Geld verdienen am

In diesem Artikel erfahren Sie, wie ein Ein-Euro-Job genau funktioniert und ob sich diese erwerbstätige Beschäftigung überhaupt lohnt.

Problematik: Nebenverdienst bei Hartz IV

Erhält eine Person die staatliche Sozialhilfe, so ist es schwierig, sich etwas Geld dazuzuverdienen. Der Hartz IV-Satz, den ein Empfänger bezieht, ist ohnehin nicht hoch genug, um damit wirklich leben zu können. Doch leider kann man sich als Empfänger nicht ohne weiteres etwas Geld dazuverdienen.

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Bis zu einem Grundfreibetrag von 100 Euro monatlich darf man sich Geld im Nebenjob anrechnungsfrei erarbeiten. Verdient man über die 100 Euro, so wird der Verdienst mit der Sozialhilfeleistung verrechnet. Möchte man als Sozialhilfeempfänger beispielsweise noch einen Nebenjob auf 450-Euro-Basis nachgehen, so behält man am Ende nicht den vollen Verdienst! Bei monatlichen Einnahmen zwischen 100,01 Euro und 1.000 Euro darf man nur 20 Prozent des verdienten Geldes behalten. Darüber sind es sogar nur 10 Prozent: 

Beispiel: Hartz IV und ein 450-Euro-Minijob

Einkommen aus 450-Euro Job   450 Euro
Hartz IV Grundfreibetrag   – 100 Euro
Verbleibendendes Einkommen aus 450-Euro-Minijob   350 Euro
Anrechnungsfreies Einkommen (20% von 350 Euro)   – 70 Euro
Anzurechnendes Einkommen 280 Euro

Verdient man also in einem 450-Euro-Job volle 450 Euro, so hat man der Berechnung nach 170 Euro (450 Euro Verdienst – 280 Euro anzurechnendes Einkommen = 170 Euro anrechnungsfreies Einkommen) des Verdienstes, die anrechnungsfrei bleiben. Die verbleibenden beziehungsweise anzurechnenden 280 Euro würden mit den Hartz IV Leistungen verrechnet werden, sodass man im Prinzip für 450 Euro gearbeitet, jedoch tatsächlich nur 170 Euro verdient hätte.


Diese Variante der Arbeit scheint sich demnach nicht wirklich zu lohnen – schließlich müssen Sie für nur 70 Euro mehr (über den Grundfreibetrag hinaus) ganze 3,5mal so viel arbeiten wie nur für die 100 Euro, die anrechnungsfrei bleiben würden.

Darum soll sich der Ein-Euro-Job angeblich lohnen

Der Verdienst aus dem Ein-Euro-Job darf in voller Höhe behalten werden. Typischerweise werden in einem Ein-Euro-Job Stundenlöhne in Höhe von ein bis zwei Euro gezahlt. Nicht viel also. Doch die erwerbstätige Beschäftigung soll schließlich nur als Eingliederungsmaßnahme dienen. Das bedeutet, dass Arbeitslosengeldempfänger motiviert werden sollen, nebenbei arbeiten zu gehen. Für viele ist derzeit der Stundenlohn von einem Euro sogar lieber, als nichts dazuzuverdienen. Schließlich kann man das Geld immer gut gebrauchen.

Der wahre Zweck von Ein-Euro-Jobs

Ein ALG II-Empfänger soll laut Staat trotz Arbeitslosigkeit möglichst gut am Arbeitsmarkt eingegliedert werden, um fortlaufend aktiv zu bleiben und seine Chancen am Arbeitsmarkt zu verbessern. Kümmert sich der Arbeitslose nicht selbst um eine Erwerbstätigkeit, so springen die sogenannten Wiedereingliederungsmaßnahmen und Pflichtprogramme ein: Die Ein-Euro-Jobs. 

Durch das Ausüben der Ein-Euro-Jobs soll der Arbeitslose wieder arbeiten dürfen, auch wenn er dafür keinen richtigen Lohn im klassischen Sinne bekommt. Anstelle eines Lohns gibt es dann die ein bis zwei Euro pro Stunde. Und das als eine Art der Aufwandsentschädigung. Von richtigem „Geld verdienen“ kann dabei keine Rede sein.

Typische Arbeitgeber für Ein-Euro-Jobs

Die Arbeitsagenturen stellen die Ein-Euro-Arbeitsangebote den Sozialhilfeempfängern zur Verfügung. Die Arbeitsangebote wiederum werden von interessierten Anbietern bereitgestellt. Meinst handelt es sich bei den Anbietern um gemeinnützige Einrichtungen wie Vereine, die kostengünstige Arbeitskräfte für Tätigkeiten wie Alten-, Jugend- und Krankenhilfe oder auch in Garten- und Pflegearbeiten suchen.

Kann man neben dem Ein-Euro-Job weitere Nebenjobs haben?

Der Ein-Euro-Job dient als Wiedereingliederungsmaßnahme und soll dazu dienen, dass ALG II-Empfänger einen Einstieg in den Arbeitsalltag finden. Übt ein ALG II-Empfänger bereits eine Erwerbstätigkeit aus, beispielsweise einen 450-Euro-Job, so muss er an dieser Wiedereingliederungsmaßnahme natürlich nicht teilnehmen. Schließlich ist er bereits erwerbstätig.

Grundsätzlich ist es allerdings vorstellbar, dass man einem Ein-Euro-Job parallel zur Nebentätigkeit nachgehen kann.

Lohnt sich ein Ein-Euro-Job?

Bevor man einem Ein-Euro-Job nachgeht, sollte man versuchen, einer anderen erwerbstätigen Beschäftigung nachzugehen. Beispielsweise einem 450-Euro-Job. Zwar muss man am Ende, wie das obige Rechenbeispiel zeigt, einen Großteil des Verdienstes mit dem Arbeitslosengeld verrechnen, doch bei 450 Euro Verdienst behalten Sie immerhin 170 Euro am Monatsende. Bei einem Stundenlohn von 7 Euro pro Stunde müsste man dafür dann etwa 64 Stunden im Monat arbeiten. Bei einem Ein-Euro-Job ist man häufig ganze 30 Stunden pro Woche beschäftigt. Bei einem Lohn von einem Euro pro Stunde ergäbe sich damit ein Monatsverdienst von 120 Euro. Und das bei einer monatlichen Gesamtarbeitszeit von 120 Stunden.

Somit ist ein 450-Euro-Job oder ein Job, der einem noch mehr einbringt, definitiv vorzuziehen. 

Bildquelle: © fox17 – Fotolia.com

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