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Zwei von fünf alleinerziehenden Hartz-IV-Empfängern in Deutschland sind von Armut bedroht, auf der Suche nach potenziellen Nebeneinnahmen wird auch vor Prostitution nicht zurückgeschreckt. Unabhängig von dem moralischen Konflikt, als Alleinerziehende Sex für Geld anzubieten, können aufgrund dieser Nebeneinnahme die Ansprüche auf Hartz IV schnell entfallen.

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ÜBERSICHT

ALLGEMEINES ZU HARTZ IV UND PROSTITUTION

– Gilt Prostitution als Haupt- oder Nebenjob?
– Haben Nebenjobs Auswirkungen auf Hartz IV?

KONKRETE ZAHLEN UND INFORMATIONEN FÜR HARTZ-IV-EMPFÄNGER

– Welche Nebeneinnahmen sind erlaubt?
– Ist Prostitution als Nebeneinnahme akzeptabel?
– Rechtliche Besonderheiten bei Prostitution beachten

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Allgemeines zu Hartz IV und Prostitution

Gilt Prostitution als Haupt- oder Nebenjob?

Prostitution gilt trotz ihres gesellschaftlich eher verachteten Charakters als berufliche Tätigkeit und wird nicht umsonst als ältestes Gewerbe der Welt bezeichnet. Über die letzten Jahrzehnte wurde eine rechtliche Grundlage für dieses Berufsbild geschaffen, das beispielsweise die Einzahlung von Prostituierten ins Sozialversicherungssystem umfasst. Den eigenen Körper zu verkaufen, kann somit im Rahmen eines Haupt- oder Nebenberufes erfolgen, um sich hierdurch das Leben ganz oder teilweise zu finanzieren.

Haben Nebenjobs Auswirkungen auf Hartz IV?

Ob Prostitution, Zeitungen austragen oder das Annehmen von Geldgeschenken – jede Art von Einnahme hat einen Einfluss auf das Empfangen von Hartz IV. Grundsätzlich ist es nicht verboten, einem Nebenjob nachzugehen, zumal der Staat als Leistungsgeber für Hartz-IV-Leistungen auf eine Wiedereingliederung ins Berufsleben hofft.

In der Praxis werden besonders häufig Minijobs angekommen, also Anstellungen auf 450-Euro-Basis. Bei der Prostitution gilt dies seltener, da diese z. B. von Alleinerziehenden selbstständig ausgeübt wird und nicht an einen Arbeitgeber gebunden ist.

Konkrete Zahlen und Informationen für Hartz-IV-Empfänger

Welche Nebeneinnahmen sind erlaubt?

Unabhängig von der Höhe der bezogenen Leistungen nach Hartz IV besteht ein Freibetrag von 100 Euro monatlich, der als sogenanntes Erwerbseinkommen frei von jedweder Anrechnung bleibt. Auf welche Weise diese 100 Euro verdient werden, spielt für den Gesetzgeber keine Rolle.

Für Einnahmen oberhalb dieses Freibetrags darf der Hartz-IV-Empfänger 20 % behalten. Bei einem klassischen Minijob mit 450 Euro wird dieser Prozentsatz auf die 350 Euro angerechnet, die nach Abzug des Freibetrags von 100 Euro bleiben. 20 % werden hier 70 Euro, der verbleibende Betrag von 270 Euro wird mit den Hartz-IV-Leistungen verrechnet und von diesen abgezogen.

Ist Prostitution als Nebeneinnahme akzeptabel?

Rein finanziell und ohne moralische Bedenken betrachtet, werden Alleinerziehende und andere Empfänger von Hartz-IV-Leistungen schnell einen Großteil ihrer Ansprüche verlieren, wenn sie ihren Körper für Geld verkaufen. Wird Sex für Geld als ernsthafte und regelmäßige Nebeneinnahme betrachtet, dürfte dies zu Zusatzeinnahmen von wenigen Hundert Euro im Monat führen. Nach der obigen Beschreibung dürfte die Leistungshöhe nach Hartz IV hierdurch zu einem großen Teil oder sogar ganz entfallen.

Gerade deshalb ist vor Ausübung des Nebenjobs zu überlegen, ob hierdurch wirklich eine finanzielle Entlastung entsteht. Dies gilt umso mehr beim Verkauf des eigenen Körpers, was häufig aus Verzweiflung heraus als letzte Entscheidung getroffen wird und kaum mit anderen Nebenjobs auf 450-Euro-Basis verglichen werden kann.

Rechtliche Besonderheiten bei Prostitution beachten

Unabhängig von den möglichen Einnahmen ist zu beachten, dass die privat oder gewerblich ausgeübte Prostitution den Vorgaben des Gesetzgebers entspricht. Anfang 2016 wurde ein lang ausgearbeitetes, neues Prostitutionsgesetz vorgestellt, das weitreichende Folgen für die Branche hat. Zu den wichtigsten Änderungen gehört die Pflicht einer Prostituierten, sich bei ihrer heimischen Kommune anzumelden, um anschließend deutschlandweit zu arbeiten. Möglicherweise gibt es hier noch abweichende Regelungen, was die einzelnen Bundesländer in naher Zukunft entscheiden werden.

Auch wertvolle Maßnahmen gegen die Zwangsprostitution wurden in der Gesetzesvorlage getroffen, die bei Alleinerziehenden mit einem eigenen Interesse an der Prostitution in den Hintergrund tritt. Bevor ernsthaft darüber nachgedacht wird, Sex als Nebeneinnahme zu nutzen, sind deshalb umfassende Informationen einzuholen. Ansonsten entfallen nicht nur die Hartz-IV-Ansprüche, schlimmstenfalls muss mit einem juristischen Prozess und teuren Strafzahlungen gerechnet werden.

Bildquelle: © ponomarencko – Fotolia.com

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