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Hartz-IV-Tricksern und Trödlern drohen zukünftig härtere Strafe für das Verschweigen von wichtigen Informationen. Die Bundesagentur für Arbeit hat die Bußgeld-Regeln für Hartz-IV-Empfänger verschärft. Es können Strafen verhängt werden, die Bußgelder in Höhe von bis zu 5.000 Euro nach sich ziehen, so eine neue interne Weisung der Bundesagentur.

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Verschärfung der Auflagen für Hartz-IV – Empfänger

Drohten bislang Strafen nur bei falschen Angaben, müssen Hartz-IV-Empfänger nach Angaben der „Bild“-Zeitung künftig mit härteren Sanktionen rechnen. Die Bundesagentur für Arbeit hat offenbar die Bußgeldregeln für Hartz-IV-Empfänger verschärft. Verschweigen Antragsteller für das Arbeitslosengeld II beispielsweise wichtige Informationen zum Vermögen verschweigt, droht eine Strafe von bis zu 5.000 Euro.

Nicht nur das Verschweigen von Informationen kann harte Strafen nach sich ziehen, auch wenn Angaben „nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig“ gemacht werden, können Strafen verhängt werden. Denn diese sind wichtig für die Festsetzung der Hartz-IV-Leistungen. Die neue Weisung schließt die Regelungslücke, in der bislang keine Strafen vorgesehen waren, wenn die Betroffenen gar keine Angaben machten, berichtete die Zeitung.

Gültig für alle seit August gestellten Anträge

Hartz-IV-Empfängern können falsche oder unvollständige Angaben über Ersparnisse teuer zu stehen kommen. Wurde eine Erbschaft verschwiegen, sodass der Hilfeempfänger eine höhere Leistung erhielt, als ihm zusteht, drohen Strafbefehle von bis zu 5.000  Euro.
Bei leichten Vergehen werden die Jobcenter zudem künftig höhere Verwarngelder von bis zu 55 Euro verhängen dürfen; bislang waren es 50 Euro.

Zahlungsunwillig? Im äußersten Fall droht Erzwingungshaft

Wer die Verwarn- oder Bußgelder nicht zahlt, dem drohe sogar Erzwingungshaft.

Betroffen sind vor allen Dingen Hartz-Empfänger, die ihre „Zahlungsunwilligkeit deutlich zum Ausdruck gebracht“ hätten, zitierte „Bild“ aus der Behördenanweisung.

Außerdem sollen die zuständigen Ausländerbehörden über ausländische Hartz-IV-Empfänger mit Bußgeldern von mehr als 1.000 Euro durch das Jobcenter informiert werden.

Die Lösung gegen Arbeitslosigkeit

Sie gehören zu den 2,54 Millionen Arbeitslosen in Deutschland?

Sie sind es leid, den Behörden Rechenschaft ablegen zu müssen und wollen sich diesen Stress nicht weiter antun? Vielleicht gehören Sie zu den Hartz IV-Empfängern, die schon seit mehreren Jahren arbeitslos sind und etwas was dagegen unternehmen wollen?

Schauen Sie sich vorerst die Fortbildungsmaßnahmen und Lohnkostenzuschüsse der Jobcenter an. Arbeitslose finden auf vielfältige Weise Unterstützung.

Der deutsche Sozialstaat gibt einige Rahmenbedingungen vor, in denen sich die Maßnahmen gegen Arbeitslosigkeit bewegen müssen. Unterstützungsgelder komplett zu streichen wäre ein großer Anreiz sich um Arbeit zu bemühen, würde aber eine Menge moralischer und gesellschaftlicher Probleme verursachen.

Bildquelle: © ferkelraggae – Fotolia.com

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