NewsRecht am

Darf Kinderlärm zur Abmahnung oder Kündigung durch den Vermieter führen?

Kinderlärm, Kirchenglocken und krähende Hähne sorgen immer wieder für Ärger. Aber ist dieser Lärm Grund genug für eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung? Wir fassen die aktuellen Informationen für Sie zusammen.

Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?

Kinderlärm: Die Interessen von Mietern, Vermietern und Nachbarn

Die Wohnungssituation in deutschen Großstädten ist angespannt. Durch die Gesetzgebung sollen die Interessen der Mieter geschützt werden. Aber auch die Vermieter müssen sich vor Mietnomaden schützen können. Und manchmal bereitet das Miteinander unter den Mietern die größten Probleme. Auch die Bedürfnisse der Kinder sollten nicht vergessen werden. Eine schwierige Lage, in der man schnell aneinandergeraten kann.

Rechtsgrundlage

Grundsätzlich gilt, dass die Bedürfnisse aller Beteiligten so weit wie möglich gewahrt werden sollten. Dabei ist es häufig notwendig Kompromisse einzugehen. Für den Laien ist es schwierig zu unterscheiden, welche Bestimmungen gelten: die allgemeinen Ruhezeiten? Das was im Mietvertrag festgelegt wurde? Oder die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen zur Vermietung von Wohnungen?

Dabei wurde schon mehrfach von Gerichten bestätigt, dass Kinderlärm sozialadäquat ist. Das bedeutet, dass es einfach zum Leben mit dazugehört, wie die Silvesterkracher zum Jahreswechsel. Kinderlärm bildet also eine Ausnahme – aber nicht uneingeschränkt.

Kinderlärm und Ruhezeiten

Kinder sind von den Ruhezeiten ausgenommen. Man kann einem Säugling nicht verbieten, dass er mitten in der Nacht zu brüllen anfängt. Je älter die Kinder werden, desto mehr können sie selbst darauf achten die Mittags- und Abendruhe einzuhalten. Wenn das nicht klappt, sollten Nachbarn Toleranz zeigen. Gerichte entscheiden sich meist gegen Kläger, die sich durch Kinderlärm gestört fühlen.

Was ist eigentlich Kinderlärm?

Kinder haben einen natürlichen Spiel- und Bewegungsdrang. Sie werfen Sachen auf den Boden, springen herum, singen und schreien. Alles was beim Spielen hörbar wird, ist Kinderlärm, egal ob Lachen oder Weinen. Außerdem gehört zum Kinderlärm das Schimpfen der Eltern mit dazu.

Etwas anderes sind Musikstunden. Sie sollten die üblichen Zeiten, in denen es laut werden darf, nicht überschreiten. Außerdem halten die deutschen Gerichte nur eine bestimmte Zeitspanne für angebracht. Bei Schlagzeugen zum Beispiel täglich 45 bis 90 Minuten. Sind die Instrumente regulierbar, sollten sie in Zimmerlautstärke gespielt werden.

Kinderlärm und Schallschutz

Wenn Kinder mit ihren Spielzeugautos über den Boden fahren und dem Nachbarn darunter die Decke auf den Kopf fällt, könnte der Schallschutz daran schuld sein. Dafür gibt es genaue Richtlinien, die das Zusammenleben erträglich machen sollen. Als Eltern sind Sie nicht verpflichtet einen Teppich auszulegen. Ihr Vermieter muss sich darum kümmern, dass Fenster und Dämmungen die vorgegebenen Richtwerte einhalten.

Kinderlärm durch Spielen im Hinterhof

Kinder dürfen in der Nähe der Wohnung spielen, egal ob die Umgebung dafür ausgelegt ist oder nicht. Andernfalls würden sie sich auf dem Weg zu einem Spielplatz in Gefahr begeben.

Hier ist das Konfliktpotential mit Nachbarn und Anwohnern besonders groß.

Bildquelle: © Robert Kneschke – Fotolia.com

4 Bewertungen
4.50 / 55 4