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Vielfach diskutiert, aber keine endgültige Rechtsprechung: Die Sanktionen von Hartz-IV-Leistungen, die nicht selten Menschen unter das soziokulturelle Existenzminimum drängen und damit ein Leben menschenunwürdig machen. Das Sozialgericht Gotha will dies nun geklärt haben.

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SG Gotha reicht Vorlagebeschluss ein

Unter dem Aktenzeichen S 15 AS 5157/14 soll ein Thema geklärt werden, welches viele Menschen in Deutschland beschäftigt: Die Vereinbarkeit der Hartz-IV-Sanktionen mit dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Leben.

Das Sozialgericht Gotha hat einen Vorlagebeschluss beim Bundesverfassungsgericht eingereicht und möchte diese Frage nun geklärt haben. Bis Februar müssen die Sachverständigen ihre Expertise eingebracht haben, damit das Bundesverfassungsgericht zu einer Beschlussfassung kommen kann. Wie lange dies dann dauert, ist nicht absehbar.

Die Linke begrüßt Widerspruch gegen Sanktionen

Katja Kipping, Vorsitzende von Die Linke, begrüßt den Vorstoß des Sozialgerichts Gotha unabhängig von der möglichen Dauer des Verfahrens: „Auch hier gilt: Wer sich wehrt, lebt nicht verkehrt. Es ist sinnvoll, mit Verweis auf den Vorlagebeschluss Widerspruch gegen Sanktionen bei Hartz IV einzulegen.“ Die Politikerin führt weiterhin aus: „Denn sollte das Bundesverfassungsgericht die Sanktionsvorschriften ganz oder teilweise für nichtig erklären, besteht kein Anspruch auf Rücknahme bestandskräftiger Sanktionsbescheide.“

Deutsche sind sich uneins über Hartz-IV-Kürzungen

Sind die Sanktionen gerechtfertigt, damit sich Arbeitslose um einen Job bemühen? Sind sie ein Armutsrisiko und eine zu große Belastung für die Betroffenen? In Deutschland ist die Debatte um Hartz-IV-Sanktionen und deren Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz keine Unbekannte. Wohlfahrtsverbände, die Partei Die Linke und auch Experten für Hartz IV fordern schon lange die Abschaffung der Sanktionen. Seit sich das Wahljahr nähert, sprechen sich auch die Grünen gegen die Kürzungen der Hartz-IV-Leistungen aus.

Nach einer aktuellen Umfrage einer linksorientierten Zeitung ist die Mehrheit der Deutschen für die Abschaffung der Sanktionen. Die Ergebnisse sind aber sehr knapp: 43 % sind für die Abschaffung, 42 % dagegen. Während die einen fürchten, ohne Sanktionen könnte häufiger Missbrauch betrieben werden, glauben die anderen an eine große Last für die Betroffenen, wenn ihnen die ohnehin schon knapp bemessenen Leistungen gekürzt werden.

Sanktionen teilweise willkürlich verhängt

Laut Bundesagentur für Arbeit ist die Zahl der Sanktionen gesunken (1.Quartal 2016) – um 31.691 Sanktionen. Das ist ein Rückgang von rund 12,2 % auf insgesamt 227.242. Allerdings sind die Kürzungen im Einzelnen höher geworden. Das bedeutet, es sind zwar weniger Leute von Sanktionen betroffen, die Kürzungen sind aber härter. Teilweise beklagen Betroffene, dass die Sanktionen ihrer Leistungen unbegründet sind. Nicht selten sollen die Jobcenter willkürlich Hartz-IV-Regelleistungen kürzen.

Im Zweifelsfall Klage einreichen

Auch Rechtsexperten beschäftigen sich immer wieder mit der Frage, ob Sanktionen für Hartz-IV-Bezieher rechtswidrig sind oder nicht – ob im Einzelnen oder im Ganzen! Viele Anwälte empfehlen, Sanktionsbescheide immer genau zu prüfen bzw. durch einen Rechtsexperten prüfen zu lassen. Wer ernsthaft meint, die Kürzung sei nicht gerechtfertigt, sollte auf dem Rechtsweg dagegen vorgehen.

Bildquelle: © bht2000 – Fotolia.com

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