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Jüngst sind die neuen Regelsätze für Hartz-IV-Empfänger bekanntgegeben worden. Demnach stehen ihnen geringfügig mehr Sozialleistung zu, als im laufenden Jahr. Nach Bekanntgabe der Höhe des Regelsatzes werden Stimmen laut, die eine Erhöhung fordern, in der angemessenes Geld für Tabak und Alkohol mit einbezogen sind. Was es damit auf sich hat? Lesen Sie selbst!

Übersicht

  • Die Forderung
  • Ein paar Zahlen im Überblick
  • Ein paar Zahlen im Vergleich
  • Kosten für Sozialkontakte
  • Eine angemessene Erhöhung

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Die Forderung

Die Forderung ist von dem Paritätischen Wohlfahrtsverband ausgegangen. Er bemängelt unter anderem die berücksichtigte Summe für Tabak und Alkohol in dem Gutachten der Regierung.

Doch nicht nur bei diesen Posten hat sich die Regierung die Ausgaben klein gerechnet. Sozialverbände kritisieren, dass bestimmte Bedarfsposten komplett rausgerechnet wurden. So heißt die Aussage letztlich zusammengeschrumpft: Bundesregierung erhöht Hartz IV, mehr Geld für Tabak und Alkohol. Doch die Bedürftigen benötigen mehr Geld und das nicht nur für Tabak und Alkohol.

Doch bevor Sie sich ein vorschnelles Urteil erlauben, lesen Sie erst weiter.

Ein paar Zahlen im Überblick

Damit Sie sich ein Bild von den Erhöhungen machen können, erhalten Sie ein paar Zahlen im Überblick.

„Die Bundesregierung erhöht Hartz IV“ bedeutet, dass die Regelsätze angehoben werden. Das geschieht nach einer Berechnung, der die Lebenshaltungskosten und viele anderen Kriterien zugrunde liegen.

So erhöht sich der Regelsatz für Alleinstehende um 5 Euro, für Paare pro Person um 4 Euro, und bei Kindern gestaffelt nach Alter. Ab 18 und unter 25 um 3 Euro, ab 14 bis 18 um 5 Euro und von 6 bis 14 um 21 Euro.

Mit dieser Erhöhung soll der Regelsatz alle Lebenshaltungskosten abdecken, inklusive einmalige Anschaffungen und ergänzt von Kosten für angemessenen Wohnraum und Kosten für die Heizung. Doch kann sich ein Hartz-IV-Betroffener von der Erhöhung der Bundesregierung Tabak und Alkohol leisten?

Ein paar Zahlen im Vergleich

Die Bundesregierung hat bei der Berechnung für Tabak und Alkohol 3,63 Euro berücksichtigt. Das ist jetzt das mehr Geld für Tabak und Alkohol!
Sozialverbände setzen hier den Maßstab von 20,89 Euro an und damit noch immer das Existenzminimum gemeint, das für ein menschenwürdiges Leben notwendig ist.

Kosten für Sozialkontakte

Das Gutachten muss auch soziale Kontakte berücksichtigen. Dazu gehört auch der Besuch in einer Gaststätte oder einem Restaurant. Hier liegt der angerechnete Betrag bei 9,82 im Monat.

Die reellen Kosten werden in dieser Summe nicht berücksichtigt, da sich der Betrag nach dem Warenwert richtet, wie er vergleichbar im Supermarkt erhältlich wäre.

Die Bundesregierung erhöht Hartz IV, in dem es gleichzeitig Posten kleinschreibt. Sozialverbände halten in dem Bereich einen Betrag von 35 Euro für angemessen.

Eine angemessene Erhöhung

Eine angemessene Erhöhung sehen die Sozialverbände somit bei ungefähr 100 Euro, damit das Lebensminimum gewährleistet ist. Die Bundesregierung rühmt sich mit der Erhöhung des Hartz IV Betrages, doch ob letztlich bei der Teuerungsrate auch mehr Geld beim Hartz-IV-Betroffenen übrig bleibt, sei vorsichtig betrachtet.

Bildquelle: © Alexander Raths – Fotolia.com

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