Familie am

Während eines gemeinsamen Lebens stellt sich die Frage der Entscheidungsbefugnis der Eltern selten, egal ob man eine Ehe führt oder in einer Lebensgemeinschaft lebt. Doch wenn die Eltern getrennt leben, wird es wichtig, wann eine Entscheidung allein getroffen werden kann und wann der andere Elternteil in die Entscheidung mit eingebunden werden muss. Dieser Artikel hilft Ihnen, ein wenig Licht ins Dunkle zu bringen und klärt Sie über die wichtigsten Kernthemen auf.

Übersicht

  • Das Kindeswohl
  • Gemeinsame elterliche Sorge
  • Entscheidungsbefugnisse der Eltern bei gemeinsamem Sorgerecht
  • Entscheidungen im gegenseitigen Einvernehmen
  • Was sind Angelegenheiten des täglichen Lebens?
  • Was sind Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung?
  • Wie sind die Entscheidungsbefugnisse der Eltern im Notfall?
  • Welche Entscheidungsbefugnisse haben Eltern im Fall des Kindesunterhaltes?

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Das Kindeswohl

Das Kindeswohl ist das hauptsächliche Kernthema, das in diesem Zusammenhang auch vom Gesetzgeber im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt ist. Für das Kindeswohl ist es dann auch in der Frage der Entscheidungsbefugnisse der Eltern von Bedeutung, ob für das gemeinsame Kind auch ein gemeinsames Sorgerecht besteht oder ob einem Elternteil das alleinige Sorgerecht zusteht.

Weiterhin wird unter dem Blickwinkel des Kindeswohls unterschieden, ob es sich um Entscheidungen des täglichen Lebens des Kindes handelt oder ob es Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung sind. Was damit genau gemeint ist, erfahren Sie in den folgenden Kapiteln.

Gemeinsame elterliche Sorge

Zuerst müssen Sie wissen, dass es durch das Kindschaftsreformgesetz keine Unterscheidung zwischen einem ehelichen oder einem unehelichen gemeinsamen Kind gibt. Das Recht der elterlichen Sorge unterscheidet aber immer noch zwischen dem ehelichen und dem unehelichen Kind.

Das ist im Bezug auf die Entscheidungsbefugnis der Eltern von Bedeutung. Für verheiratete Eltern gilt die gemeinsame elterliche Sorge während der Ehe und auch nach der Ehezeit und Scheidung. Von Amts wegen wird im Scheidungsverfahren nicht mehr über das Sorgerecht entschieden, außer es handelt sich um Fälle der Gefährdung des Kindeswohls. Ansonsten muss im Scheidungsverfahren ein Antrag auf das alleinige Sorgerecht gestellt werden, sonst bleibt das gemeinsame Sorgerecht bestehen.

Alleinige Sorge

Die Alleinige Sorge erhalten Sie also nur über einen Antrag im Scheidungsverfahren und der Zustimmung des anderen Ehepartners. Es sei denn, Sie sind bei der Geburt des Kindes nicht verheiratet, dann sieht die Angelegenheit anders aus. Hier obliegt die elterliche Sorge immer der Mutter.

Das ist für die Entscheidungsbefugnisse der Eltern wichtig. Nicht verheiratete Eltern können das gemeinsame Sorgerecht nur erwirken, wenn Sie einander heiraten oder wenn Sie eine Sorgerechtserklärung abgeben, die über die gemeinsame Sorge bestimmt.

Diese Sorgerechtserklärung muss von den Eltern gemeinsam abgegeben werden und sie muss beim Notar oder dem Jugendamt öffentlich beurkundet sein. Mit dieser Beurkundung besteht dann kein Unterschied mehr zum gemeinsamen Sorgerecht von miteinander verheirateten Eltern.

Entscheidungsbefugnisse der Eltern bei gemeinsamem Sorgerecht

Eltern üben bis zur Trennung die Sorge im Einvernehmen aus. Das betrifft alle Angelegenheiten des Kindes. Die Entscheidungsbefugnis obliegt beiden Eltern in der Personensorge und in der Vermögenssorge. Nach der Trennung ist das allerdings anders.

Die Entscheidungen können zwar nur im Einvernehmen mit dem anderen Elternteil getroffen werden, liegen aber in bestimmten Angelegenheiten bei dem Elternteil, bei dem das gemeinsame Kind sich aufhält.

Die Entscheidungsbefugnis der Eltern geht also in Angelegenheiten des täglichen Lebens auf den Elternteil über, bei dem das Kind ist. Im Falle des ausgeübten Umgangsrecht auch auf den anderen Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, sonder sich grade
aufhält.

Entscheidungen im gegenseitigen Einvernehmen

In Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung bedarf es der Entscheidung im gegenseitigen Envernehmen. Das beutet, die Eltern müssen gemeinsam und einvernehmlich entscheiden.

Die Entscheidungsbefugnis der Eltern wechselt zu einer Alleinentscheidungsbefugnis, die für die Angelegenheiten des täglichen Lebens gilt. Das ist die Grundlage dafür, dass der Elternteil, bei dem das Kind sich aufhält, in diesen Dingen allein entscheiden kann. Doch was genau ist nun mit den Angelegenheiten des täglichen Lebens, in denen allein entschieden werden kann, gemeint? Lesen Sie dazu das nächste Kapitel.

Was sind Angelegenheiten

des täglichen Lebens?

Wenn es sich um Entscheidungsbefugnisse der Eltern handelt, muss natürlich auch der Einzelfall ausgeschlossen werden, das gilt in diesem Fall auch für die Begrifflichkeit des täglichen Lebens. Allgemein gesehen, meint man mit dieser Bezeichnung die Betreuung des Kindes, bei der des um grobe Fragen geht, wie:

  • die Aufenthaltsbestimmung im täglichen Leben, das betrifft den Wohnsitz, den Urlaub oder Besuche etc.
  • den Alltag des Kindes: Fernsehkonsum, Schlafenszeiten, Essensfragen etc.
  • die Ausbildung des Kindes: Nachhilfeunterricht, eine Entschuldigung im Krankheitsfall oder auch die Wahl von Schulfächern etc.
  • die Gesundheit: Vorsorgeuntersuchungen, Routineuntersuchungen, Behandlungen leichter Erkrankungen und Verletzungen etc.
  • die Vermögenssorge: Taschengeld etc.

Was sind Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung?

Die Entscheidungsbefugnisse der Eltern liegen bei beiden Eltern, wenn es sich um Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung handelt. Diese sollen einvernehmlich entschieden werden, um für das Kindeswohl zu sorgen.

Hier sind folgende Entscheidungen mit einbezogen:

  • bei welchem Elternteil das Kind grundsätzlich lebt
  • bei medizinischen Behandlungen, die ein erhebliches Risiko bergen
  • bei Operationen – außer im Notfall
  • bei Entscheidungen grundsätzlicher Gesundheitsvorsorge
  • beim Namenswechsel
  • beim Religionsbekenntnis
  • bei grundlegenden Fragen der Vermögensvorsorge

Wie sind die Entscheidungsbefugnisse der Eltern im Notfall?

Die Entscheidungsbefugnisse der Eltern gehen im Notfall auf den Elterteil über, der das Kind grade betreut. Notfall heißt, dass Gefahr im Verzug ist. Hier muss schnell reagiert werden, wie zum Beispiel bei einem Unfall. Der andere Elternteil muss aber dann unverzüglich von der Situation in Kenntnis gesetzt werden.

Welche Entscheidungsbefugnisse haben Eltern im Fall des Kindesunterhaltes?

Die Entscheidungsbefugnisse der Eltern im Fall des Kindesunterhaltes liegen bei dem Elternteil, bei dem das Kind wohnt und der den Kindesunterhalt geltend machen will.

Er benötigt dafür nicht das Einverständnis des anderen Elternteils. Während der Zeit der Trennung kann er den Kindesunterhalt in seinem Namen geltend machen und nach der Scheidung kann er in Angelegenheiten des Kindesunterhalts das Kind vertreten.

Bildquelle: © Rido – Fotolia.com

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