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Der Erbschein – ein häufig notwendiges und leider auch sehr oft teures Übel. In diesem Artikel möchten wir Ihnen alle wichtigen Fakten und gesetzlichen Bestimmungen zum Thema Erbschein aufzeigen und Sie über das Thema Erbschein bestens aufklären. heimarbeit.de wünscht Ihnen viel Spaß beim Lesen!

Übersicht:

  • Was ist ein Erbschein?
  • Was ist die Funktion des Erbscheins?
  • Wie beantragt man den Erbschein?

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Was ist ein Erbschein?

Ein Erbschein ist ein vom Nachlassgericht ausgestelltes Zeugnis. Aus dem Erbschein geht hervor, wer Erbe geworden ist. In dem Erbschein steht auch, ob der oder die Erben eventuell Verfügungsbeschränkungen unterworfen sind. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn eine Nacherbfolge angeordnet wird.

Relevant ist ein Erbschein nur für die Erben selbst. Andere Beteiligte an einer Erbschaft, wie zum Beispiel ein Vermächtnisnehmer oder ein Pflichtteilsbereichtigter, benötigen keinen Erbschein. Sie erhalten vom Nachlassgericht auch keine Urkunde.

Erbschein wird nur auf Antrag erteilt

Ein Erbschein wird vom Nachlassgericht nur gegen einen Antrag ausgestellt. Hierbei muss man beim zuständigen Nachlassgericht nicht nur formlos die Erteilung des Erbscheins beantragen, sondern muss zugleich angeben, wann der Erblasser verstorben ist, ob man durch das Gesetz erbt oder durch willkürliche Erbfolge, ob Testamente oder sonstige Verfügungen vom Erblasser erstellt wurden, ob andere Personen vorhanden sind, welche den Antragsteller in seinem Erbrecht einschränken könnten und ähnliches.

Um die genannten Tatsachen zu belegen, muss man geeignete Beweise wie beispielsweise Urkunden vorlegen.

Was ist die Funktion eines Erbscheins?

Ein Erbschein soll die Erben im Rechtsverkehr als Rechtsnachfolger des Erblassers auf offiziellem Wege legitimieren. Nach Eintritt eines Erbfalls werden in der Regel oStarkonten auf der Bank aufgelöst, gegebenenfalls sogar Grundstücke vom Erblasser auf die oder auch die Erben umgeschrieben oder Verhandlungen mit Versicherungen begonnen.

Vor allem im Fall der gesetzlichen Erbfolge wird man den Erbschein im Geschäftsverkehr zur Legitimation benötigen. Zum Beispiel dann, wenn der Erblasser also kein Testament oder sonstige letztwillige Verfügungen hinterlassen hat.

Natürlich ist die Erteilung eines Erbscheines immer mit Kosten verbunden. Ein Nachlassgericht ermittelt die Kosten nach einer Gebührentabelle des GNotKG (Gerichts- und Notarkostengesetz).

Die Kosten des Erbscheines steigen dabei mit dem Wert des Nachlasses, der vom Erblasser hinterlassen wurde.

Wenn Immobilien vom Erblasser auf den Erben umgeschrieben werden, reicht als Erbnachweis gegenüber dem Nachlassgericht auch ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag mit Eröffnungsprotokoll.

Wenn eine solche notarielle Urkunde zum Nachweis der Stellung der Erben vorliegt, ist es auch möglich, sich den kostenpflichtigen Erbschein auch zu ersparen.

Ist man im Besitz eines privaten Testaments oder zur Erbfolge berufen wurde, weil man ein gesetzlicher Erbe ist, kann man sich den Weg um den kostenpflichtigen Erbschein leider nicht sparen.

Häufig akzeptieren auch Banken notarielle Testamente oder notariell beurkundete Erbverträge als Nachweis der neuen Verfügungsberechtigung des Erben.

Tipp: Wenn der Erblasser es dem Erben etwas vereinfachen möchte, kann er zu seinen Lebzeiten noch eine Vollmacht auf sein Bankkonto ausstellen. Diese sollte auch noch über seinen Tod hinaus Gültigkeit haben. Wer eine solche Vollmacht besitzt, benötigt als Erbe jedenfalls keinen Erbschein mehr gegenüber der Bank.

Übrigens: Sollte sich am Ende noch herausstellen, dass ein Erbschein zu Unrecht der mit einem falschen Inhalt ausgestellt wurde, kann der Erbschein vom Gericht auch wieder zurückgezogen werden. Ein Beispiel hierfür wäre, wenn ein wirksames Testament mit einer abweichenden Anordnung die Inhalte des Erbscheins in Frage stellen würde.

Wie beantragt man den Erbschein?

Auch nach dem Tod eines Menschen benötigen die Erbes dieser Person meist noch einen Nachweis für ihre Stellung als Erben. Einen solchen Nachweis kann ein Testament liefern – doch viele Erben müssen dennoch zusätzlichen einen Erbschein beantragen, beispielsweise weil es kein Testament gibt oder weil das vorhandene Testament nicht ausreicht. Wie aber beantragt man einen Erbschein?

Was benötigt man die die Beantragung eines Erbscheins?

Um den Erbschein möglichst schnell beantragen zu können sollten Sie sich im Optimalfall um folgende Unterlagen kümmern, beziehungsweise diese schon parat haben:

  • Termin beim Amtsgericht oder Notar
  • Personalaus oder Reisepass
  • Sterbeurkunde für die verstorbene Person
  • ein Testament oder einen Erbvertrag, falls diese vorhanden sein sollten
  • die Anschriften von sämtlichen Miterben

So beantragen Sie den Erbschein: Schritt 1

Als erstes sollten Sie sich Klarheit darüber verschaffen, ob Sie überhaupt einen Erbschein benötigten. Wenn Sie zu Lebzeiten des Verstorbenen eine Kontovollmacht von diesem erhalten haben, können Sie auch sein Bankguthaben ohne Erbschein und Testament erhalten. Eine Bank kann das Geld auch dann auszahlen, wenn das Testament oder eine beglaubigte Kopie vorgelegt wird und hieraus ersichtlich wird, dass Sie der Erbe sind.

Hierzu müssen Sie nur noch zusätzlich das Protokoll des Amtsgerichts über die Testamentseröffnung vorlegen. Sollte das Testament allerdings nicht eindeutig sein, verlangt die Bank noch in der Regel einen Erbschein. Ohne einen Schein funktioniert es nur dann, wenn es ein notariell beglaubigtes Testament ist oder Sie einen Erbvertrag vorlegen können.

So beantragen Sie den Erbschein: Schritt 2

Sollten Sie einen Erbschein wirklich benötigen und nicht drum herum kommen, dann lohnt sich die kleine Investition natürlich. Den Erbschein können Sie beim Notar in der Nachlassabteilung des Amtsgerichts beantragen. Im Bundesland Baden-Württemberg sind die staatlichen Notariate hierfür zuständig. Hier können Sie anrufen und sich nochmals vergewissern, welche Unterlagen Sie zum Termin mitbringen müssen.

Wenn kein Testament vorliegt, müssen Sie unterschiedliche Dokumente vorlegen, aus denen sich Ihre persönliche Stellung als gesetzlicher Erbe ergibt. Am Besten nehmen Sie hierfür das Familienstammbuch des Verstorbenen mit, sofern eines existiert. Einige Angaben müssen Sie zusätzlich eidesstattlich versichern.

So beantragen Sie den Erbschein: Schritt 3

Nun müssen Sie ein Formular zum Nachlasswert ausfüllen. Hierfür sind im Späteren übrigens auch die Kosten des Erbscheins abhängig. Je höher der Wert des Nachlasses ist, desto weiter steigen auch die Kosten des Erbscheines.

Beispiel: Für einen Nachlasswert von rund 50.000 Euro müssen man für den Erbschein rund 264 Euro bezahlen. Auch die Notargebühren fallen im Übrigen noch 19 Prozent Mehrwertsteuer an.
Tipp: Es ist deutlich günstiger, wenn Sie

So beantragen Sie den Erbschein: Schritt 4

Wenn Sie noch Unterlagen nachreichen müssen, kann es unter Umständen sein, dass Sie mehrere Wochen warten müssen, bis der Erbschein schließlich da ist. Wenn Sie schon alle Unterlagen eingereicht haben, die erforderlich sind, kann auch etwas weniger dauern.

Hinweis

Wie bereits erwähnt ist für eine Kontoumschreibung ein Erbschein nicht zwingend erforderlich. Dies hatte der Bundesgerichtshof in dritter und letzter Instanz entschieden. Die Frage des Urteils war, ob eine Sparkasse von den Erben für die Umschreibung eines Erblasserkontos die Vorlage eines Erbscheins verlangen kann.

Bei dieser Angelegenheit war die Erblasserin im Jahr 2013 verstorben und hinterließ bei einer Sparkasse gleich mehrere Konto. Gemeinsam mit ihrem Ehemann hatte die Frau ein privatschriftliches Testament verfasst. Nun hatten sich in dem Testament die Eheleute zunächst gegenseitig als Erben benannt.

Nach dem Tod des zuletzt verstorbenen Ehepartners sollten allerdings die beiden Kinder der Eheleute zu gleichen Teilen Erben werden. Die Tochter der Erblasserin wende sich nun an die Sparkasse und legte das Testament der Sparkasse vor und forderte die Sparkasse auf, die Konten der Erblasserin auf die Kinder als Erben umzuschreiben.

Bildquelle: © Marco2811 – Fotolia.com

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