RechtSteuer am

Wieder möchten wir uns einem besonderen Thema im Steuerrecht widmen. Diesmal geht es um den Wechsel einer Steuerklasse. Wie Sie vielleicht schon gehört haben, kann sich ein Wechsel nämlich durchaus lohnen. Wie das geht und für wen sich das Ganze wirklich lohnen kann, erfahren Sie in diesem Artikel. heimarbeit.de wünscht Ihnen viel Spaß beim Lesen!

Und das erwartet Sie in diesem Artikel:

  • Wechsel der Steuerklasse
  • Wechsel der Steuerklasse bei geändertem Gehalt
  • Besonderheiten in der Elternzeit
  • So funktioniert der Steuerklassenwechsel

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Wechsel der Steuerklasse

Heirat oder eine Lebenspartnerschaft – wenn dich das Gehalt ändert oder ein Kind im Kommen ist, dann kann man mit einem Steuerklassenwechsel teilweise mehrere tausend Euro sparen.

Wechselmöglichkeiten: Grundsätzlich ist es nur für Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner möglich, die Steuerklasse zu wählen und aktiv wieder zu wechseln. Ledige haben da eher schlechtere Karten. Sie bekommen vom Finanzamt automatisch die Steuerklassen 1 oder 2 zugewiesen – solange bis sich der Familienstand bei ihnen ändert.

Wechsel der Steuerklasse bei geändertem Gehalt

Wenn Sie verheirate sind oder verpartnert sind, können Sie bis zum 30. November eines Kalenderjahres die Lohnsteuerklasse beim Finanzamt wechseln. Eine solche Änderung beziehungsweise die neue Kombination der Steuerklassen bei den Partnern gilt dann sogar rückwirkend für das gesamte letzte Jahr.

Sinnvoll ist das dann insbesondere für diejenigen Paare, bei denen sich das Gehalt verändert hat.

Beispiel 1: Wenn einer der beiden Partner zum Beispiel bedeutend mehr verdient hat als der andere, ist die Kombination der Steuerklasse 3 mit der Steuerklasse 5 am besten. Im Klartext bedeutet das, dass der eine Partner die Steuerklasse 3 bekommt und der andere die Steuerklasse 5.

Beispiel 2: Wenn hingegen beide in etwa das Gleiche verdient haben, dann macht es sin, wenn beide Partner die Steuerklasse 4 behalten. Denn wer heiratet, erhält die Steuerklasse 4 automatisch.

Kombination Steuerklasse 4 und 4 mit Faktor

Dann gibt es aber auch nicht eine dritte Kombination – Steuerklasse 4 und Steuerklasse 4 mit Faktor. Seit dem Jahr 2009 stellt das sogenannte Faktorverfahren eine Ergänzung zum Ehegattensplitting der andere Steuerklassen-Kombinationen dar. Dadurch werden Steuernachzahlungen im weitesten Sinne vermieden.

Achtung bei Arbeitslosigkeit: Probleme kann es dann geben, wenn man als Ehepaar die Steuerklasse während einer Arbeitslosigkeit wechseln will. Denn dann berücksichtigt die Agentur für Arbeit den Wechsel der Steuerklasse nur, wenn sich hieraus ein niedrigeres Arbeitslosengeld ergibt. Es ist eben jeder nur auf seinen eigenen Vorteil bedacht…

Bei drohender Arbeitslosigkeit sollten Sie sich deswegen am besten schon im Vorfeld beraten lassen – ein Wechsel der Steuerklasse kann sich nämlich teilweise wirklich lohnen!

Besonderheit in der Elternzeit

Während der Elternzeit kann es sich ein bisschen anders verhalten. Hier kann es nämlich vorkommen, dass die ungünstigere Steuerklasse die bessere ist. Aber warum?

Nach der Geburt des Kindes können Väter und Mütter für höchstes 14 Monate das Elterngeld beziehen. Diesen Zeitraum können sie untereinander frei aufteilen. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens 12 Monate für sich beanspruchen. Zwei weitere Monate für die Elterngeld gibt es immer dann, wenn der ebenfalls berufstätige andere Elternteil das Kind betreut.

Nun zahlt der Staat den Eltern zwischen 65 und 67 Prozent des Nettoverdienstes als Elterngeld. Mindestens sind es dabei 300 Euro und höchstes 1.800 Euro pro Monat. Wie viel Elterngeld man nun im Einzelfall erhält, hängt davon ab, wie viel Nettoeinkommen man in den letzten 12 Monaten hatte. Dabei gilt die Faustregel: Wer viel verdient, der erhält auch mehr Elterngeld.

Neue Regelung: Eine wichtige Neuerung sorgt nun dafür, dass Eltern, deren Kinder ab dem 1. Juli 2015 geboren werden, das ElterngeldPlus bekommen können. Dieses wird doppelt so lange gezahlt wie das Elterngeld und ist in seiner Höhe dafür aber auf die Hälfte vom Elterngeld beschränkt. Es beträgt also mindestens 150 Euro und höchstens 900 Euro pro Monat.

So lohnt es sich für Paare

Für verheiratete Paare oder verpartnerte Paare kann es sich nun lohnen, wenn diese das klassische Ehegatten-Splitting-Modell im Vorhinein umdrehen:

Das bedeutet, dass der Partner mit dem geringeren Gehalt die Lohnsteuerklasse 3 wählt. Auf diese Weise erhöht er sein Nettoeinkommen. Und nun zum gewünschten Effekt: Dadurch wird das Elterngeld in den Monaten nach der Geburt höher!

Beispiel: Mann und Frau arbeiten jeweils in Vollzeit und haben zurzeit die Kombination der Steuerklassen 4 und 4. Nun ist die Frau schwanger geworden. Da das Elterngeld sich nach dem Nettoverdienst der letzten 12 Monate berechnet, wäre es nun schlau für die Frau, die Steuerklasse zu wechseln.

Denn wenn sie aus der Steuerklasse 4 in die Steuerklasse 3 wechselt, muss sie weniger Steuern zahlen und hat mehr von Verdienst – also mehr Netto. Da sie so mehr Netto verdient, wird auch das Elterngeld für sie höher ausfallen. Denn immerhin wird das Elterngeld anhand des Nettoverdienstes der letzten 12 Monate berechnet. Der Mann muss nun natürlich die Steuerklasse 5 wählen, bei der er dann mehr Steuern zahlen muss.

Steuerklassenwechsel vor Geburt

Leider ist der Wechsel der Steuerklasse vor der Geburt vom Gesetzgeber erschwert worden. Mittlerweile muss jeder, der in Elternzeit gehen möchte und zuvor seine Steuerklasse ändern will, sieben Monate vor Beginn der Elternzeit die Steuerklasse wechseln. Es bleiben dann also nur zwei Monate nach der Empfängnis Zeit, um den Antrag auf einen Steuerklassenwechsel beim Finanzamt einzureichen.

So funktioniert der Steuerklassenwechsel

In diesem Abschnitt möchten wir Ihnen zeigen, wie Sie die Steuerklasse wechseln können. Hier muss man je nach Situation bestimmte Vorgehensweisen einhalten:

Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten

Wenn man verheiratet ist und in eine andere Steuerklasse wechseln möchte, dann kann man das einmal pro Jahr tun. Hierfür muss man lediglich ein Formular ausfüllen, und schon ist der ganze Prozess erledigt.

Gut zu wissen: Auch wenn man versehentlich eine ungünstigere Steuerklasse gewählt – mehr als vorher zahlt man nicht. Nur wenn man Steuern sparren könnte, wird dies vom Finanzamt berechnet.

Steuerklassenwahl bei Ehegatten: Wenn nur ein Ehepartner Einkünfte aus nichtsselbstständiger Arbeit erzielt, dann wird für ihn in der Steuerklasse 3 eine geringere Lohnsteuer abgeführt. Das Gleiche gilt auch dann, wenn der andere Ehepartner zum Beispiel steuerpflichtige Einkünfte wie eine Altersrente erzielt.

Tipp: Für die optimale Kombination empfiehlt es sich einen Steuerklassenrechner zu verwenden. Diesen findet man auf verschiedene Seiten im Internet.

Wann ist ein Steuerklassenwechsel möglich?

Wie wir schon erwähnt haben, ist ein Steuerklassenwechsel nur einmal pro Jahr möglich. Dabei hat man auch eine wichtige Frist zu beachten.

Frist: Spätestens bis zum 30. November muss der Wechsel per Formular in die Wege geleitet werden. Natürlich für das betreffende Jahr, für das der Steuerklassenwechsel vollzogen werden soll.

Im Übrigen gilt auch die Wahl des Faktorverfahrens als ein steuerklassenwechsel.

Ausnahmen: Ein weiteres Mal gewechselt werden kann die Steuerklasse nur dann, wenn einer der folgenden Fälle vorliegt:

  • Ein Ehepartner bezieht keinen Arbeitslohn mehr.
  • Ein Ehepartner nimmt nach Arbeitslosigkeit wieder ein Arbeitsverhältnis auf.
  • Man hat sich auf Dauer getrennt.
  • Der Ehepartner ist verstorben.

Wechsel der Steuerklasse per Antrag

Wer seine Steuerklasse ändern möchte, der verwendet hierfür am besten den amtlichen Vordruck „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten“. Beide Ehepartner müssen diesen unterschreiben und an das Finanzamt schicken. Wichtig ist hierbei natürlich die geltenden Fristen einzuhalten.

Bildquelle: © Marco2811 – Fotolia.com

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