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Der Wiedereinstieg nach einer Familienpause zurück in den Job ist teilweise durch die Mutterschutzrechte und die Elternzeit geregelt. Es gibt aber auch genügend Fälle, in denen Sie keinen Rechtsanspruch haben. Wir fassen zusammen, was Sie tun können und worauf Sie achten sollten.

Überblick

  • Wiedereinstieg oder Kindererziehung?
  • Wiedereinstieg oder weiterarbeiten?
  • Mutterschaftsurlaub und Wiedereinstieg
  • Dauer der Schutzfrist bei Mutterschaft
  • Die Elternzeit
  • Anspruch auf Wiedereinstieg nach Elternzeit
  • Probleme beim Wiedereinstieg nach der Elternzeit
  • Wiedereinstieg im gleichen Job?
  • Wiedereinstieg nach einer längeren Familienphase
  • Angebote zum Wiedereinstieg

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Wiedereinstieg oder Kindererziehung?

Die Sorge um Familien und die Kindererziehung ist an verschiedenen Stellen in der deutschen Rechtsprechung verankert. Was das konkret bedeutet, hat sich im Lauf der vergangenen Jahrzehnte aber ziemlich gewandelt. Während es noch vor ein paar Jahrzehnten üblich war, dass die Frau sich um die Kinder und den Haushalt kümmert, soll es heute möglich sein Berufstätigkeit und Familie miteinander zu verbinden.

Tatsächlich haben immer mehr Familien die Möglichkeit sich bewusst für den einen oder den anderen Weg zu entscheiden. Aber dennoch gibt es noch genügend, die durch die wirtschaftlichen Verhältnisse dazu gezwungen werden auf den Wiedereinstieg zu verzichten.

Wiedereinstieg oder weiterarbeiten?

Durch die Elternzeit haben Sie die Möglichkeit nach der Geburt eines Kindes flexibel festzulegen, welcher Elternteil in die Arbeit geht und welcher zu Hause bleibt. Darüber hinaus können Sie in Absprache mit Ihrem Arbeitgeber in Teilzeit weiterarbeiten. Damit bleiben Sie in Ihrem Beruf.

Mutterschaftsurlaub und Wiedereinstieg

Die Bezeichnung Mutterschaftsurlaub ist nicht ganz korrekt, denn die Zeitspanne in der Sie als Schwangere oder stillende Mutter entweder ganz von der Arbeit ausgeschlossen werden oder nur freiwillig arbeiten, ist nicht dazu gedacht, dass Sie sich von der Arbeit erholen, sondern zu Ihrem Schutz und dem Ihres Kindes.

Während dieser Zeit genießen Sie Kündigungsschutz. Sie haben außerdem das Recht danach wieder in Ihren Beruf zurückzukehren. Dieser besondere Schutz setzt bei Beginn der Schwangerschaft ein. Das heißt, dass er nicht erst dann gilt, wenn Sie wissen, dass Sie schwanger sind, sondern auch rückwirkend. Eine in dieser Zeit ausgesprochene Kündigung ist also unter Umständen unwirksam.

Dauer der Schutzfrist bei Mutterschaft

Die Schutzfrist beginnt beim errechneten Beginn der Schwangerschaft und dauert bis vier Monate nach der Entbindung. Beim Mutterschutz spielt auch die Art der Geburt eine Rolle. Früh- oder Mehrlingsgeburten bringen einen Zeitraum von 12 Wochen mit sich, normale Geburten 8 Wochen. Insgesamt sind es vor und nach der Geburt mindestens 14 Wochen. In dieser Zeit dürfen Sie zum Beispiel nicht länger als 8,5 Stunden oder an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.

Die Elternzeit

Um den Wiedereinstieg optimal planen zu können, sollten Sie sich frühzeitig Gedanken zur Elternzeit machen. Sowohl als Mutter als auch als Vater haben Sie Anspruch auf eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit. In Absprache mit Ihrem Arbeitgeber können Sie aber auch in Teilzeit weiterarbeiten. Das bedeutet, dass Sie in der Woche nicht mehr als 30 Stunden arbeiten. Während dieser Zeit besteht ein erhöhter Kündigungsschutz.

Sie können bei einem leiblichen Kind maximal bis zur Vollendung seines dritten Lebensjahres in Elternzeit gehen, also 36 Monate. Das gilt auch für adoptierte Kinder, wobei hier ein Rahmen bis zum 8 Lebensjahr gesetzt ist.

Anspruch auf Wiedereinstieg nach Elternzeit

Mit Ende der Elternzeit können Sie zu den Bedingungen, die zuvor geherrscht haben, wieder in Ihren Beruf einsteigen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie ganz ausgesetzt oder in Teilzeit weitergearbeitet haben. Darauf haben Sie einen Rechtsanspruch. Sie sollten sich aber noch einmal eingehend darüber informieren, ob Sie wieder in Vollzeit einsteigen müssen oder Ihre Arbeitszeit reduzieren können.

Probleme beim Wiedereinstieg nach der Elternzeit

Die Elternzeit gibt Ihnen in der Regel genügend Zeit um Ihren Wiedereinstieg zu planen. Sie können sich in dieser Zeit zum Beispiel einen Krippenplatz suchen. Unter bestimmten Voraussetzungen, zum Beispiel wenn Ihr Kind krank ist oder die Möglichkeit zur Kinderbetreuung kurzfristig ausfällt, müssen Sie eine andere Lösung finden.

Wenn Ihr Arbeitgeber kulant ist, kann er Ihren unbezahlten Urlaub verlängern. Nach 30 Tagen unbezahltem Urlaub besteht allerdings die Gefahr, dass Sie aus der Sozialversicherung ausgeschlossen werden. Sie sollten deshalb unbedingt auch mit der Krankenkasse Kontakt aufnehmen um eine Lösung zu finden.

Wiedereinstieg im gleichen Job?

In der Regel muss Ihnen Ihr Arbeitgeber den gleichen Arbeitsplatz anbieten, den Sie auch schon vor der Elternzeit innehatten. Im öffentlichen Dienst gilt diese Bedingung aber durch die gleiche Gehaltsklasse als angemessen erfüllt. In den meisten Fällen wird Ihr Arbeitgeber Ihre Erfahrung nutzen um Sie wieder am gleichen Ort einzusetzen, aber am besten ist, wenn Sie sich vor Beginn der Elternzeit möglichst konkret mit ihm einigen.

Wiedereinstieg nach einer längeren Familienphase

Wenn einer der beiden Elternteile genügend verdient, kann es sein, dass die Familienphase etliche Jahre dauert. Danach ist der Wiedereinstieg meist alles andere als einfach. Wenn der Kontakt zum ehemaligen Arbeitgeber nichts bringt, müssen sich die Betroffenen häufig neu orientieren oder neu qualifizieren.

Eine gute Möglichkeit um schrittweise ins Arbeitsleben zurück zu finden ist es mit einem kleinen Nebenjob anzufangen. Bei einer Beschäftigung auf 450-Euro-Basis kommt es weniger darauf an Geld zu verdienen sondern darauf wieder mit Kollegen und Vorgesetzten zusammenzuarbeiten.

Angebote zum Wiedereinstieg

Große Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern teilweise auf unterschiedlicher Ebene Angebote zum Wiedereinstieg an. Das kann für die Zeit nach der Familienbetreuung ebenso gelten wie für Rentner, die sich nicht auf ihrem Altenteil ausruhen wollen.

Wenn Sie nicht die Möglichkeit haben ein solches Angebot zu nutzen, können Sie auf die Wiedereinstiegs-Programme der Bundesagentur für Arbeit zurückgreifen. An vielen Standorten werden regelmäßig Informationsveranstaltungen für Wiedereinsteiger angeboten. Wenn Sie mehr über dieses Thema wissen wollen, können Sie einen Blick auf www.perspektive-wiedereinstieg.de werfen.

Bildquelle: © WavebreakmediaMicro – Fotolia.com

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