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Als Alleinerziehender muss man all das alleine leisten, wofür bei Paarfamilien zwei Elternteile da sind. Dass das nicht immer einfach ist, ist eine logische Konsequenz. Selbst kleinere Dinge im Alltag können im Leben eines Alleinerziehenden das reinste Chaos anrichten: Wenn die Kita schließt, das Kind krank ist oder die Großeltern nicht verfügbar sind, kann es schnell dazu kommen, dass die Arbeit hinten anstehen muss. Natürlich muss die Arbeitswelt auf die unterschiedlichen Belange von alleinerziehenden Müttern und Vätern Rücksicht nehmen – allerdings nicht grenzenlos!

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Extreme Doppelbelastung mit Auswirkung auf Job und Gesundheit

Das Jonglieren zwischen Kind und Job ist eine echte Mammut-Herausforderung. Selbst Eltern-Duos haben es heute lange nicht mehr so einfach, wie einige Jahrzehnte zuvor. Sie stoßen ebenfalls an ihre Grenzen: Die ständigen Preissteigerungen und die gleichzeitige Stagnation der Löhne sorgt dafür, dass immer mehr Eltern unter der Last ihres Alltags kollabieren.

Besonders schwer betroffen sind hierbei die Alleinerziehenden. Und auch hier gibt es nochmal besonders harte Fälle – nämlich dann, wenn die Alleinerziehenden keine Hilfe von ihren Angehörigen erhalten. Doch selbst mit der Unterstützung der Familie oder von Freunden ist es nicht immer einfach.

Schade ist, dass die Arbeitswelt für diesen Punkt der Alleinerziehenden keinen Ausgleich vorgesehen hat. Alleinerziehende Mütter und Väter genießen im Beruf keinen besonderen Schutz, wie ihn zum Beispiel Schwangere oder Schwerbehinderte haben.

Immerhin ein paar Privilegien gibt es. Sie sind jedoch rar, weswegen man sich diese als alleinerziehender Elternteil unbedingt genauestes einprägen sollte.

Wichtige Privilegien als Alleinerziehender

Beachten Sie bitte, dass die folgenden Privilegien als eine Art „Rücksicht“ aufgrund besonderer Bedürfnisse zu beachten sind. Als Alleinerziehender wäre es fatal, diese als sein „Recht“ zu bezeichnen und auf ihnen zu beharren.

Berufstätige Alleinerziehende genießen unter anderem das Privileg, dass wenn der Arbeitgeber eine Ermessensentscheidung trifft, er sie aufgrund ihrer besonderen Belange berücksichtigen muss.

Anordnen von Überstunden

Besonders typische Fälle bei solchen Ermessensentscheidungen sind zum Beispiel Versetzungen, die Verlängerung der Elternzeit oder eine Anordnung von Mehrarbeit. Wenn beispielsweise nach Feierabend noch eine Menge Arbeit ansteht, so muss der Arbeitgeber bei der Auswahlentscheidung seines Personals berücksichtigen, dass Alleinerziehende unter Umständen dringender zeitig nach Hause müssen (um den Nachwuchs vom Kindergarten abzuholen, etc.).

Das betrifft auch die Ermessensentscheidungen in Bezug auf Urlaubswahl der Arbeitnehmer. Der Chef ist dazu verpflichtet, Schul- oder Kita-Ferienzeiten zu berücksichtigen. Hier haben allerdings nicht nur Alleinerziehende den Anspruch auf besondere Berücksichtigung, sondern allgemein Eltern.

Anspruch auf Home-Office für Alleinerziehende?

Für den Fall, dass ein Kind unter zwölf Jahren erkrankt sein sollte, dürfen Eltern in der Regel zehn Tage im Jahr freinehmen. Damit Alleinerziehende hier keinen Nachteil haben, erhalten sie pro Jahr sogar 20 Tage.

Einen besonderen Anspruch auf Home-Office, also das Arbeiten von Zuhause aus, haben Alleinerziehende jedoch nicht. Einen solchen Anspruch hat man nur dann, wenn dies im Arbeitsvertrag ausdrücklich festgelegt wurde.

Dennoch kann es sinnvoll sein, den Arbeitgeber auf das Thema „Home-Office“ anzusprechen. Gegebenenfalls sind einige der zu erledigenden Aufgaben auf Arbeit tatsächlich auch von Zuhause aus machbar.

Zusammen mit dem Chef könnte man dann einen Weg vereinbaren, wie die eigene Arbeitsleistung überprüft werden kann. Er soll schließlich nicht das Gefühl bekommen, dass zuhause gefaulenzt wird. Hier gibt es gleich mehrere flexible Wege, das Arbeitsverhältnis von Zuhause zu gestalten. Allerdings eignen sich längst nicht alle Jobs fürs Home-Office.

Wichtig: Im Zweifel sollten Sie die Absprachen mit ihrem Chef unbedingt schriftlich festhalten. Das ist wichtig, damit auch im Nachhinein Entscheidungen nicht infrage gestellt werden können. Das ist immer sicherer für beide Seiten. Der Arbeitgeber darf beim Widerruf solcher Regelungen dann nämlich nicht willkürlich handeln.

Bildquelle: © dirkkoebernik – Fotolia.com

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