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Das Amtsgericht in Osnabrück hat vor kurzem einen Hartz-IV-Betrüger zu mehr als einem halben Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Das Gericht hatte keinen Zweifel daran, dass der Mann während seines Bezugs von Hartz IV zusätzlich heimlich arbeiten ging. Neben seinem Gehalt, dass er aus der Arbeitstätigkeit bezog, soll er sich zusätzlich noch eine Summe von rund 6.000 Euro an Arbeitslosengeld II erschlichen haben.

Aufgeflogen war der Mann durch einen Datenabgleich. Er hatte nämlich sowohl Geld vom Jobcenter als auch von seinem Arbeitgeber bekommen. Da beide Sozialversicherungsbeiträge für den Mann zahlten, war dies letztendlich aufgefallen. Die Ermittler des Hauptzollamts Osnabrück lieferten schließlich die erforderlichen Beweise.

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