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Bald wird der Fernsehempfang von DVB-T auf DVB-T2 umgestellt. Betroffene Hartz-IV-Empfänger müssen laut Sozialgericht Berlin die Kosten dafür selber tragen.

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Digitales Antennenfernsehen wird umgestellt

Ende März wird in vielen Teilen Deutschlands das digitale Antennenfernsehen von DVB-T auf DVB-T2 umgestellt. Wer als künftig über Antenne die Privatsender empfangen möchte, muss sich einen neuen Receiver kaufen. Weiterhin kommen etwa sechs Euro pro Monat für den Empfang der Privatsender hinzu. Für viele Menschen ist das kein Problem, für Hartz-IV-Empfänger mitunter aber schon.

Berlinerin klagt auf Kostenübernahme

Eine 43-Jährige aus Berlin hat aus diesem Grund geklagt: Sie sah sich nicht in der Lage, die höheren Kosten für den Fernsehempfang zu tragen und forderte eine Kostenübernahme durch das Amt.

Dieses lehnte den Antrag ab. Der Fall landete vor dem Sozialgericht Berlin. Die Frau begründete ihre Klage damit, dass der Staat nicht nur für das physische Existenzminimum verpflichtet sei, sondern auch für ein Mindestmaß an der Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben. Im Sinne eines Haushaltsgerätes gehöre ein Receiver darüber hinaus zur Erstausstattung einer Wohnung.

Fernsehen ist kein Grundrecht

Das Sozialgericht entschied nun, dass der Fernsehempfang kein Grundrecht sei und die Kosten daher vom Leistungsempfänger selber zu tragen sind. Dabei folgten die Richter der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts.

Demnach gehörten Fernsehgeräte nicht zur Erstausstattung der Wohnung. Zusätzliche Leistungen könne man darüber hinaus nur für Gegenstände beantragen, die grundlegende Bedürfnisse befriedigen. Da Fernsehen der Unterhaltung und Informationen diene und nicht wie Essen und Schlafen ein Grundbedürfnis darstelle, seien die Kosten selber zu tragen.

Nur ARD und ZDF sind kostenlos

Sowohl der einmalige Aufwand für den neuen Receiver als auch die monatlichen Kosten seien vom Regelbedarf zu zahlen. Ein neues Empfangsgerät kostet je nach Funktionsumfang zwischen 40 und 100 Euro. Für den Empfang der privaten Sender kommen jährlich 69 Euro hinzu. Die öffentlich-rechtlichen Programme sind frei empfänglich.

Kritik am Urteil

Hartz-IV-Kritiker halten das Urteil des Sozialgerichts Berlin für falsch. Fernsehen sei zwar kein Grundbedürfnis im Sinne der Nahrungsmittelversorgung, aber zumindest ein wichtiger Punkt der soziokulturellen Teilhabe nach SGB II. Und selbst wenn man dieses nicht gewähre, hätte man zumindest im vorliegenden Fall den Anspruch auf ein Darlehen prüfen müssen.

Schluss mit DVB-T: Was muss man wissen?

Rund 7,4 Millionen Haushalte sind von der kommenden Umstellung des digitalen Antennenfernsehens betroffen, die am 27.März größtenteils erfolgen soll. Dann können Betroffene nicht mehr über ihr altes DVB-T-Gerät die TV-Sender empfangen, sondern müssen sich einen neuen Receiver kaufen. Mit dem neuen DVB-T2-Standard ist es möglich, ultra-hochauflösende Programm zu senden.

Wer die privaten Sender künftig sehen möchte, benötigt ein CI+ Modul von Freenet-TV, das entweder zusätzlich zum Receiver gekauft werden muss oder bereits verbaut ist. Alternativ gibt es auch Fernseher, die über die neue Technik verfügen. Hier liegen die Kosten aber deutlich über den rund 100 bis 170 Euro für Receiver, Antenne und Senderempfang.

Bildquelle: © JiSign – Fotolia.com

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