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Um auch während der Elternzeit finanziell besser aufgestellt zu sein, greifen immer mehr Eltern zu einem Nebenverdienst aus einem Minijob. Das ist eine bewährte und gute Möglichkeit, um das Einkommen ein wenig aufzuwerten. Allerdings gibt es ein paar Dinge, die hierbei zu beachten sind. Welche das sind erfahren Sie im Artikel. Das Redaktionsteam von Heimarbeit.de wünscht Ihnen viel Spaß beim Lesen!

In diesem Artikel:

  • Minijobs in der Elternzeit – geht das?
  • Arbeiten in der Elternzeit: Das müssen Sie beachten!
  • Verdienstgrenze beim Minijob in Elternzeit
  • Sozialabgaben im Minijob während der Elternzeit
  • Wie findet man einen geeigneten Minijob für die Elternzeit?

Minijobs in der Elternzeit – geht das?

In der sogenannten Elternzeit können sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von ihrer Arbeit freistellen lassen, um sich in der Zeit um den Nachwuchs zu kümmern. Allerdings ist eine solche Freistellung unbezahlt vom Arbeitgeber. An sich hat jeder Elternzeit, der in einem Arbeitsverhältnis steht, Anspruch auf die Elternzeit und zwar so lange, bis das jeweilige Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat.

Wichtig ist aber, dass man beachtet, dass die Jobchancen immer schlechter werden, je länger man dem Berufsleben fern bleibt. Ein Grund, weshalb viele die Elternzeit gar nicht oder nur sehr kurz in Anspruch nehmen wollen…

Um finanziell besser aufgestellt zu sein, möchten viele Mütter und Väter während der Elternzeit weiterarbeiten. Zumindest in einem geringfügigeren Rahmen. Optimal wäre für viele ein Minijob. Aber geht das rein rechtlich überhaupt?

Minijob in der Elternzeit: So geht’s!

Die Elternzeit ist so geregelt, dass man seinen bisherigen Job auch weiterhin behalten kann. Der Arbeitsvertrag besteht also durch die Elternzeit hindurch, bis man wieder ins Berufsleben einsteigen möchte.

Wenn Sie während der Elternzeit nun einem Minijob nachgehen möchte, müssen Sie dies vorher mit Ihrem Arbeitgeber besprechen. Sie brauchen seine Zustimmung, um während der Elternzeit eine geringfügige Beschäftigung aufzunehmen.

Wichtig: Die Zustimmung kann der Arbeitgeber innerhalb von vier Wochen aus betrieblichen Gründen verweigern. Das liegt daran, dass ein Minijob in der Elternzeit quasi eine Berufstätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber bedeuten würde.

Tipp: Wenn Ihr Arbeitgeber seine Frist von vier Wochen nicht einhält, können Sie den „Antrag“ auf einen Minijob während der Elternzeit als genehmigt betrachten!

Minijob der Elterngeldstelle mitteilen

Wichtig ist nun, dass man die Elterngeldstelle darüber informiert, dass man einen Minijob ausübt. Durch die Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung kann sich die Höhe des Elterngeldes nämlich verändern. Die Elterngeldstelle prüft ihren Anspruch bei Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung erneut.

Arbeiten in der Elternzeit: Das müssen Sie beachten!

Es ist also möglich, in der Elternzeit einen Minijob anzunehmen und arbeiten zu gehen, solange der Arbeitgeber einem dies erlaubt oder aber vier Wochen lang nicht auf den Antrag reagiert, denn dann gibt ein Antrag automatisch als bewilligt. Was aber gibt es noch zu beachten?

Maximale Stundenzahl im Minijob

Während der kompletten Elternzeit gibt es eine strickte Regelung, wieviel Sie arbeiten dürfen. Festgelegt sind laut Gesetz nämlich maximal 30 Arbeitsstunden pro Woche. Auch dann, wenn man kein Elterngeld mehr bezieht, sich aber noch in Elternzeit befindet.

Wie wird das Minijob-Gehalt auf das Elterngeld angerechnet?

Wie wir bereits erwähnt haben, kann sich die Höhe des Elterngeldes durch die Aufnahme eines Minijobs verändern. Das Elterngeld beträgt mindestens 300 Euro pro Monat. Jeder Hinzuverdienst während der Elternzeit wird aber auf das Elterngeld angerechnet.

Ausnahme bei Elterngeld Plus: Erfreuliche Neuigkeiten gibt es für Eltern, die Ihren Nachwuchs nach dem 30. Juni 2015 bekommen haben oder bekommen. Für sie gilt nämlich das sogenannte Elterngeld Plus. Bei diesem Modell ist es den Eltern möglich, die Elternzeit etwas anzupassen, dafür aber in Teilzeit zu arbeiten. Die Eltern können in diesem Modell weiterhin Geld verdienen und Gleichheit das Elterngeld beziehen.

Tipp: Nutzen Sie den Elterngeldrechner, um die Höhe des Elterngeldes zu ermitteln, dass Ihnen in etwas zusteht. So können Sie sich grob auf Ihre finanzielle Zukunft während der Elternzeit einstellen und vorausplanen. Es erwarten Sie somit keine plötzlichen, bösen Überraschungen…

Verdienstgrenze beim Minijob in Elternzeit

Die monatliche Verdienstgrenze beträgt für den Minijob in der Elternzeit 450 Euro pro Monat – also genau so viel, wie normalerweise im Minijob auch.

Auch mehrere Minijob darf man in der Elternzeit gleichzeitig ausüben. Wichtig ist aber, dass der Gesamtverdienst aller Minijob-Beschäftigungen durchschnittlich nicht mehr als 450 Euro monatlich beträgt beziehungsweise 5.400 Euro im Jahr.

Sozialabgaben im Minijob während der Elternzeit

Grundsätzlich besteht in der Rentenversicherung die Versicherungspflicht, von der man sich im Minijob aber befreien lassen kann. Der Beitragssatz beträgt 3,7 Prozent vom Minijob-Entgelt. Wenn Sie einen Minijob in einem Privathaushalt ausüben, beträgt der Beitragssatz allerdings 13,7 Prozent des Entgelts.

Eine Krankenversicherung bleibt während bei gesetzlich Versicherten während der Elternzeit bestehen, da ja schließlich auch weiterhin der Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber bestehen bleibt. Über diese hauptberufliche Beschäftigung sind Sie also weiterhin krankenversichert.

Auch die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sind über das hauptberufliche Arbeitsverhältnis geregelt. Für Sie ist der Minijob während der Elternzeit also nicht durch zusätzliche Krankenversicherungsabgaben belastet. Lediglich der Arbeitgeber des Minijobs zahlt einen Pauschalbetrag zur Rentenversicherung sowie zur Krankenversicherung für Sie.

Wie findet man einen geeigneten Minijob für die Elternzeit?

Mittlerweile bietet einem die moderne Technik sehr gute Alternative zur mühsamen Stellensuche in Zeitungen. Es gibt spezielle Internetportale, auf diesen verschiedene Angebote für Minijobs ausgeschrieben werden. Hier hat man häufig auch die Möglichkeit, verschiedene Parameter zu definieren – wahlweise die Ort, an dem man nach einem Minijob sucht, Kriterien für den Minijob selbst wie zum Beispiel Uhrzeiten oder Tätigkeitsgebiete. Jobportale sind also eine ziemlich gute Möglichkeit, um sich nach einem geeigneten Minijob auf die Suche zu machen.

Dann gibt es natürlich das eigene, bestehende Netzwerk an Kontakten. Häufig ergeben sich auch hieraus erstklassige Möglichkeiten. Immerhin kennt jeder jemanden, der wiederum jemand anderen kennt.

Sprechen Sie also ruhig auch Ihre Freunde und Bekannte, Verwandte und weitere. Wer weiß, was sich heraus ergeben kann. Und wenn Sie richtig gut vorgehen möchten, nutzen Sie am besten gleich beide Möglichkeiten: Durchsuchen Sie verschiedene Jobportale im Netz und hören Sie sich in Ihrem Bekanntenkreis um…

Wichtig: Nicht jeder 450-Euro-Job ist geeignet

Natürlich sollten Sie auch bedenken, dass sich nicht jeder Minijob für die Elternzeit eignet. Manche Minijobs erforderlich erhöhtes Engagement, ein extrem hohes Energielevel oder die Arbeit zu besonders harten Uhrzeiten. Nachtschichten sollte man wirklich nur dann einlegen, wenn es einem auch in der aktuellen Lebenssituation möglich ist.

Dasselbe gilt für schwere, körperliche Arbeit. Dieser sollten Sie nur nachgehen, wenn Sie die Energie dazu haben oder es aus finanziellen Gründen nicht anders möglich ist.

Denken Sie dran: Der Nachwuchs geht vor. Gerade die ersten Jahre sind wichtig für eine gute Entwicklung des Kindes. Es braucht den Kontakt zu seinen Eltern und insbesondere hierbei viel Zuneigung und Aufmerksamkeit. Wenn Sie die Zeit jetzt nicht richtig investieren, könnten Sie dies in ein paar Jahren zutiefst bedauern und sich damit eventuell noch mehr Arbeit bei der Erziehung des Kindes machen. Viele Problemkind resultieren leider aus unsauberer Elternarbeit…

Bildquelle: © mmphoto – Fotolia.com

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