ArbeitslosHartz 4News am

Sommer 2015: Schon länger stehen Jobcenter aufgrund der auf Hartz-IV-Empfänger verhängten Sanktionen unter scharfer Kritik. Viele Fälle gehen bis vor das Gericht. Es drängt sich die Frage auf: Darf ein Existenzminimum überhaupt noch weiter gekürzt werden?

Diese Frage dürfte wohl vorerst ungeklärt bleiben. Das Bundesverfassungsgericht lehnte nämlich eine Vorlage des Sozialgerichts Gotha als unzulässig ab.

Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?

Die konkreten Hintergründe des Falls

Im konkreten Fall hatte das Jobcenter Erfurt einem arbeitslosen Lageristen eine Stelle im Lager des Internethändlers Zalando vorgeschlagen. Im Bewerbungsgespräch erklärte der Mann jedoch, dass er lieber im Verkauf als im Lager arbeiten wolle. Somit wurde er von Zalando nicht eingestellt. Weil er sich in diesem Sinne nicht kooperativ zeigte, kürzte das Jobcenter ihm die Hartz-IV-Leistungen um 30 Prozent.

Da der Mann noch keine Erfahrung im Verkauf hatte, erhielt er vom Jobcenter allerdings einige Monate später einen Gutschein, der ihm eine 30-tägige Erprobung bei einem Arbeitgeber im Verkauf ermöglichen sollte. Doch der Mann machte von diesem keinen Gebrauch. Also folgte die zweite Sanktion des Jobcenters, diesmal um 60 Prozent.

Nun klagte der man beim Sozialgericht Gotha. Und hatte dabei sogar einen gewissen Erfolg. Das Gericht hielt die Sanktionsmöglichkeiten des Jobcenters Erfurt für generell verfassungswidrig. Der Fall wurde deshalb im Mai 2015 dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Die Kernfrage war dabei, ob ein Exstenzminimum überhaupt gekürzt werden dürfte. Schließlich würden Sanktionen gegen die Menschenwürde und gegen das Sozialleistungsprinzip verstoßen.

Eine Kammer erklärte die Rechtsfragen zwar für gewichtig, doch habe das Gothaer Gericht nicht ausreichend begründet, warum es für eine Lösung des Falls auf verfassungsrechtliche Vorgaben ankomme.

Sie Sanktionen des Jobcenters seien möglicherweise schon deshalb rechtswidrig gewesen, weil Arbeitslose nicht über mögliche drohende Folgen einer Pflichtverletzung aufgeklärt worden sein könnten. Im Fall des Erfurter Jobcenters habe dieses den Mann vor der zweiten Sanktion nämlich vor allem darüber informiert, was die Folgen der ersten Kürzung wären.

Bildquelle: © Zerbor – Fotolia.com

2 Bewertungen
4.50 / 55 2