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Seit dem 1. Juli 2014 können deutsche Arbeitnehmer, sofern sie mindestens 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben, in den vorzeitigen Ruhestand gehen. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird gerne von der Rente mit 63 gesprochen, die häufig von vielen Arbeitnehmern freiwillig bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt wird.

Allerdings gibt es weiterhin viele Arbeitnehmer, die aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung frühzeitig aus dem Arbeitsleben ausscheiden und Frührente beantragen müssen. Was Sie dabei beachten sollten, erfahren Sie in unserem Artikel!

Übersicht:

  • Frührente – was ist das?
  •         Zahlen zur Frührente
  •         Ist die Frührente so verlockend?
  • Wer bekommt Frührente?
  •         Frührente infolge eines Erkrankung/ eines Unfalls
  • Beantragung der Frührente
  •         Was ist zu beachten?

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Frührente – was ist das?

In Deutschland gibt es verschiedene Formen der Frührente. Während seit dem 1. Juli 2014 gesetzlich festgeschrieben ist, dass Arbeitnehmer nach 45 Jahren Einzahlung in die Sozialversicherungen auch mit 63 Jahren in den Ruhestand gehen können, gibt es seit jeher die Ausnahmen, dass infolge einer verminderten Erwerbsfähigkeit die Rente vorgezogen werden kann.

Zahlen zur Frührente

Die Deutsche Rentenversicherung zahlt (nach eigenen Angaben Stand: 2014) rund 25 Millionen Regelaltersrenten. Davon beziehen rund 1,7 Millionen Männer und Frauen Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit – sowohl teilweise als auch dauerhaft.

Die durchschnittliche Höhe der Beiträge liegt in den alten Bundesländern bei 702 Euro (Durchschnitt der Frauen und Männer, Frauen: 669 Euro, Männer: 733 Euro) und in den neuen Bundesländern bei 689 Euro (Durchschnitt der Frauen und Männer, Frauen: 714 Euro, Männer: 665 Euro).

Erwerbsunfähige Frührentner beziehen durchschnittlich mehr Rente, wenn sie dauerhaft erwerbsunfähig sind.

Ist die Frührente so verlockend?

Den Fall, man ist infolge einer Erkrankung oder eines Unfalls erwerbsunfähig und muss vorzeitig in den Ruhestand, einmal ausgenommen, gibt es immer noch viele Menschen, die freiwillig in Frührente gehen.

Herrlich, wenn man endlich nicht mehr arbeiten muss und den Ruhestand genießen kann. Aber ist die Frührente tatsächlich so verlockend?

Schließlich mindert die Zeit, die man nicht mehr arbeitet und folglich nicht mehr in die Rentenversicherung einzahlt, die Höhe der Beiträge der Regelaltersrente.

Hinzu kommt, dass die Rente mit jedem Jahr vorzeitigen Ruhestands um 3,6 Prozent (0,3 Prozent pro Monat) gekürzt wird. Wer also anstatt mit 67 mit 63 in den Ruhestand geht, muss mit 14,4 % weniger Rente auskommen.

Zusätzlich mindert die bereits angesprochene geringere Beitragszahlungsdauer die Altersregelrente. Weiterhin muss berücksichtigt werden, dass jedes Jahr weniger arbeiten, nicht angerechnet wird und man nicht für das Alter vorsorgen kann, gleichzeitig aber mehr Zeit zum Geld ausgeben hat.

Mit der gesetzlichen Änderungen zum 1. Juli 2014 zahlen allerdings Arbeitnehmer keine Abschläge mehr, die 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben, wenn sie mit 63 Jahren in Frührente gehen wollen.

Das gilt für alle Geburtenjahrgänge bis einschließlich 1952. Spätere Jahrgänge sollen schrittweise mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können.

Wer bekommt Frührente?

Neben Arbeitnehmern, die mindestens 45 Jahre lang Rentenversicherungsbeiträge gezahlt und das Mindestalter von 63 Jahren erreicht haben, können auch Arbeitnehmer, die als erwerbsunfähig gelten, Frührente beantragen.

In der Regel bedeutet dies, dass er infolge einer Erkrankung oder eines Unfalls aus dem Arbeitsleben ausscheidet. Laut der Deutschen Rentenversicherung geht jeder vierte Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen früher in den Ruhestand.

Frührente infolge eines Erkrankung/ eines Unfalls

Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente, die vor der Altersregelrente gezahlt wird, sind die nachgewiesene medizinische Notwendigkeit sowie die Erfüllung der Mindestversicherungszeiten.

Nachgewiesen gilt die Erwerbsminderung, wenn aus ärztlichen Unterlagen oder Gutachten hervorgeht, dass der Arbeitnehmer nicht länger als sechs Stunden täglich arbeiten kann.

Hierbei ist zu beachten, dass die Erwerbsminderungsrente dann gezahlt wird, wenn der Arbeitnehmer für alle Tätigkeiten auf dem Arbeitsmarkt aus arbeitsunfähig eingestuft wird und nicht nur für seinen speziellen Job (Unterschied zwischen Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit).

Bei den Mindestversicherungszeiten gelten 5 Jahre Versicherungsdauer und die Zahlung von Pflichtbeiträgen über 3 Jahre innerhalb der letzten 5 Jahre.

Beantragung der Frührente

Den Antrag auf Frührente kann man ausschließlich dann stellen, wenn man noch keine Altersregelrente bezieht. Das bedeutet, man muss sich im Vorfeld eindeutig klar darüber sein, dass man vorzeitig in den Ruhestand möchte oder aufgrund einer Erwerbsunfähigkeit muss.

Der Antrag auf Frührente erfolgt ausschließlich schriftlich. Die entsprechenden Formulare sind auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung zu finden.

Die Unterlagen werden mit den persönlichen Informationen und Angaben zur Erkrankung ausgefüllt und beim Rentenversicherungsträger eingereicht.

Nachdem die Rentenversicherung den Antrag erstmals geprüft hat, wird eine Begutachtung erfolgen. Im Anschluss wird über die Zulassung des Rentenantrags entschieden.

Was ist zu beachten?

Wichtig ist, dass alle erforderlichen Angaben zur Krankheitsgeschichte nachvollziehbar durch entsprechende Unterlagen, Diagnosen oder Gutachten belegt werden und dem Antrag beiliegen.

Hierzu sind auch die behandelnden Ärzte, Kliniken und Reha-Zentren anzugeben, die unter Umständen von der Deutschen Rentenversicherung zu dem jeweiligen Fall befragt werden.

Aus den Unterlagen sollte eindeutig hervorgehen, dass man erwerbsunfähig ist und infolge welcher Erkrankung, Diagnose, Behandlung dies geschah. Die Dokumente sollten nach Möglichkeit eindeutig formuliert und aktuell sein.

Es besteht die Möglichkeit, dass der Rententräger die Erwerbsminderung infolge eines Gutachtens klärt. Also selber herausfinden möchte, wie es um die Leistungsfähigkeit des Antragstellers steht.

Hier kann eine teilweise oder volle Erwerbsunfähigkeit festgestellt werden, die sich auf die Höhe der Beiträge auswirkt. Wer voll erwerbsunfähig ist, kann unter normalen Umständen keine drei Stunden täglich arbeiten.

Teilweise erwerbsunfähig ist man, wenn man keine sechs Stunden arbeiten kann. Bei einer Leistungsfähigkeit, die für sechs und mehr Stunden reicht, besteht keine Erwerbsminderung.  Mehr erfahren

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