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Immer wieder kommt die Debatte auf: Haben auch Gefängnisinsassen Anspruch auf Rente und Mindestlohn? Der Gefangenensprecher der JVA Wolfenbüttel sagt ja und kritisiert die dort produzierenden Unternehmen öffentlich!

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Niedriger Stundenlohn für Häftlinge

Die Resozialisierung ist das Ziel einer Inhaftierung. Nach dem Eingliederungsgrundsatz nach § 3 Abs. 3 Srafvollzugsgesetz (StVollzG) und die Stellung der Gefangenen nach § 4 Abs. 1 StVollzG hat der Gefangene an der „Erreichung des Vollzugsziels“ mitzuwirken. Nach § 41 StVollzG wird deutlicher: Der Gefangene ist zu einer angemessenen Arbeit verpflichtet! Ausgenommen sind nur Häftlinge in Untersuchungshaft, Sicherheitsverwahrung oder Rentner.

Sie machen eine Lehre im Handwerk oder in der Küche oder arbeiten für Unternehmen, die einen Teil ihrer Produkte in Gefängnissen fertigen lassen. Das sorgt allerdings immer wieder für Diskussionen in der Politik und Gesellschaft, denn die Häftlinge erhalten nur einen sehr niedrigen Stundenlohn.

Gefangenensprecher kritisiert Unternehmen

In einem Schreiben an die Unternehmen, die in der JVA Wolfenbüttel produzieren lassen, kritisiert der Gefangenensprecher Kai Rollhagen die Situation: Gefangene erhalten einen Stundenlohn von 1,60 Euro. Dadurch können die Gefangenen keine Rentenansprüche generieren oder den Unterhalt für Kinder zahlen.

Rollhagen merkt in diesem Zusammenhang an, dass darunter vor allem die Kinder leiden würden, die für die Inhaftierung des Elternteils keine Schuld tragen. Auch Schulden könnten die Gefangenen bei einem Stundenlohn von 1,60 Euro nicht ableisten. Die Last dafür würde wiederum der Steuerzahler tragen.

Soziale Verantwortung sei wichtig

Kai Rollhagen fordert daher den Stundenlohn der Gefangenen an den gesetzlichen Mindestlohn anzupassen. Direkt an die Unternehmen gerichtet, formuliert der Gefangenensprecher: „Ich fordere Sie hiermit auf, Ihrer sozialen Verantwortung nachzukommen, und dafür zu sorgen, dass der gesetzliche Mindestlohn gezahlt wird!“

Seit Jahren keine Einigung

Tatsächlich ist die Debatte um Rente und Mindestlohn hinter Gittern nicht neu. Schon seit Jahren kämpfen Häftlinge, Vereine und Politiker dafür, dass auch Inhaftierte von diesen Rechten profitieren.

Geändert hat sich bislang nichts. Ein Tagesverdienst von 15 Euro ist weit entfernt vom gesetzlichen Mindestlohn. Für viele Gefangene ist die gering bezahlte Arbeit der direkte Weg in die Altersarmut. Wenn man denn überhaupt von Arbeit sprechen kann: Viele Betroffene sprechen von reiner „Beschäftigungstherapie“.

Für einige Politiker geht es aber mitunter genau darum: Gefangene müssen nicht für ihren Lebensunterhalt arbeiten, sondern an ihrer Resozialisierung arbeiten. Zu diesem Schluss kam SPD-Politiker Mike Bischoff nach dem Vorstoß von Brandenburgs Justizminister Stefan Ludwig (Die Linke) im vergangenen Jahr, den Mindestlohn für Häftlinge einzuführen.

Auch aus der CDU gab es im letzten Jahr Gegenwind: „Wenn ich jetzt die gleichen Maßstäbe ansetze und einen Mindestlohn fordere für das Tütenkleben, dann wird man verschiedene Tätigkeiten gar nicht mehr machen können – weil sie einfach nicht mehr bezahlbar sind“, so der parlamentarische Geschäftsführer Jan Redmann.

Bildquelle: © Joerg Sabel – Fotolia.com

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