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Spätestens jetzt lernt man die Gewichtigkeit von Betriebskosten kennen, wenn man im Bezug von Hartz IV steht. Diese sollen künftig in einem einheitlichen Satz von 1,80 Euro pro Quadratmeter berechnet werden. Doch was bedeutet das für die Betroffenen? Sind die Wohnkosten mit diesem Modell überhaupt noch tragbar?

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Übersicht

  • Die bisherige Regelung bei Hartz IV
  • Was bedeutet das im Einzelnen?
  • Die Kritik an Hartz-IV-Wohnkosten
  • Zum besseren Verständnis
  • Die tatsächlichen Nebenkosten

Die bisherige Regelung bei Hartz IV

Der Leistungsbezug in Hartz IV besteht aus dem Regelsatz, der in unterschiedlicher Höhe den Lebensformen der Betroffenen angepasst sein soll. So gilt für einen Alleinstehenden der entsprechende Regelsatz und für die Bedarfsgemeinschaft ebenso.

Ergänzt wird der Regelsatz durch die Erstattung der Kosten für angemessenen Wohnraum und die Heizkosten.

Die Berechnung der Kosten für den angemessenen Wohnraum ist regional dem Mietspiegel angepasst und die Quadratmeterzahl ist abhängig von der Personenzahl der Bedarfsgemeinschaft.

Was bedeutet das im Einzelnen?

Im Einzelnen bedeutet das, die Mietkosten wurden bisher nach der Nettokaltmiete überprüft. Zusätzlich sind die tatsächlichen Betriebskosten bei diesem Zahlmodell mit übernommen worden.

Künftig soll sich die Zahlmodalität aber ändern. Da soll dann die sogenannte Bruttokaltmiete als Grundlage für die finanzielle Hilfe gelten. Diese Modell der Übernahmen von Harzt IV Wohnkosten wird von der Arbeitsmarktpolitischen Sprecherin der LINKEN, Frau Inge Hanemann, kritisiert.

Die Kritik an den Hartz-IV-Wohnkosten

Die Übernahme der Wohnkosten für Hartz-IV-Empfänger wird in mit der geplanten Reform von Frau Inge Hanemann scharf kritisiert.

Sie sieht in der Reform eine Regelung, die einer weiteren Verschärfung entspreche. Die Reform gehe somit an tatsächlichen Bedarf vorbei und diskriminiere die Betroffenen.

Mit der Einführung der Reform werden die Betroffenen vor die Wahl gestellt, sich entweder für niedrige Grundmiete und bezahlbare Nebenkosten oder für erhöhte Grundmiete und nicht mehr bezahlbare Betriebskosten entscheiden zu müssen.

Eine Entscheidung, die in vielen Orten gar nicht gefällt werden könne, denn die realen Mietkosten übersteigen schon in den Städten die Übernahmerkosten der Hartz-VI-Bescheide.

Wie sollen Betroffenen in Zukunft Wohnraum in einem Segment wählen, das sie finanziell nicht abfedern können?

Zum besseren Verständnis

Die Nebenkosten, die bisher nach der tatsächlichen Kostennote beglichen wurden, werden künftig in den neuen Hartz-IV-Wohnkostenpauschal mit 1,80 Euro pro Quadratmeter abgegolten.

Nun steigen aber die Nebenkosten in manchen Regionen zu der sogenannten zweiten Miete. Zahllose Haushalte werden von den Nebenkosten der Wohnung erdrückt. Die finanzielle Belastung, die Wasser, Gas und Strom einnehmen, steigt immer weiter. Sie ist für manche Menschen zur unkontrollierbaren Kostennote mutiert.

Die tatsächlichen Nebenkosten

Die tatsächlichen Nebenkosten liegen nach einer Berechnung des Deutschen Mieterbundes bei 2,20 pro Quadratmeter, so haben es die jüngsten Berechnungen ergeben.

Ein Ausschlusskriterium für eine Mietentscheidung sind immer öfter die Nebenkosten, die sich nicht in einem erträglichen Rahmen bewegen.

Eine Entscheidung, die der Hartz-IV-Empfänger kaum treffen kann, da der angemessene Wohnraum die Kostennote ohnehin in einem Rahmen vorgibt, der keine Entscheidungsfreiheiten lässt.

Bildquelle: © stadtratte – Fotolia.com

 

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