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Seit 2005 in Deutschland das Arbeitslosengeld II, mehr bekannt unter Hartz IV eingeführt wurde, ist nun ein deutlicher Anstieg der eingereichten Widersprüche zu verzeichnen.

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Könnte man den Anstieg der Widersprüche damit erklären, dass generell die Zahl der Leistungsempfänger angestiegen ist ?

Statistiken zeigen, dass jedenfalls die Zahl der Bedarfsgemeinschaften in nur einem Jahr um gut 8 % in einigen Regionen gestiegen ist.
Eine Bedarfsgemeinschaft besteht dann, wenn ein gemeinsamer Haushalt aus mindestens einer Person mit Einkommen und einem Leistungsempfänger vorliegt.

Unter Anrechnung des Verdienstes der einen oder mehrerer Personen, wird dann der Bedarf, die Höhe des Arbeitslosengeldes II für den Leistungsempfänger festgelegt.

Ungefähr ein Drittel der Leistungsempfänger sind Kinder und Jugendliche und auch die Zahl der Flüchtlinge, welche Hartz IV erhalten ist tendenziell steigend.
Einen weiteren Zuwachs von Leistungsempfängern stellt die steigende Zahl von Großfamilien dar.

Rund 15 % aller Familien gelten als kinderreich, Großfamilien gehören nicht mehr grauen Vorzeiten an, sondern finden sich immer öfter. Durch die hohe Anzahl der Kinder erhalten oft die Mütter und ältere, ebenfalls nicht berufstätige noch im Haushalt lebende Kinder Hartz IV.

Die Zahl der Widersprüche entspricht der bundesweiten Entwicklung

Durch die aufgeführte Breite und Zahl der Leistungsempfänger lässt sich gut erkennen, dass damit auch die steigende Zahl der Widersprüche zu erklären ist.
Mehr Leistungsempfänger bedeuten schlicht und einfach mehr Bescheide, mit denen die Empfänger aus verschiedenen Gründen nicht zufrieden sind, welches wiederum Bedeutet, dass gegen diese vermehrten Bescheide auch mehr Widersprüche eingereicht werden.

Dieses Wachstum gilt nicht nur für bestimmte Regionen, sondern stellt eine bundesweite Entwicklung dar.

Was verbirgt sich eigentlich hinter einem Widerspruch?

Viele Widersprüche beziehen sich auf Unterlagen, welche vom Leistungsempfänger nachträglich eingereicht werden. Die nachgereichten Unterlagen werden dann im Nachhinein ausgewertet und anhand dieser wird dann das Arbeitslosengeld II neu berechnet.

Ein weiteres Beispiel für einen Widerspruch ist, wenn ein Leistungsempfänger zu einem vereinbarten Termin im Jobcenter nicht erscheint, was eine Leistungskürzung zur Folge hat.

Reicht der Leistungsempfänger allerdings eine ärztliches Attest nach, woraus ersichtlich ist, dass er den Termin aus Krankheitsgründen nicht wahr nehmen konnte, wird automatisch ein Widerspruch eingeleitet, womit die Leistungskürzung wieder rückgängig gemacht wird.

So hoch ist die Anzahl der Arbeitslosen, die von nur einer Vermittlungsfachkraft betreut werden

Natürlich gibt es auch ein paar Widersprüche, die auf Fehler der Sachbearbeiter zurückzuführen sind, da diese einer enormen Belastung ausgesetzt werden.

Der offiziell angestrebte Betreuungsschlüssel beträgt:

  • 1 Vermittlungsfachkraft für 75 unter 25 Jährige Arbeitslose
  • 1 Vermittlungsfachkraft für 150 über 25 Jährige Arbeitslose

Der geschätzte momentane Wert liegt hingegen bei:

  • 1 Vermittlungsfachkraft für etwa 198 unter 25 Jährige Arbeitslose
  • 1 Vermittlungsfachkraft für etwa 208 über 25 Jährige Arbeitslose

Es ist natürlich immer ärgerlich, wenn ein Fehler passiert aber bei diesen Zahlen ist die Quote trotzdem sehr gering und deshalb sollte dafür zumindest ein wenig Verständnis aufgebracht werden.

Bildquelle: © H. Brauer – Fotolia.com

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