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Susanne E. hatte scheinbar vergessen, das Ersparte in Höhe von 83.000 Euro anzugeben, als sie beim Jobcenter Hartz IV beantragte. Die 45-jährige Tagesmutter musste sich nun vor Gericht verantworten.

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83.000 Euro Erspartes verschwiegen

Eigentlich muss man seine sämtlichen Vermögens- und Einkommensverhältnisse offenlegen, wenn man beim Jobcenter Hartz IV beantragen möchte. Wer dies nicht tut, macht sich strafbar.

Wegen Sozialbetrugs musste sich nun eine 45-jährige Tagesmutter vor Gericht in Dresden verantworten. Susanne E. hatte keine korrekten Angaben zu ihrem Vermögensverhältnis gemacht und verschwieg dem Amt, dass sie über 83.000 Euro verfügte. „Heute weiß ich, dass es ein Fehler war“, so die dreifache Mutter laut „tag24.de“.

Geld war für Ausbildung gedacht

Die Mutter gab vor Gericht an, dass sie das Geld für die Ausbildung ihrer Söhne gespart hatte. Gleichzeitig dachte sie, die Konten der Kinder würden beim Hartz-IV-Antrag keine Rolle spielen, sodass sie die insgesamt 83.000 Euro beim Jobcenter nicht meldete. „Damals dachte ich, die Konten meiner Kinder sind unangreifbar“, so Susanne E.

Mitarbeiterin wurde stutzig

Der Hartz-IV-Betrug flog durch eine Mitarbeiterin des Jobcenters auf. Sie wurde stutzig als die Meldungen des Finanzamtes und die Angaben der Mutter nicht übereinstimmten. „Uns fiel das durch Abgleiche mit den Finanzbehörden auf“, so die Mitarbeiterin.

Man hatte Einkünfte gefunden, die dem Jobcenter nicht gemeldet wurden. „Von dort wurden Zinsguthaben für Konten gemeldet, die uns nicht bekannt waren“, so die Mitarbeiterin weiter. Das Jobcenter hatte der Mutter rund 4.000 Euro zu viel gezahlt. Susanne E. erstattete das Geld umgehend.

Tagesmutter muss Strafe zahlen

Der Fall liegt tatsächlich schon zehn Jahre zurück. Warum er erst jetzt vor Gericht verhandelt wurde, ist unklar. Die Staatsanwältin stimmte einer Einstellung des Verfahrens, weil die Summe bereits beglichen war und Susanne E. nicht vorbestraft ist, dennoch nicht zu. So wurde die 45-Jährige am Montag zu einer Strafe in Höhe von 2.070 Euro verurteilt.

Dreiste Betrugsfälle von Hartz-IV-Empfängern

Leistungsbetrug ist keine Seltenheit. Immer wieder werden Hartz-IV-Betrugsfälle öffentlich – darunter auch ein paar besonders dreiste wie ein Pilot, der Hartz IV bezog und gleichzeitig ein beachtliches vierstelliges Gehalt. Angeblich hatte der Pilot umsonst für die Airline gearbeitet, damit er während seiner Arbeitslosigkeit die Lizenz nicht verlor.

Das Einkommen – rund 5.600 Euro pro Monat – landete aber auf einem unbekannten, ausländischen Konto. Der vermeintlich arbeitslose Pilot wurde zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt.

In 2016 wurde bekannt, dass ein Paar aus Hamburg rund fünf Jahre zu Unrecht Hartz-IV-Leistungen bezog. Insgesamt sollen sie 80.000 Euro vom Jobcenter erhalten haben, obwohl die Frau als Prostituierte arbeitete und Einkünfte erzielte. Diese wurden dem Jobcenter einfach verschwiegen. Ihnen droht eine Bewährungs- oder Haftstrafe. Weiterhin müssen sie die 80.000 Euro zurückzahlen.

Bildquelle: © rcfotostock – Fotolia.com

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