Hartz 4NewsRecht am

Arbeitslose kennen ihre Pflichten. Jobcenter klären Erwerbslose häufig nur ungenügend über ihre Rechte auf. Besonders deutlich wird das bei einem Meldetermin im Jobcenter, der schriftlich mitgeteilt wird.

Wer hat die Nachweispflicht?
Wer kommt für die Zusatzkosten auf?
Haben nur Arbeitslose eine Mitwirkungspflicht?
Darf ein Sachbearbeiter das Gespräch protokollieren?
Hat ein Arbeitsloser ein Recht auf eine Protokollkopie?
Aus welchen Gründen darf der Arbeitslose einem Termin fern bleiben?
Welche Widersprüche darf ein Arbeitsloser einlegen?

Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?

Wer hat die Nachweispflicht?

Die Aufforderung zu einem Meldetermin muss das Jobcenter dem Arbeitslosen schriftlich mitteilen. Das Jobcenter muss zudem den Nachweis erbringen, dass der Adressat das Einladungsschreiben erhalten hat. Schickt das Jobcenter ein Einladungsschreiben als Standardbrief heraus und dieser wird von der Post nicht zugestellt, darf der Sachbearbeiter, der beim Jobcenter für die Einladung verantwortlich ist, keine Sanktionen gegenüber dem Arbeitslosen verhängen.

Wer kommt für die Zusatzkosten auf?

Arbeitslose, die einer Einladung des Jobcenters folgen, um ihrer Meldepflicht nachzukommen, bekommen die günstigsten Fahrtkosten erstattet. Wer beispielsweise für die Anreise einen Zug nutzt und ein Ticket für die 1. Klasse bucht, bekommt nur das günstigere Ticket für die zweite Klasse erstattet, da einer Person die Anreise in der zweiten Klasse zugetraut werden darf. Ebenso können Zusatzbeträge für Bewerbungskosten beantragt werden.

Haben nur Arbeitslose eine Mitwirkungspflicht?

Nein. Sachbearbeiter des Jobcenters sind verpflichtet einen Erwerbstätigen in ein Beschäftigungsverhältnis zu vermitteln, sofern dass im Vermittlungsvertrag als Ziel aufgeführt ist. Des Weiteren hat der Sachbearbeiter in regelmäßigen Abständen zu einem Leistungsbezieher Kontakt aufzunehmen, um die Aktualität der Angaben zu überprüfen.

Darf ein Sachbearbeiter das Gespräch protokollieren?

Ja. Ein Gespräch zwischen dem Erwerbslosen und dem Sachbearbeiter, darf der Jobcenter-Mitarbeiter schriftlich protokollieren.

Hat ein Arbeitsloser ein Recht auf eine Protokollkopie?

Ja. Der Erwerbslose sollte bereits vor Gesprächsbeginn darauf hinweisen, dass eine Protokollkopie gewünscht wird. Bei Ablehnung sollte der Arbeitslose einen Widerspruch via Einschreiben mit Rückschein geltend machen und darin die Herausgabe der Protokollkopie verlangen.

Aus welchen Gründen darf der Arbeitslose einem Termin fern bleiben?

Sofern ein Erwerbsloser nachweisen kann, dass die Wahrnehmung des Meldetermins eine unzumutbare Härte darstellt, kann dieser unter rechtzeitiger schriftlicher Ankündigung dem Termin fern bleiben. In äußerst dringenden Fällen reicht auch die telefonische Terminabsage. Eine besondere Härte sind Krankheiten, die zu einem Fernbleiben gegen Nachweis berechtigen.

Welche Widersprüche darf ein Arbeitsloser einlegen?

Grundsätzlich gegen alle Bescheide und Aufforderungen des Jobcenters. Nimmt der Erwerbslose an einem Meldetermin teil, sollte er oder sie sich diesen in jedem Fall schriftlich quittieren lassen. Verweigert der Sachbearbeiter die Quittierung der Anwesenheit und damit dem Nachkommen der Meldepflicht, sollte der oder die Betroffene umgehend schriftlich via Einschreiben mit Rückschein Einspruch einlegen. Kommt es zu unberechtigten Sanktionen, ist ein schriftlicher Widerspruch pflicht, um später Rechtsansprüche gegen über dem Jobcenter geltend zu machen.

2 Bewertungen
5.00 / 55 2