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Kein Reformpaket hat in den letzten 15 Jahren so hohe Wellen geschlagen wie die Arbeitsmarktreform der Rot-Grünen Bundesregierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder. Heiß diskutiert werden vor allem die Vor- und Nachteile der Lieberalisierung von Zeitarbeit und Minijobs so wie das Zusammenlegen der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe zur sogenannten Hartz IV Reform.

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ÜBERSICHT

1. Was ist Hartz IV?

– Hartz IV Eck-Regelsatz
– Wer bekommt Hartz IV?

2. 10 Urteile zu Hartz IV

1. Ein-Euro-Jobber
2. Wohnort
3. Umzugskosten
4. Einkommenssteuer
5. Geldgeschenke für Kinder
6. Falsche Angaben der Eltern
7. Fernseher
8. Hartz IV für in Deutschland lebende Ausländer
9. Sittenwidrige Löhne
10. Krankenversicherung

3. Fazit

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– Rechte und Pflichten

1. Was ist Hartz IV?

Hartz IV steht für eine Arbeitsmarktreform die am 01. Januar 2005 in Kraft getreten ist. Das nach dem ehemaligen deutschen Manager der Volkswagen AG Peter Hartz benannte Reformpaket beinhaltet grob formuliert die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Mittlerweile beziehen Millionen Menschen in Deutschland Hartz IV. Oder auch Arbeitslosengeld II genannt. Hartz IV ist eine soziale Leistung die jedem dauerhaft erwerbslosen Deutschen, und nach bestimmten Kriterien auch jedem in Deutschland lebenden dauerhaft erwerbslosen Ausländer zusteht.

– Wer bekommt Hartz IV?

Hartz IV ist die Leistung der Grundsicherung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Für eine Beantragung von Hartz IV muss beim Antragsteller eine Gefährdung des Existenzminimums respektive eine finanzielle Notlage vorliegen.

– Hartz IV Eck-Regelsatz

Danach erhält der alleinstehende erwerbsfähige Hilfebedürftige ab dem 01. Januar 2016 einen Eck-Regelsatz von 404 Euro. Die meisten Job-Center zahlen diesen Grundbetrag zuzüglich Heizkosten und einen bestimmten Mietanteil. In einer Bedarfsgemeinschaft lebende Paare bekommen jeweils 364 Euro. Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren erhalten 306 Euro monatlich, Kinder bis zum 6. Lebensjahr 237 Euro Sozialgeld.

2. 10 Urteile zu wichtigen Hartz IV-Themen

1. Ein-Euro-Jobber

Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) können mit der mit öffentlichen Mitteln geförderte und verpflichtende Eingliederungsmaßnahme „Ein-Euro-Job“ Geld verdienen. Die Fahrten zu diesem Arbeitsplatz muss der Hartz IV-Bezieher selbst bezahlen, entschied das Bundessozialgericht am 13.11.2009. Geklagt hatte ein Arbeitsloser aus dem Sauerland, der seine monatlichen Fahrtkosten von 52 Euro erstattet haben wollte. Er brauche die Monatskarte, um seinen Ein-Euro-Job mit einem Verdienst von 130 Euro in einem Möbelgeschäft zu erreichen, so seine Erklärung.
(AZ: B 14 AS 66/07 R). Mehr erfahren

2. Wohnort

„Arbeitslose haben eine freie Wohnortwahl“. Das entschied das Bundessozialgericht in einem Urteil vom 01.06.2010. Darin hieß es, dass Hartz IV-Empfänger nicht gezwungen werden dürfen, in einer preiswerteren Unterkunft außerhalb der Stadt zu wohnen. Selbst bei einem Umzug in eine Stadt oder Region mit höherem Mietspiegel, müssen die dort geltenden Kosten erstattet werden, so die Kasseler Richter.
(AZ: B 4 AS 60/09 R). Mehr erfahren

3. Umzugskosten

Hartz IV-Empfänger die freiwillig ihren Wohnort wechseln, müssen ihre Möbel und Umzugskartons in der Regel selbst tragen, entschied das Bundessozialgericht am 06.05.2010. Ausnahmen in Form einer Bewilligung, eine professionelle Spedition beauftragen zu dürfen, werden nur Arbeitslosen zugestanden, die wegen kleiner Kinder, einer Behinderung oder wegen ihres Alters den Umzug selbst nicht organisieren können.
(AZ: B 14 AS 7/09 R). Mehr erfahren

4. Einkommenssteuer

Hartz IV-Bezieher, die eine Rückerstattung der Einkommenssteuer erhalten, bekommen diese auf ihre Hartz IV Leistungen angerechnet. Die am 23.11.2011 veröffentlichte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist die Reaktion auf die Verfassungsbeschwerde einer Frau. Die Kammer begründete ihre Entscheidung mit der Auffassung, dass kein Eingriff in das Eigentumsrecht vorliege.
(AZ: Bundesverfassungsgericht 1 BvR 2007/11)

5. Geldgeschenke für Kinder

Großeltern dürfen laut Bundessozialgericht vom 23.08.2011Kindern von Hartz IV-Empfängern Geschenke im Wert von bis zu 3.100 Euro machen. Dieser Höchstbetrag wurde für die Anlässe Konfirmation, Kommunion, Firmung und Jugendweihe festgelegt. Geldgeschenke, die sich im Rahmen des „Üblichen“ bewegen zählen seit April 2011 nicht mehr als Einkommen.
(AZ: OLG Köln 6 U 80/11)

6. Falsche Angaben der Eltern

In einem Entscheid des Bundessozialgerichts in Kassel vom 07.07.2011 haften minderjährige Hartz IV-Empfänger, die aufgrund falscher Angaben ihrer Eltern zu Unrecht Sozialleistungen in Anspruch genommen haben, nur bedingt und sehr eingeschränkt für ihre Eltern. Und diese Haftung sei auch nur auf die Höhe des Vermögens beschränkt, über das die Kinder an ihrem 18. Geburtstag verfügt haben.
(AZ: B 14 AS 153/10 R und B 14 AS 144/10 R).

7. Fernseher

In seiner Urteilsbegründung vom 24.02.2011 zum Thema „Erstausstattung einer Wohnung von Hartz IV-Beziehern“ verwies der 14. Senat des Bundessozialgerichts in Kassel auf die ständige Rechtssprechung des Gerichts. Demnach gehört ein Fernseher nicht zu den maßgeblichen Gegenständen, die ein orientiertes Wohnen und eine geordnete Haushaltsführung erforderlich machen.
(AZ: B 14 AS 75/10 R)

8. Hartz IV für in Deutschland lebende Ausländer

Der in Deutschland lebende langzeitarbeitslose Ausländer hat nach dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 19.10.2010 unter bestimmten Bedingungen den gleichen Anspruch auf Hartz IV wie ein langzeitarbeitsloser Deutsche. Dann nämlich, wenn sein Heimatland das 1953 beschlossene Europäische Fürsorgeabkommen mit unterzeichnet hat.
(AZ: B 14 AS 23/10 R).

9. Sittenwidrige Löhne

Arbeitslose Hartz IV-Bezieher können nicht gezwungen werden für jeden Lohn zu arbeiten. Sie haben das Recht einen angebotenen Job abzulehnen wenn die Vergütung sittenwidrig ist. Die Richter des Sozialgerichts Berlin gaben dem Antrag einer Arbeitslosen statt, die mit der vom Jobcenter veranlasste Kürzung des Hartz IV-Anspruchs nicht konform ging. In dem Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz vom 08.10.2010 wurde der zuständigen Behörde untersagt die gezahlte Unterstützung zu kürzen.
(AZ: S 55 AS 24521/10 ER)

10. Krankenversicherung

Hilfebedürftige die keinen Antrag auf Hartz IV gestellt haben und aus dem Grund nicht krankenversichert sind, haben im Notfall trotzdem einen Anspruch auf medizinische Versorgung. Laut Urteil des Bundessozialgerichts vom 19.05.2009 übernimmt In diesen Fällen das Sozialamt die Behandlungskosten.
(AZ: B 8 SO 4/08 R).

3. Fazit

– Rechte und Pflichten

Wer in Deutschland Hartz IV bezieht – ob als Deutscher oder als Ausländer – hat Rechte aber auch Pflichten.
Die meisten Hartz IV- Empfänger gehen sorgfältig und im ureigensten Interesse mit den Anforderungen der Ämter und Jobcenter um. Leider gibt es aber auch in diesem Segment unseres gut aufgestellten Sozialstaates sogenannte „Schwarze Schafe“. Für die, aber auch für solche Hartz IV-Empfänger, deren schlimme Lage noch ausgenutzt wird, gibt es im Sinne aller Gerichte die Recht sprechen.

Bildquelle: © Gesina Ottner – Fotolia.com

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