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Ist ein Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum hinweg krank, dann kommt das Betriebliche Eingliederungsmanagement zum Einsatz. Es soll dabei helfen den Arbeitsplatz zu erhalten oder zurück in den Job zu finden. Hier erfahren Sie alles, was beim BEM wichtig ist.

Überblick

  • Was ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement?
  • Wann kommt das Betriebliche Eingliederungsmanagement zur Anwendung?
  • Wie läuft das Betriebliche Eingliederungsmanagement ab?
  • Wer ist am Betrieblichen Eingliederungsmanagement beteiligt?
  • BEM-Beauftragter im Betrieblichen Eingliederungsmanagement
  • BEM-Verantwortlicher im Betrieblichen Eingliederungsmanagement
  • Andere Beteiligte im Betrieblichen Eingliederungsmanagement
  • Das Betriebliche Eingliederungsmanagement im Detail
  • Zielvereinbarung im Betrieblichen Eingliederungsmanagement
  • Was bringt Betriebliches Eingliederungsmanagement?

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Was ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement?

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement muss vom Arbeitgeber dann angewendet werden, wenn ein Arbeitnehmer im Laufe eines Jahres wiederholt oder am Stück mindestens sechs Wochen lang krank war. Es soll dazu dienen die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, einer erneuten Erkrankung vorzubeugen, den Arbeitsplatz zu erhalten und allgemein das Gesundheitsmanagement zu verbessern.

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement wird in der Regel als BEM abgekürzt. Die Rechtsgrundlage für die Maßnahmen finden Sie im Neunten Buch Sozialgesetzbuch unter Paragraf 84, Absatz 2.

Wann kommt das Betriebliche Eingliederungsmanagement zur Anwendung?

Wenn ein Arbeitnehmer bei seinen Krankheitstagen die Frist von sechs Wochen überschreitet, dann ist er verpflichtet Maßnahmen zum Eingliederungsmanagement in die Wege zu leiten. Die Personalabteilung muss dafür selbstständig Buch darüber führen, bei welchen Mitarbeitern das der Fall ist.

Wie läuft das Betriebliche Eingliederungsmanagement ab?

Die Mitarbeiter, bei denen ermittelt wurde, dass sie länger als sechs Wochen lang krank waren, werden schriftlich zu einem Gespräch eingeladen. Es handelt sich dabei ausdrücklich um eine Einladung. Die Teilnahme am Betrieblichen Eingliederungsmanagement ist freiwillig.

Um es dem Mitarbeiter zu erleichtern am Betrieblichen Eingliederungsmanagement teilzunehmen, wird der Einladung meist ein Rückmeldebogen beigefügt, auf dem er auch angeben kann, ob er sich jemanden als zusätzlichen Teilnehmer an diesem Gespräch wünscht und wenn ja, wen. Wenn die Einladung abgelehnt wird, dann ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement an dieser Stelle schon abgeschlossen. Weitere Maßnahmen sind dann nur noch außerhalb des BEM möglich.

Wer ist am Betrieblichen Eingliederungsmanagement beteiligt?

Neben dem Mitarbeiter und der Personalabteilung des Unternehmens gibt es meist einen BEM-Beauftragten und einen BEM-Verantwortlichen. Die Rollen sind aber nicht im Gesetz festgelegt. Jedes Unternehmen muss selbst sehen, wie ein Betriebliches Eingliederungsmanagement am besten durchgeführt werden kann. Auf jeden Fall hat aber der Betriebsrat das Recht darüber informiert zu werden, welche der Mitarbeiter in einem Unternehmen für ein Betriebliches Eingliederungsmanagement in Frage kommen.

BEM-Beauftragter im Betrieblichen Eingliederungsmanagement

Der BEM-Beauftragte kümmert sich darum, dass das Wiedereingliederungsverfahren korrekt abläuft. Er behält zu jeder Zeit den Überblick darüber was passiert und welche Fortschritte das Betriebliche Eingliederungsmanagement im Unternehmen macht. Dafür erstellt er Fragebögen, wertet Daten aus und ist der Ansprechpartner für alle weiteren beteiligten Personen.

BEM-Verantwortlicher im Betrieblichen Eingliederungsmanagement

Der BEM-Verantwortliche ist zuständig für den einzelnen Mitarbeiter, für den ein Betriebliches Eingliederungsmanagement durchgeführt wird. Er nutzt die Unterlagen, die ihm der BEM-Beauftragte zur Verfügung stellt, um zu einem Gespräch einzuladen und die beste Lösung für den betroffenen Mitarbeiter zu erarbeiten. Dafür schließt er mit ihm zusammen eine Zielvereinbarung ab und überwacht die Einhaltung der vereinbarten Maßnahmen. Dabei ist es wichtig, dass er sich an die Schweigepflicht hält und sich ebenso mit den rechtlichen Vorgaben auskennt wie mit den persönlichen Befindlichkeiten der Mitarbeiter.

Andere Beteiligte im Betrieblichen Eingliederungsmanagement

Je nachdem, um wen es sich beim Mitarbeiter handelt, der in den Beruf zurückfinden soll, können noch weitere Spezialisten im Unternehmen mit ins Boot geholt werden. Zum Beispiel ein Behindertenbeauftragter, ein Frauenbeauftragter oder andere. Für einige Firmen lohnt es sich auch, sich Hilfe von außen zu holen. Besonders, wenn das Betriebliche Eingliederungsmanagement für alle Beteiligten noch neu ist.

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement im Detail

Wenn der Mitarbeiter dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement zustimmt, findet zunächst einmal das Erstgespräch statt. Dafür genügt es, wenn der BEM-Verantwortliche anwesend ist, meist holt sich der Mitarbeiter aber noch andere hinzu, die seine Interessen vertreten können.

Im Erstgespräch wird die Situation von allen Beteiligten beleuchtet um herauszufinden, was hinter den Fehlzeiten steckt. Vielleicht sind es Probleme am Arbeitsplatz, vielleicht aber auch nur eine besonders hartnäckige Erkrankung. Besonders wichtig ist dabei herauszufinden, ob es konkrete Gründe für die Erkrankung gibt, die man beseitigen kann.

Zielvereinbarung im Betrieblichen Eingliederungsmanagement

Zu den Ursachen muss eine passende Zielvereinbarung gefunden werden. Dabei kann es sich um Maßnahmen handeln, die der Arbeitnehmer durchführen sollte, solche, die der Arbeitgeber übernimmt oder eine Mischung aus beiden.

Klassische Maßnahmen sind eine Kur, eine Veränderung des Arbeitsplatzes (Einzelbüro, ergonomische Arbeitsfläche, Heimarbeit, …) oder eine Umstellung der betrieblichen Vorgänge. Die beteiligten Parteien verpflichten sich in einem Protokoll die Maßnahmen, auf die man sich geeinigt hat, auszuführen und bestimmen einen Zeitpunkt für ein weiteres Gespräch.

Idealerweise stehen Mitarbeiter und Arbeitgeber sowieso in ständigem Kontakt, so dass sich zeitnah Verbesserungen vornehmen lassen. Wenn nicht, muss nach dem vereinbarten Zeitraum geklärt werden, ob die Maßnahmen wirksam waren oder ob man nachbessern muss. Spätestens wenn der Arbeitnehmer trotz Änderungen erneut erkrankt, muss man weiter nach den Ursachen forschen.

Was bringt Betriebliches Eingliederungsmanagement?

Für den einzelnen Betroffenen hat das betriebliche Eingliederungsmanagement den Vorteil, dass er über die allgemeinen Bedingungen des Arbeitsrechts hinaus individuelle Chancen für optimale Arbeitsbedingungen bekommt. Davon können auch die Kollegen profitieren, die unter ähnlichen Bedingungen arbeiten. Insgesamt kann so das Arbeitsumfeld verbessert und die Produktivität gesteigert werden.

Erkrankungen sind in manchen Fällen ein Zeichen für eine „innere Kündigung“. Die materiellen Bedingungen am Arbeitsplatz können noch so gut sein, wenn das Betriebsklima nicht stimmt. Hier kann oft schon ein klärendes Gespräch helfen.

Durch das Betriebliche Eingliederungsmanagement können die Kosten durch Fehlzeiten und Produktionsausfälle für die gesamte Gesellschaft gesenkt werden.

Bildquelle: © Photocreo Bednarek – Fotolia.com

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