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Ehegattensplitting ist eine prima Sache und es hört sich komplizierter an, als es in Wirklichkeit ist. Das werden Sie schnell feststellen, wenn Sie den Artikel lesen, um die Vorteile des Ehegattensplittings zu nutzen.

Übersicht

  • Steuerersparnis
  • Das Ehegattensplitting
  • Wie wirkt sich der Splittingtarif aus?
  • Ehegattensplitting mit Faktor
  • Die Voraussetzungen für das Ehegattensplitting
  • Wer darf den Splittingtarif für sich nutzen?
  • Wann das Ehegattensplitting nicht genommen werden sollte
  • Worauf Sie achten müssen
  • Freibeträge geltend machen

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Steuerersparnis

Eine Heirat soll für die Eheleute eine steuerliche Ersparnis darstellen, deshalb gibt es das Ehegattensplitting. Hier hat das Steuerrecht also Möglichkeit geschaffen, die Ehe vorteilhaft zu sehen. Das Steuerrecht spricht in dem Fall des Ehegattensplittings von einer Zusammenveranlagung, im Gegensatz zu der auch bestehenden Einzelveranlagung.

Während es die Zusammenveranlagung nur für Ehepaare gibt, gilt die Einzelveranlagung für Ehepaare genauso, wie für ledige Personen. Ledige Personen können nur unter ganz eingeschränkten Voraussetzungen von dem Ehegattensplitting profitieren, wenn Sie verheiratet waren. Wie das Ehegattensplitting nun genau funktioniert, erfahren Sie in den nächsten Kapiteln.

Das Ehegattensplitting

Beim Ehegattensplitting wird das zu versteuernde Einkommen beider Eheleute zusammengezählt. Verdient der Ehemann also mit seinem Job 4.000 Euro und die Ehefrau mit einer Nebenbeschäftigung 800 Euro wird das Einkommen auf 4.800 Euro addiert.

Anschließend wird die Summe geteilt, in dem Beispiel also auf 2.400 Euro, und für den halbierten Einkommensbetrag wird die Einkommensteuer nach dem Grundtarif, wie bei der Einzelveranlagung, berechnet. Jetzt wird die ermittelte Einkommensteuer verdoppelt und den beiden Eheleuten zugerechnet. Das Ehegattensplitting funktioniert in Grunde genommen also ganz einfach.

Wie wirkt sich ein Splittingtarif aus?

Der Steuersatz steigt im Verhältnis zum Einkommen überproportional an. Ganz einfach ausgedrückt: wer viel verdient, muss nicht nur viel Steuern zahlen, sonder noch mehr. Deshalb lohnt sich das Ehegattensplitting je höher die Einkommensdifferenz ist.

Die unterschiedliche Höhe der Einkünfte wird zusammengerechnet und durch die dann folgende Teilung, sinkt der Steuersatz wieder überproportional. Ein Vorteil, den die Ehepaare unbedingt nutzen sollten, denn wenn die, in Zahlen sichtbare, Steuerersparnis errechnet wird, wird Ihnen der Nutzen vom Ehegattensplitting sehr bewusst. Ehegattensplitting funktioniert also am besten, je höher die Differenz der beiden Einkommen ist.

Ehegattensplitting mit Faktor

Das ist eine etwas komplizierte Angelegenheit. Hier geht es ausschließlich um die Steuerklasse 4/4. Das Finanzamt berechnet den Faktor, durch den dann die Lohnsteuer der Lohnsteuerklassenkombination 4/4 ohne Faktor verringert wird. Berechnet wird der Faktor mit dem Splittingverfahren. Zunächst wird mit dem Ehegattensplitting die voraussichtliche Lohnsteuer der Ehepartner ermittelt.

Danach wird die berechnete Lohnsteuer durch dir zu zahlende Lohnsteuer der Lohnsteuerklasse 4/4 ohne Splittingtarif geteilt. Somit ergibt sich eine kleinerer Betrag mit der Verwendung des Faktors, als ohne. Ehegatten, die in der Steuerklasse 4/4 sind müssen für das betreffende Jahr eine Steuererklärung abgeben, damit sie den Faktor des Ehegattensplittings nutzen können.

Die Voraussetzungen für das Ehegattensplitting

Als Grundvoraussetzung für das Ehegattensplitting gilt eine unbeschränkte Einkommensteuerpflicht beider Partner. Zusätzlich dürfen die Eheleute nicht dauernd getrennt leben und die vorgenannten Voraussetzungen müssen zu Beginn des Steuerjahres vorgelegen haben. Alternativ können die Voraussetzungen auch im Laufe des Steuerjahres eintreten und bestätigt werden.

In beiden Fällen funktioniert dann das Ehegattensplitting. Vermieden werden soll mit dieser Voraussetzung, dass Eheleute, die dauernd getrennt leben und noch nicht geschieden sind, weiterhin den Vorteil des Ehegattensplittings nutzen. Das soll im Steuerrecht nur der bestehenden Ehe zugerechnet werden.

Wer darf den Splittingtarif für sich nutzen?

Nicht nur Eheleute können das Splittingverfahren nutzen, es gibt noch Steuerpflichtige, die auch den Vorteil des Ehegattensplittings für sich einstreichen können. Das ist unter anderem ein verwitweter Steuerpflichtiger.

Wenn der verwitwete Steuerpflichtige zum Zeitpunkt des Todes seines Ehegatten die Voraussetzung für das Ehegattensplitting erfüllt hat, kann er das Ehegattensplitting für den Veranlagungszeitraum nutzen, der dem Kalenderjahr folgt, in dem sein Ehepartner verstorben ist. Ebenso gilt die Voraussetzung für das laufende Kalenderjahr erfüllt, wenn ein Ehepaar sich trennt, das in dem Kalenderjahr das Ehegattensplitting für sich beansprucht hat. Dann können sie den Splittingtarif nach der Trennung für das laufende Kalenderjahr noch nutzen.

Wann das Ehegattensplitting nicht genommen werden sollte

Je geringer die Einkommensdifferenz der beiden Eheleute ist, desto weniger loht sich ein Ehegattensplitting. Wenn Sie sich nicht genau sicher sind, können Sie zur Orientierung einen Ehegattensplittingrechner nutzen. Den finden Sie bei vielen Anbietern im Internet. Andernfalls können Sie auch einen Steuerberater aufsuchen und sich fachliche Hilfe geben lassen.

Denn unter einigen Voraussetzungen, wie zum Beispiel beim Verlustvortrag unter bestimmten Konstellationen kann eine Einzelveranlagung vorteilhafter sein, als das Ehegattensplitting. Das ist der Fall, wenn steuerliche Verluste und das gegen zu rechnende Einkommen des Partners unter dem Grundfreibetrag liegen. Hier verfällt der Verlust beim Ehegattensplitting. Da funktioniert Ehegattensplitting eben nicht.

Worauf Sie achten müssen

Beim Ehegattensplitting müssen die Einkünfte der Ehepartner getrennt angegeben werden. Erst beim Finanzamt werden Sie zusammengerechnet und gelten ab dann als ein Steuerpflichtiger. Die Steuerpflicht in einer Person hat für die Eheleute Vorteile aber auch Nachteile. Somit kann ein Ehepartner von bestimmten Pauschal- und Freibeträgen des anderen Ehepartners profitieren. Er kann aber auch für die gesamte zu zahlende Einkommensteuer vom Finanzamt in die Verpflichtung genommen werden.

Zusammenveranlagte Eheleute gelten als Gesamtschuldner und es ist unabhängig aus welchem Einkommen beispielsweise Nachzahlungen resultieren. Wenn Sie allerdings nicht für die Einkommensteuer Ihres Ehepartners den Kopf hinhalten wollen, müssen Sie einen Antrag auf Aufteilung stellen.

Freibeträge geltend machen

Selbstverständlich stehen Ihnen auch bei Ehegattensplitting alle Freibeträge zu, die für Sie in Betracht kommen. Sie können beispielsweise den Kinderfreibetrag wählen, wenn der günstiger für Sie ausfällt, als das Kindergeld. Sie können ebenso Freibeträge in Land- und Forstwirtschaft in Anspruch nehmen oder Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen geltend machen.

Das Ehegattensplitting macht es möglich, dass Sie diese Freibeträge nicht nur nutzen können, Sie können auch von einigen Freibeträgen des Partners profitieren. Alles in allem ist das Ehegattensplitting somit ein Modell für die Ehe, das funktioniert.

Bildquelle: © Kzenon – Fotolia.com

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