Im Internet gibt es zahlreiche Tools, die es Ihnen ermöglichen Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld II zu berechnen. Diese kostenlosen Programme können Ihnen aber nur einen groben Anhaltspunkt geben. Die Ergebnisse weichen teilweise stark voneinander ab. Was bei der Berechnung von Hartz IV eine Rolle spielt, lesen Sie hier.
✅ In diesem Artikel werden alle Fragen zu Hartz 4 beantwortet
Übersicht:
- Hartz 4 im Überblick
- Hartz IV oder Arbeitslosengeld?
- Hartz IV-Berechnung
- Mehrbedarf bei Hartz IV
- Miete und Nebenkosten
- Weitere Faktoren
- Voraussetzungen für Arbeitslosengeld II
- Der Grundbedarf
- Angemessener Wohnraum
- Beispiele
- Beratung
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Hartz 4 berechnen
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Hartz 4 im Überblick
Wenn Sie einer geregelten Arbeit nachgegangen sind und über einen bestimmten Zeitraum hinweg Beiträge zur Sozialversicherung abgeführt haben, erhalten Sie im Falle einer Arbeitslosigkeit Arbeitslosengeld. Nach maximal zwei Jahren erfolgt die Absicherung Ihrer Existenz jedoch über das Arbeitslosengeld II. Das bedeutet, dass Sie ab jetzt nur noch Anspruch auf eine Grundsicherung haben, die ein menschenwürdiges Leben ermöglicht.
Hartz IV muss beantragt werden. Da je nach Wohnort sehr viele Anträge bearbeitet werden müssen, kann es zu Fehlern bei der Berechnung kommen. Deshalb sollten Sie sich darüber informieren, wie viel Geld Ihnen zusteht.
Hartz IV oder Arbeitslosengeld?
Genaugenommen unterscheidet man zwischen Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV. Der Name Hartz IV kommt daher, dass die Richtlinien für die Behandlung von Arbeitslosen im Jahr 2002 von einer Kommission erarbeitet wurden, die von Peter Hartz geleitet wurde. Im Folgenden wird bei der Berechnung von Hartz IV, Arbeitslosengeld II und ALG II die Rede sein.
Hartz IV Berechnung im Überblick
Das Arbeitslosengeld II soll ein menschenwürdiges Leben ermöglichen. Für ein menschenwürdiges Leben muss das Existenzminimum gewährleistet sein. Das bedeutet: Unterkunft, Essen, Kleidung und sonstige Ausgaben, um am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können.
Wie viel Geld dafür benötigt wird, legt der Gesetzgeber jedes Jahr neu fest. Die Grundlage für den Bezug von Hartz IV ist ein Pauschalbetrag, in dem alle anfallenden Posten enthalten sind. Dabei werden individuelle Unterschiede nicht berücksichtigt.
Mehrbedarf bei Hartz IV
Für Reparaturen, Neuanschaffungen und laufende Ausgaben, die über das Existenzminimum hinausgehen, werden keine gesonderten Mittel zur Verfügung gestellt. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass diese bereits zu 10% der Gesamtsumme in der Pauschale enthalten sind.
Aber es gibt bestimmte Gruppen, denen von vornherein ein Mehrbedarf zugebilligt wird, weil sie höhere Ausgaben haben. Dazu zählen unter anderem Schwangere und Alleinerziehende.
Wer zu einer dieser Gruppen gehört, bekommt mehr Geld vom Staat.
Miete und Nebenkosten
Die zweite wichtige Größe für die Berechnung von Hartz IV sind die Kosten für Miete, Heizung, Strom usw.
Diese Kosten werden übernommen, solange sie verhältnismäßig und plausibel sind. Das bedeutet, dass einem Arbeitslosen eine bestimmte Wohnfläche zu einem Mietpreis zugestanden wird, der sich nach dem örtlichen Mietspiegel richtet. In der Praxis kommt es dabei aber immer wieder zu Abweichungen.
Einerseits wird Arbeitslosen zugemutet, dass sie in eine kleinere Wohnung umziehen, andererseits lassen sich die Zahlungen für Miete und Nebenkosten nicht einfach so kürzen, selbst wenn sie unverhältnismäßig sind. Denn dafür spielt nicht nur der Mietspiegel eine Rolle, sondern auch das Alter der Heizanlage und wie die Wohnung gedämmt ist.
Weitere Faktoren für die Hartz IV-Berechnung
Um Hartz IV korrekt zu berechnen, müssen Sie darüber hinaus auch Ihr Alter, Ihren Familienstand und Ihre Einkünfte angeben. Es gibt Freibeträge, bis zu denen Sie auch als Arbeitsloser etwas hinzuverdienen dürfen.
Andererseits wird ALG II als das letzte Mittel angesehen, Sie in einer Krisensituation zu unterstützen. Wenn Sie alternative Möglichkeiten haben Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, müssen diese genutzt werden, bevor Hartz IV beantragt werden kann.
Voraussetzungen für Arbeitslosengeld II
Die wichtigste Voraussetzung für den Empfang von Hartz IV ist, dass Sie grundsätzlich erwerbsfähig sind. Wenn Sie körperlich und geistig in der Lage sind mindestens 3 Stunden lang täglich zu arbeiten, sind Sie erwerbsfähig.
Außerdem müssen Sie hilfsbedürftig sein. Wenn Sie also genügend Rücklagen auf Ihrem Konto haben, werden Ihnen keine Hilfszahlungen bewilligt.
Durch außergewöhnliche Belastungen oder eine Verschlechterung der Situation kann es sein, dass Sie Anspruch auf Zuzahlungen haben. Das bedeutet, dass Sie den Betrag bekommen, der Ihnen zum Erreichen des Existenzminimums fehlt.
Der Grundbedarf
Als Hartz IV-Empfänger stehen Ihnen momentan (2015) 399 Euro als Alleinstehender zu. In einer Partnerschaft bekommt jeder Leistungsberechtigte 360 Euro. Für Kind bis zu fünf Jahren gibt es 234 Euro, bis 13 Jahre 267 Euro und bis 17 Jahre 302 Euro.
Angemessener Wohnraum
Bei einem Single nimmt man an, dass ein Wohnraum von 45 bis 50 qm ausreichend ist. Für zwei Personen setzt man 60 qm an. Dabei sind aber vor allem die örtlichen Verhältnisse ausschlaggebend. Wenn der Preis und die Größe als angemessen eingestuft werden, wird die Miete auch für größere Wohnobjekte übernommen.
Beispiele für die Hartz IV-Berechnung
Alleinstehender ohne Kind: 399 Euro + Kosten für angemessene Unterkunft und Heizung. Das kann je nach Region ein Betrag zwischen 180 und 360 Euro sein, aber auch darüber oder darunter liegen.
Alleinstehender mit Kind (6 Jahre): 399 Euro Grundbedarf + 267 Euro Grundbedarf für das Kind + 48 Euro Mehrbedarf für das Kind (12% des Grundbedarfs) + Kosten für eine angemessene Unterkunft und Heizung. Dazu können noch Einmalzahlungen oder besondere Unterstützungsgelder für Klassenfahrten oder Ähnliches kommen.
Ehepartner mit Kind (15 Jahre): 720 Euro Grundbedarf + 302 Euro Grundbedarf für das Kind + Kosten für eine angemessene Unterkunft und Heizung.
Beratung zur Hartz IV Berechnung
Es ist wichtig, dass Sie sich umfassend darüber informieren, welche Rechte und Pflichten Sie als Hartz IV-Empfänger haben. Dafür bekommen Sie Beratung vom Jobcenter, sollten sich wenn möglich auch an unabhängige Stellen wenden.
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