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Die Schwangerschaft ist ein kleines Wunderwerk der Natur. Allerdings gibt es während der Schwangerschaft nicht nur schön Momente – hier kommen viele kleine Problemchen zusammen. Neben der Gesundheit steht natürlich noch ein weiteres Thema stark im Vordergrund – der Verdienst. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, mit welchen Jobs Sie in der Schwangerschaft am besten bedient sind. heimarbeit.de wünscht Ihnen viel Spaß beim Lesen!

Übersicht:

  • Wichtig: Allgemeines zur Berufstätigkeit während der Schwangerschaft
  • Berufstätig und schwanger? Das müssen Sie als erstes tun!
  • Sie sind schwanger und wollen sich bewerben? Darauf müssen Sie achten!
  • Darauf sollten Schwangere bei der Jobsuche achten
  • Welche Jobs sind tabu?
  • Was sind die besten Jobs für Schwangere?
  • Wichtig: Allgemeines zur Berufstätigkeit während der Schwangerschaft

Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?

Nur selten geht es werdenden Müttern in der Schwangerschaft finanziell so gut, dass Sie auf einen Job komplett verzichten könnten. Zwar hat der Staat mit einer besonderen Regelung schon vorgesorgt, doch für viele reicht die finanzielle Stütze nicht um gut über die Runden zu kommen.

Hinzu kommt, dass viele Frauen, die schwanger sind gar keine Arbeit haben und dennoch Geld verdienen wollen, damit sie dem Kind nach der Geburt ein schönes und behütetes Leben bieten können.

Hilfen während der Schwangerschaft

Da man sich während der Schwangerschaft schonen und nicht mit Arbeit belasten sollte, hat der Staat mehrere Möglichkeiten für alle Fälle vorgesehen. Wer beispielsweise kein Geld oder nur wenig Einkommen hat, kann das Arbeitslosengeld II oder auch Hartz IV beantragen.

Die Jobcenter und das Sozialamt zahlen den Müttern nach der zwölften Schwangerschaftswoche dann sogar einen Extra-Geldbetrag für den Mehraufwand, den sie durch das Kind nach der Geburt haben. Zum Beispiel für Erstanschaffungen, etc.

Wichtig: Hier sollte man erst die Hilfen beantragen, dann die entsprechenden Dinge wie Babykleidung oder Ausstattung kaufen und natürlich dabei auch die Belege aufbewahren, die zur Kontrolle benötigt werden können.

Mutterschutz

Dann gibt es zum Beispiel aus noch den Mutterschutz. Dieser gilt für Mütter ab sechs Wochen vor dem Geburtstermin und bis acht Wochen nach der Geburt des Kindes.

Achtung: In dieser Zeit darf aus gesetzlicher Sicht nicht gearbeitet werden. Ebenso dürfen Sie vom Arbeitgeber in dieser Zeit nicht gekündigt werden!

Mutterschaftsgeld

In den meisten Fällen sorgen das Mutterschaftsgeld und eine Lohnfortzahlung des Arbeitgebers dafür, dass das Einkommen der schwangeren Frauen nicht sinkt und sich damit keine finanziellen Engpässe ergeben.

Generell gilt, dass man das Mutterschaftsgeld nur beantragen kann, wenn man eine ärztliche Bescheinigung über den Geburtstermin bei der Krankenkasse vorlegt. Bei gesetzlich Versicherten zahlt die Krankenkasse bis zu 13 Euro pro Tag. Den Betrag stockt der Arbeitgeber dann noch auf, sodass die Mutter in etwa das Geld zur Verfügung hat, das sie auch vor der Geburt aus ihrem Arbeitseinkommen hatte.

Bei Privatversicherten ist es etwas anders. Man bekommt weniger, als man vorher verdient hat. Anstatt eines Tagessatzes der Krankenkasse erhält man einmalig 210 Euro Zuschuss vom Bundesversicherungsamt. Der Arbeitgeber stockt den Betrag dann um den Betrag auf, den er zahlen würde, wenn die privat versicherte Person in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert wäre.

Selbstständige erhalten Mutterschaftsgeld, wenn sie gesetzlich krankenversichert sind und einen Anspruch auf Krankengeld haben. In diesem Fall wird der versicherten Person das Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes gezahlt.

Wichtig: Hausfrauen, die über ihren Mann gesetzlich krankenversichert sind, erhalten kein Mutterschaftsgeld!

Berufstätig und schwanger? Das müssen Sie als erstes tun!

Schritt für Schritt: Diese Dinge sollten Sie unbedingt erledigen, wenn Sie berufstätig sind:

  • 1. Werdende Mütter haben laut Mutterschutzgesetz ganz besondere Rechte. Sobald eine Schwangerschaft stabil ist – also in der Regel nach drei Monaten Schwangerschaft – sollte man den Chef über die Schwangerschaft informieren. Dieser ist dann verpflichtet, die Schwangerschaft der Mitarbeiterin beim Gewerbeaufsichtsamt zu melden.
  • 2. Zum selben Zeitpunkt tritt dann auch das Mutterschutzgesetz für die Schwangere in Kraft. weibliche Angestellte genießen zudem auch einen sofortigen Kündigungsschutz, sobald der Arbeitgeber von der Schwangerschaft erfährt. Das Mutterschutzgesetz enthält nämlich ein ausdrückliches Kündigungsverbot für Schwangere. Dieses hält bis zu vier Monate nach der Entbindung noch an.

Sie sind schwanger und wollen sich bewerben? Darauf müssen Sie achten!

Viele Schwangere stehen allerdings nicht unbedingt in einem Beschäftigungsverhältnis, sondern suchen stattdessen nach einem passenden Job. Sehr oft geben diese Frauen dann auch ehrlich zu, dass sie ein Kind erwarten. Allerdings ist das in der Regel ein großer Fehler!

Achtung: In der Bewerbung dürfen Sie Ihre Schwangerschaft verschweigen. Selbst wenn Sie im Bewerbungsgespräch gefragt werden, ob Sie schwanger sind oder eine Schwangerschaft geplant ist, müssen Sie die Frage nicht wahrheitsgemäß beantworten. Wenn Sie dies im Bewerbungsgespräch gefragt werden sollten, ist dies sogar unzulässig!

Darauf sollten Schwangere bei der Jobsuche achten

Nun, da Sie die wichtigsten Hintergründe kennen, möchten wir uns dem schönen Teil des Themas zuwenden und Ihnen die Jobs vorstellen, die sich für Schwangere am meisten anbieten.

Dazu sollte man wissen, dass Frauen, die ein Kind erwarten, nicht etwa krank sind, sondern lediglich schwanger. Klingt logisch, wird aber häufig falsch verstanden. Es gibt große Unterschied zwischen den Arbeiten, die man nicht verrichten sollte, wenn man krank ist, und zwischen den Arbeiten, die für Schwangere tabu sind.

Schwangere dürfen an sich arbeiten, dürfen aber das Wohl des noch Ungeborenen nicht gefährden. Die besten Jobs in der Schwangerschaft sind in der Regel Jobs, die man ausüben kann, ohne Schaden zu nehmen. Man sollte also keine Jobs annehmen, die zu stressig sind oder gesundheitliche Risiken bergen.

Wichtige Regelung bei Schichtdiensten: Generell dürfen Schwangere im Schichtdienst weder an Sonn- und Feiertagen arbeiten. Zudem sollten sie keinen Schichtdienst machen, der von 20:00 Uhr abends bis 6:00 Uhr morgens andauert. Es gibt allerdings auch Ausnahmen…

Welche Jobs sind Tabu?

Nun möchten wir Ihnen noch zeigen, welche Jobs für eine schwangere Person wirklich tabu sind.

Der Gesetzgeber schreibt zum Beispiel vor, dass von Beginn der Schwangerschaft an körperlich schwere Arbeiten tabu sind. Zudem dürfen Sie, wie Sie sicher schon dem Abschnitt zuvor entnommen haben, keine Arbeiten ausüben, die ihrer Gesundheit sowie der Gesundheit des ungeborenen Kindes schaden könnten.

Ab dem dritten Monat der Schwangerschaft dürfen Schwangere weder ein Flugzeug führen (falls Sie das vorhatten) noch berufsbedingt Fahrzeuge führen, die Passagiere befördern. In diesen Fällen ist ein Schonplatz im Innendienst anzubieten.

Tätigkeiten mit gesundheitsschädlichen oder chemischen Stoffen sind natürlich auch unzumutbar – sowohl während der Schwangerschaft als auch in der Stillzeit. Schwangere Angestellte dürfen ab dem sechsten Schwangerschaftsmonat nicht länger als maximal 4 Stunden an ihrem Arbeitsplatz verweilen.

Was sind die besten Jobs für Schwangere?

Die besten Jobs für Schwangere sind die, bei denen man keiner großen Lärmbelastung ausgesetzt ist, keine starke Kälte- oder Wärmeeinwirkung hat und keine körperliche Belastung sowie psychische Belastung hat.

Unser Fazit

Sie kennen nun die verschiedenen Rahmenbedingungen während der Schwangerschaft. Sie wissen auch, welche Tätigkeiten Sie unbedingt vermeiden sollten. Nun können Sie sich in Ruhe verschiedene Angebote für berufliche Tätigkeiten in der Schwangerschaft anschauen und sorgfältig auswählen. Denken Sie auch an unsere Tipps für das Bewerbungsgespräch.

Wenn die Frage der „Familienplanung“ kommt, müssen Sie hierauf nicht antworten. Diese Frage darf im Bewerbungsgespräch eigentlich nicht gestellt werden.

Dann haben Sie noch die Möglichkeit, hier auf heimarbeit.de viele verschiedene Artikel zu passenden Jobangeboten zu lesen und sich inspirieren lassen. Für einen Nebenverdienst neben dem Job oder für Zwischendurch von Zuhause aus steht Ihnen die Rubrik „Geld verdienen“ auf der Startseite von heimarbeit.de bereit.

Hier können Sie zum Beispiel an Online-Umfragen teilnehmen, für die Sie bezahlt oder mit Gutscheinen belohnt werden. Auch ein Bereich für Produkttests steht Ihnen hier bereit. So können Sie ganz entspannt neben dem Job oder einfach wenn Sie Zeit und Lust haben etwas Geld dazuverdienen oder interessante Prämien bekommen.

Bildquelle: © and.one – Fotolia.com

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