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Aufgrund von nicht beglichener Rechnungen darf der Stromanbieter die Stromversorgung nicht unterbrechen. Das verletzt das Grundrecht jeden Bürgers auf körperliche Unversehrtheit. Darius S. aus Kassel hat diese Entscheidung für Hartz-IV-Bezieher erstritten.

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Stromschulden rechtfertigen eine Stromsperre nicht

Der 36-jährige Hartz-IV-Empfänger Darius S. konnte in drei Fällen die Schulden beim Energieversorger nicht rechtzeitig begleichen. Also wurde ihm der Strom kurzerhand abgestellt.

Mit einer einstweiligen Verfügung beim Amtsgericht konnte sich der Mann aber behaupten. Der Energieversorger sei verpflichtet, den Strom wieder anzustellen. Das Gericht gab dem Antrag statt, denn das Abstellen verletzte die Grundrechte des Antragstellers.

Nach Auffassung von Darius S. sei der Staat auch dann in der Pflicht, die Kosten für die Stromnutzung zu übernehmen, wenn Menschen dazu finanziell nicht in der Lage seien. Das gelte seiner Ansicht nach auch dann, wenn sie das Geld für andere Zwecke verbraucht hätten.

Gesamtforderung von 100 Euro nicht erreicht

Das Amtsgericht sah den Antrag auch insofern gerechtfertigt, da die Gesamtschuld die Grenze von 100 Euro nicht erreicht hatte. Ab dieser Höhe dürfe der Energieanbieter den Strom abstellen. Der Mann aus Kassel hatte lediglich Schulden in Höhe von 84 Euro. Der Energieversorger sieht sich aber dennoch im Recht, da der 36-Jährige zusätzlich zu den 84 Euro Stromschulden noch Schulden für die Nutzung von Gas habe. Damit läge er über einer Gesamtschuld von maximal 100 Euro.

Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht. Die Schulden für Strom und Gas seien nicht in der Gesamtheit, sondern separat zu betrachten.

Erhöhung des Stromgeldes ist ein „Hohn“

Die Bundesregierung hat entschieden, das Stromgeld für Hartz-IV-Bezieher zu erhöhen. Allerdings ist das für viele Leistungsempfänger kein Grund zur Freude. Alleinstehende erhalten fünf Euro mehr im Monat für Strom. Paare bekommen vier Euro pro Partner mehr. Die Caritas verurteilt die Erhöhung als „Hohn“. Realistisch sei die Erhöhung um fünf Euro für Alleinstehende keinesfalls.

Laut einer aktuellen Analyse sollen Hartz-IV-Bezieher rund 108 Euro mehr im Jahr für Strom zahlen müssen, als sie vom Staat erhalten. Das Geld müssen sie sich von anderen Kostenfaktoren absparen. Das ist für viele Hartz-IV-Empfänger bekanntlich kein einfaches Unterfangen.

Caritas-Präsident Peter Neher fordert einen Regelbedarf von 60 Euro mehr im Monat für Alleinstehende. Und auch dann wäre das Budget für Hartz-IV-Empfänger nach wie vor sehr knapp bemessen. Neher hofft jedoch, dass eine Erhöhung um 60 Euro den Betroffenen „mehr Spielraum in ihrem Alltag verschaffen“ könnte und damit den Stress reduzieren, der aus der finanziellen Knappheit entsteht.

Anbieterwechsel ist oftmals unmöglich

Die Krux: Zu einem günstigeren Stromanbieter zu wechseln, ist für Hartz-IV-Empfänger oftmals nicht möglich. Die Energieversorger fordern für gewöhnlich eine Auskunft über die Bonität des Antragstellers. Diese sieht aber bei Hartz-IV-Empfängern nicht immer positiv aus, sodass sie vom Stromanbieter abgelehnt werden und in dem alten, teuren Stromvertrag bleiben müssen. Damit besteht keinerlei Chance, die Stromkosten zu reduzieren.

Bildquelle:© phive2015 – Fotolia.com

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