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Die degressive Abschreibung war ein Teil des deutschen Steuerrechts. Hier erfahren Sie, was man sich darunter vorstellen kann, wer sie nutzen konnte und was man generell bei Abschreibungen beachten muss. Planen Sie Anschaffungen am besten schon von vornherein so, dass Sie Abschreibungen optimal für sich nutzen können!

Überblick

  • Anschaffungen
  • Abnutzung
  • Absetzung
  • Lineare Abschreibung
  • Degressive Abschreibung
  • Altfälle
  • Rechenbeispiel
  • Wechsel der Abschreibungsart
  • Gebrauchte Wirtschaftsgüter
  • Wechselnde Rechtsgrundlage
  • Degressive Abschreibung als Konjunkturmaßnahme

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Anschaffungen

Wenn Sie als Unternehmen oder Selbstständiger in neue Anlagen oder Ausrüstung investieren, dann macht sich das in der Steuererklärung nur dann bemerkbar, wenn Sie die Mehrwertsteuer geltend machen können, die dabei angefallen ist. Die Ausgaben an sich werden einfach nur von einem Geldbetrag auf Ihrem Bankkonto in einen Sachwert umgewandelt. Aber Sie können eine Anschaffung trotzdem für eine Steuermilderung nutzen. Das funktioniert über Abschreibungen auf Grund von Abnutzung.

Abnutzung

Wenn Sie eine neue Maschine gekauft haben, dann nimmt der Gesetzgeber an, dass Sie diese eine bestimmte Zeit lang nutzen können. Über diesen Zeitpunkt hinaus sind die Teile verschlissen, die Technologie veraltet oder andere Gründe gegeben, warum es eigentlich Zeit ist, sich eine neue Maschine anzuschaffen. In der Realität ist es natürlich oftmals so, dass ein Werkzeug durch gute Pflege deutlich länger hält, aber dies wird durch die steuerlichen Vorgaben nicht berücksichtigt.

Absetzung

Um zu wissen, wie viel man jedes Jahr durch eine Abschreibung von der Steuer einsparen kann, braucht man zwei Informationen: erstens wie viel man dafür ausgegeben hat und zweitens wie lange die vorgesehene Nutzungsdauer ist.

Dabei gibt es im Prinzip mehrere Möglichkeiten die Abschreibung über den kompletten Zeitraum zu verteilen: Als lineare Abschreibung oder als degressive Abschreibung. Darüber hinaus gibt es bei geringwertigen Wirtschaftsgütern bis 410 Euro die Möglichkeit, diese vollständig abzuschreiben.

Für weitere Spezialfälle gelten Sonderregelungen wie die Staffelabschreibung.

Lineare Abschreibung

Bei der linearen Abschreibung verwendet man jedes Jahr die gleichen Jahresbeiträge. Das entspricht zwar nicht dem natürlichen Abnutzungsverhalten, erleichtert aber die Verwaltung.

Deshalb ist diese Art der Abschreibung auch der Normalfall. Am Ende der Nutzungsdauer hat der angeschaffte Gegenstand steuerlich einen Wert von null Euro. Das bedeutet aber nicht, dass er nicht weiterverkauft werden kann. Sie sollten dabei in Ihrer Buchführung beachten, dass Sie den Gegenstand trotzdem richtig verbuchen. Dazu kann zum Beispiel ein so genannter Erinnerungswert genutzt werden.

Degressive Abschreibung

Bis 2007 und danach auch in den Jahren 2009 und 2010 war eine geometrisch-degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter möglich. Ab 2011 gilt wieder die Rechtsprechung, dass die degressive Abschreibung nicht zulässig ist. Sie galt aber weiterhin für Güter, die bereits angeschafft wurden.

Die degressive Abschreibung funktionierte so, dass man vom rechnerischen Wert einer Sache Jahr für Jahr nicht einen festen Betrag sondern einen festen Prozentsatz abzog.

Altfälle

Investitionen, die bis zum Ende des Jahres 2010 angeschafft wurden und eine Nutzungsdauer von 10 Jahren haben, können noch bis 2020 von der degressiven Abschreibung profitieren. Es ist aber auch möglich in die lineare Abschreibung zu wechseln, da sich daraus finanzielle Vorteile ergeben können.

Rechenbeispiel

Wenn eine Anschaffung 200 Euro wert war und mit jährlich 10 % abgeschrieben werden konnte, dann machte die Abschreibung im ersten Jahr 20 Euro aus. Die Anschaffung war also rechnerisch noch 180 Euro wert.

Davon wurden wieder 10% abgeschrieben, was einen Restwert von 162 Euro ergab. Theoretisch könnte man damit die Abschreibung bis ins Unendliche weiterführen und nie damit fertig werden, aber eine Begrenzung ergibt sich daraus, dass die Gesamt-Abschreibung der bei der linearen Abschreibung entsprechen sollte.

Für die Berechnung nutzt man die Monate seit der Anschaffung, wenn man nicht mit ganzen Jahren rechnen kann.

Wechsel der Abschreibungsart

Es ist möglich von der degressiven in die lineare Abschreibung zu wechseln. In den AfA-Tabellen, die vom Bundesministerium der Finanzen herausgegeben werden, sind allgemein und branchenspezifisch unterschiedliche Wirtschaftsgüter aufgelistet. Ein gewöhnlicher PC oder Laptop, dessen Preis über einer bestimmten Grenze liegt, ist dort mit einer Nutzungsdauer von drei Jahren aufgeführt.

Erst bei Gegenständen, die länger genutzt werden, ist der Wechsel zur linearen Abschreibung möglich und sinnvoll.

Gebrauchte Wirtschaftsgüter

Wenn Sie etwas gebraucht für Ihre Firma kaufen, dann gilt nach wie vor die Nutzungsdauer, von der Sie allerdings die Zeit abziehen müssen, in der der Gegenstand schon in Gebrauch war. Wie viel Geld der Vorbesitzer investiert hat, ist dabei unerheblich. Für Ihre Bilanz zählt nur, wie viel Sie dafür gezahlt haben.

Wechselnde Rechtsgrundlage

Die Regelung ob eine degressive Abschreibung für Abnutzung möglich war, hat sich immer wieder geändert. Es ist deshalb wichtig zu wissen, wann ein Gerät oder anderes Teil angeschafft wurde. Bei manchen von ihnen beträgt die Nutzungsdauer 10 Jahre oder länger. Brunnenanlagen, die in Brauereien eingesetzt werden, sind zum Beispiel mit 15 Jahren veranschlagt.

Deshalb kann da unter Umständen noch die Rechtslage aus dem Jahr 2010 zur Anwendung kommen, auch wenn es wahrscheinlich nicht mehr viele Fälle gibt, in denen sich das lohnt.

Für Neuinvestitionen kommt in Deutschland im Moment nur die lineare Abschreibung in Frage.

Degressive Abschreibung als Konjunkturmaßnahme

Zuletzt war die degressive Abschreibung ein Teil des „Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets ‚Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung‘“. Dabei lag der Abschreibungssatz für bewegliche Wirtschaftsgüter beim 2,5-fachen Wert der linearen Abschreibung und die Obergrenze bei 25 %.

Durch diese hohe Abschreibungsmöglichkeit sollten Unternehmen ermutigt werden Investitionen zu machen, da sie damit Steuern sparen konnten.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass solche oder ähnliche Maßnahmen auch in Zukunft wieder im Zuge von Konjunkturmaßnahmen verwendet werden.

Bildquelle: © Andrey Popov – Fotolia.com

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