SparenSteuer am

Niemand wird sich wohl dagegen wehren, Steuern zu sparen – aber aktiv werden müssen Sie schon, wenn Sie sich legal Geld vom Staat zurückholen wollen. Wir haben zehn Steuertipps zusammengefasst, die dabei helfen, recht ansprechende Summen pro Jahr zurückzuerhalten. Die besten Chancen haben Selbstständige, denn als klassischer Arbeitnehmer besteht in Deutschland nur wenig Aussicht auf Steuererleichterungen.

Übersicht:

  • 1. Steuern sparen als Pendler
  • 2. Alternative Fortbewegung und Sonderfälle
  • 3. Arbeitsmittel absetzen
  • 4. Sammeln Sie Belege!
  • 5. Kosten für Kommunikation
  • 6. Erklären Sie die Computernutzung richtig
  • 7. Wohnraum am Arbeitsplatz
  • 8. Absetzbare Wohnungsgrößen
  • 9. Verpflegungskosten für Reisende
  • 10. Steuern sparen bei der Fortbildung

Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?

1. Steuern sparen als Pendler

Berufspendler dürfen 30 Cent pro gefahrenem Kilometer absetzen, welche für die Hin- und Rückfahrt zur Arbeit genutzt werden. Das kann sehr schnell viel Geld werden, denn bereits bei 15 Kilometern pro Tag wird damit die Arbeitnehmerpauschale von 1.000 Euro überschritten.

Dabei müssen Sie sich auch nicht an die kürzeste Verbindung halten: Auch alternative Strecken, welche aufgrund der Verkehrslage dennoch schneller zu bewältigen sind als die kürzere Route, lässt das Finanzamt zu. Übrigens: Diese Regeln gelten unabhängig vom Finanzmittel, auch als Fußgänger dürfen Sie diesen Weg von der Steuer absetzen.

2. Alternative Fortbewegung und Sonderfälle

Als Mitfahrer dürfen Sie immerhin 4.500 Euro pro Jahr bei der Steuer geltend machen, nur im eigenen Auto gibt es keine Grenze nach oben. Dokumentieren Sie dazu am besten den Kilometerstand am Anfang und Ende des Jahres.

Sollten Sie auf Bus oder Bahn zurückgreifen, sammeln Sie Rechnungen, Belege und Fahrkarten, um die Entfernung und damit die Steuerlast kalkulieren zu können. Für einzelne Tage gilt die Regelung übrigens auch für Taxis, sofern eine Alternative nicht nutzbar ist – wie etwa aufgrund eines defekten Autos.

3. Arbeitsmittel absetzen

Müssen Sie für Ihre Arbeitsmittel selbst aufkommen, können Sie diese als Werbungkosten deklarieren und von der Steuer absetzen. Dabei kann es sich um Computer, Notebooks und Eingabegeräte wie Maus und Tastatur handeln, aber auch „altmodische“ Geräte wie Stifte, Notizzettel, Mappen und auch Möbel oder Lampen und ähnliche Teile der Inneneinrichtung werden vom Fiskus akzeptiert.

Wichtig ist, dass es sich wirklich um beruflich eingesetzte Mittel handelt. Neue Fachbücher für die Ausbildung an der Universität für die Tochter werden offensichtlich nicht akzeptiert, das wäre dann Steuerbetrug.

4. Sammeln Sie Belege!

Sie können die genannten Mittel nur dann als Werbungskosten absetzen, wenn Sie sie zu 90 % beruflich einsetzen. Dafür zuständig ist dann die Anlage N einer Steuererklärung.

Falls die Nutzung weniger intensiv ausfällt, werden Ihnen noch immer 50 % der Kosten erstattet. Bis zu 487,90 Euro können Sie hingegen sofort von der Steuer absetzen, wenn es um rein berufliche Anschaffungen geht. Nur bei Mitteln, welche weniger als 110 Euro kosten, müssen Sie es nicht so genau nehmen, denn dann gibt sich das Finanzamt auch ohne Beleg zufrieden.

5. Kosten für Kommunikation

Ebenfalls als Werbungskosten können der Internet- und Telefonanschluss angegeben werden. Ohne einen genauen Nachweis über die Nutzung gibt Ihnen das Finanzamt 20 % der monatlichen Kosten zurück, maximal sind es jedoch 20 Euro.

Falls Sie einen exakten Nachweis über die ausschließlich berufliche Nutzung der Verbindung vorlegen können, gewährt der Fiskus auch höhere Zuschüsse. Das gilt auch für Telefonate, wenn das Endgerät – ein Handy oder ein gewöhnliches Telefon (sowie Autotelefone) – nur beruflich verwendet wird. Führen Sie für diese Fälle also sehr genau Buch, da der Nachweis in der Regel schwierig ist.

6. Erklären Sie die Computernutzung richtig

Wenn Sie unterhalb der bereits erwähnten 90 % bei der Nutzung von Geräten wie Computern liegen, kann Ihnen das Finanzamt dennoch häufig diese Summe zurückerstatten.

Dazu müssen Sie allerdings stichfeste Argumente vorlegen, welche anzeigen, dass es ohne Computer und Internet in Ihrem Beruf nicht geht und dass Sie fast ausschließlich beruflich mit dem Gerät arbeiten. Alternativ lassen Sie einfach vom Finanzamt eine Schätzung vornehmen: Auch ohne Nachweis profitieren Sie von einer Rückerstattung in Höhe von 50 %, wenn Ihr Beruf – grob – der typischen Computerarbeit entspricht.

7. Wohnraum am Arbeitsplatz

Verfügen Sie an Ihrem Arbeitsplatz über eine weitere, vielleicht auch kleinere Wohnung, übernimmt das Finanzamt die Hälfte dieser Kosten. Absetzen können Sie beispielsweise Umzugs- sowie Fahrtkosten, die Miete oder auch Aufwendungen für die Verpflegung innerhalb der ersten drei Monate.

Ebenfalls unter diese Regelung fallen Renovierungskosten, Gebühren für Makler oder auch die Kosten für die Einrichtung. Damit Sie von den genannten Vorteilen profitieren können, muss sich der Weg zwischen dem Hauptwohnsitz und der Arbeitsstelle aber mindestens um 50 % verkürzen.

8. Absetzbare Wohnungsgrößen

Die Größe der Zweitwohnung darf zwar beliebig ausfallen, doch steuerlich können Sie nur Kosten geltend machen, welche dem Mietspiegel in der Wohngegend für eine 60 Quadratmeter große Wohnung entsprechen.

Das gilt auch, falls Sie direkt vor Ort eine Wohnung oder ein Haus kaufen: Unabhängig vom Objekt werden nur die Ausgaben für die fiktive 60-Quadratmeter-Wohnung berechnet und auch nur diese sind von der Steuer absetzbar. Dazu können Sie aber Kosten für notwendige Reparaturen, Betriebskosten und dergleichen mehr anzeigen.

9. Verpflegungskosten für Reisende

Sollte die Abwesenheit vom gewöhnlichen Arbeitsplatz die Länge von acht Stunden täglich überschreiten, gibt es vom Staat zwölf Euro pro Tag zurück. Dies wird inzwischen pauschal abgerechnet, sodass auch mehrtägige Reisen innerhalb von Deutschland ohne Nachweis mit den genannten zwölf Euro absetzbar sind.

Auch bei einer deutlich kürzeren Abwesenheitszeit kommen Sie also in den Genuss des vollen Betrags. Sollten Sie mehr als 24 Stunden verreist sein, erhalten Sie hingegen 24 Euro täglich als Pauschalbetrag.

10. Steuern sparen bei der Fortbildung

Aufwendungen, die im Sinne einer beruflichen Fortbildung anfallen, können im vollen Umfang als Werbungskosten angegeben werden. Allerdings müssen Sie darauf achten, dass es sich wirklich um eine Fortbildung handelt – und nicht um eine Erstausbildung.

Letztere können Sie nur bis hin zu einer Höhe von 6.000 Euro von der Steuer abziehen. Aber: Steuerliche Vorteile, also letztendlich mehr Geld in Ihrem Portmonee, werden Sie nur dann bemerken, wenn Sie im gleichen Jahr über dem Existenzminimum von etwa 8.400 Euro Einkommen erzielt haben. Bei Studenten beispielsweise ist das (für gewöhnlich) nicht der Fall.

Bildquelle: © Coloures-pic – Fotolia.com

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