Feierabend für immer – die Rente ist für viele Menschen ein wichtiges Ziel im Leben, auf das sie ständig hinarbeiten. Doch was, wenn Sie nicht mehr arbeiten können, um es bis zum gesetzlichen Rentenalter zu schaffen? Dann sind ist Ihre Erwerbsfähigkeit gemindert und Sie müssen womöglich in Frührente gehen. Ob physisch oder psychisch krank – wer bedingt oder unbedingt erwerbsunfähig ist, hat in Deutschland ein Anrecht auf Rentenzahlung, auch schon vor dem 67. Lebensjahr.

Übersicht

  • Einordnung des Begriffes Frührente
  • Höhe und Dauer von Rentenzahlungen
  • Restleistungsvermögen bei teilweiser Erwerbsminderung
  • Grade der Erwerbsminderung
  • Voraussetzungen für die Frührente
  • Gründe für Frührente
  • Deutsche Rente normalerweise

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Deutsche Rente normalerweise

Ihr ganzes Arbeitsleben lang zahlen Erwerbstätige ein, um im Alter, nach dem letzten Feierabend, für ihr Auskommen zu sorgen. Altersvorsorge ist das Motto bei den regelmäßigen Rentenzahlungen während der Erwerbszeit. Rente, bzw. Pension, bzw. Ruhegehalt – wie auch immer man es nennen will, das Konzept soll eine solide finanzielle Grundlage im Alter einbringen, von der die Beziehenden, die Rentner, ihren Lebensabend bestreiten können.

Gründe für Frührente

Doch nicht immer läuft es so, dass Rentner eine ausreichend lange Zeit in ihre persönliche einzahlen konnten. In Frührente gehen muss, wer seine Arbeit nicht mehr ausführen kann. Das kann sowohl psychische Gründe haben, als auch physische.

Die so genannte volle verminderte Erwerbsfähigkeit besteht nach dem Sozialgesetz, wenn eine Person auf Grund einer Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage ist – und auch auf absehbare Zeit nicht in der Lage sein wird -, ihren Job mindestens drei Stunden pro Tag auszuführen.

Voraussetzungen für die Frührente

Die juristische Grundlage für die Regelung der Frührente bildet das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus dem Jahr 2000. Es regelt seit Anfang 2001 die Voraussetzungen für die Frührente in der Form, dass die Gründe für die Erwerbsminderung zunächst gar keine Rolle spielen.

Vielmehr liegt der Bewertung einer Erwerbsunfähigkeit die zu erbringende Feststellung zu Grunde, ob oder ob nicht ein angehender Frührentner noch in der Lage ist, einen Job unter üblichen Arbeitsmarktbedingungen eine bestimmte Zeit lang auszuführen.

Grade der Erwerbsminderung

In Frührente gehen kann nun, wer tatsächlich als erwerbsunfähig eingestuft wird. Es gibt jedoch Abstufungen in der Erwerbsunfähigkeit, nämlich die volle und die teilweise Erwerbsunfähigkeit.

Voll erwerbslos sind Rentenversicherte, die nicht in der Lage sind, auf nicht absehbare Zeit eine Arbeit unter üblichen Arbeitsmarktbedingungen wenigstens drei Stunden lang zu verrichten.
In diese Gruppe fallen übrigens auch Behinderte, die in Behindertenwerkstätten tätig sind.

Teilweise erwerbsgemindert sind Rentenversicherte, die noch in der Lage sind, auf nicht absehbare Zeit eine Arbeit unter üblichen Arbeitsmarktbedingungen zwischen drei und sechs Stunden lang auszuführen.

Der Passus „auf nicht absehbare Zeit“ bezieht sich auf eine Dauer von wenigstens sechs Monaten.

Restleistungsvermögen bei teilweiser Erwerbsminderung

Letztgenannte Gruppe von Menschen hat noch ein so genanntes Restleistungsvermögen, da ihr ja die oben beschriebene Dauer zwischen drei und sechs Stunden Arbeit zugemutet werden kann. Natürlich ist die volle Frührente in diesem Sinne nicht gegeben, da die Erwerbsminderung ebenfalls nur teilweise zu sehen ist.

Zu welchen Teilen Restleistung zu beziffern sind, das wird über Ärzte bestimmt, die durch den Rentenversicherungsträger gestellt werden. Laut Gesetzt muss der kommende Teil-Rentner sich einer vollständigen Begutachtung durch den gestellten Arzt unterziehen. Dabei geht es insbesondere um die Ermittlung und Beurteilung von bestehenden körperlichen Beeinträchtigungen, wie Krankheiten oder Behinderungen, und deren Einfluss auf die Erwerbsfähigkeit.

Höhe und Dauer von Rentenzahlungen

Die wichtigsten Größen bei der Ermittlung von Rentenzahlungen sind die bisher erzielten Anwartschaften, sowie die zum Renteneintritt erreichten Entgeltpunkte. Der Rentenauszahlung liegt der so genannte Rentenartfaktor zu Grunde, der für die „normalen“ Renten wegen Alters 1 (also volle Rente) beträgt, für voll Erwerbsunfähige ebenfalls 1 und für teilweise Erwerbsunfähige 0,5, da diese noch in Teilzeit arbeiten können.

Bei Frührente durch Erwerbsminderung vor dem 62. Lebensjahr wird ein fiktiver Beitrag zur Rentenkasse vorausgesetzt, als hätte der Rentner weiterhin und wie zu Beginn seiner Erwerbsunfähigkeit eingezahlt.

Gleichzeitig wird für jedes Jahr vor dem Renteneintritt ab 64 der so genannte Zugangsfaktor reduziert. Dieser Faktor bezieht sich auf die Dauer des Renteneintritts vor, bzw. nach der Regelaltersgrenze. Einfache Faustregel: Wer später in Rente geht, erhält mehr Geld, wer in Frührente geht, erhält weniger Geld. Bei der Frührente wegen Erwerbsminderung erfährt der Zugangsfaktor eine Verminderung um 0,003 pro Kalendermonat vor der Regelaltersgrenze.

Zur Höhe der Rentenzahlungen gilt: Deckt die erzielte Rente das Existenzminimums des Rentners nicht vollständig ab, hat dieser ein Recht auf Grundsicherung im Alter.

Bei letzten statistischen Erhebungen im Jahr 2013 betrug die Frührente bei voller Erwerbsunfähigkeit 650€ pro Monat.

Die Dauer der Rentenzahlungen wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden in Dreijahres-Zeiträumen geleistet, maximal aber neun Jahre lang. Nach Ablauf dieser neun Jahre wird eine dauerhafte Zahlung, bis ans Lebensende, geprüft.

Einordnung des Begriffes Frührente

Wir fassen also zusammen: Wer in die Frührente gehen will dem stehen entweder eine Erwerbsminderungsrente oder die vorzeitige Altersrente zur Wahl. Andere Rententypen sieht das deutsche Rentenwesen nicht vor.

Das heißt der eigentlich positiv belegbare Begriff der Frührente muss im ersten Fall – so wollen es der Gesetzgeber und die Rentenzahler – mit einer Erwerbsunfähigkeit einhergehen. In Frührente kann also nur gehen, wer krank ist und dies auch vor einem medizinischen Gutachter belegen kann.

Der zweite Fall: Mit Einkommenseinbußen kann man auch schon mit 62 in Rente gehen, dies ist die so genannten vorzeitige Altersrente – die vielleicht „wahre“ Frührente.

Für die Erwerbsminderungsrente, sowohl die teilweise, wie die komplette Variante muss man sich allerdings krankschreiben lassen. Damit geht mit dieser Rente auch ein körperliches Leiden einher, dass sich so natürlich niemand wünschen würde.

Bildquelle: © cmfotoworks – Fotolia.com

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