damit für die Betreuung Ihrer Kinder bares Geld bekommen, und das Monat für Monat. Es lohnt sich in jedem Fall, einmal genauer nachzurechnen. Denn für manche Eltern ist das Betreuungsgeld ein wichtiger finanzieller Zuschuss.

Bildquelle: © JSB31 – Fotolia.com

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