Sehen Sie Ihre berufliche Karriere im Immobiliensektor? Oder haben bereits erste praktische Erfahrungen gesammelt, die Sie auf diesen Berufsweg geführt haben? Dann könnte eine Ausbildung zum Hausverwalter die passende Wahl sein. In Ihrem beruflichen Alltag sorgen Sie nicht nur für die Instandhaltung von Miet- und Eigentumsobjekten sowie Anlagen, sondern sind für Mietverhältnisse, die Buchung und andere kaufmännische sowie organisatorische Prozesse zuständig.

In diesem Artikel haben wir wichtige Informationen rund um den Beruf des Hausverwalters zusammengefasst. Lesen Sie einfach weiter und finden Sie heraus, ob der Beruf Ihren Vorstellungen entspricht.

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Übersicht

  • Begriffserläuterung Hausverwalter
  • Aufgaben der Hausverwaltung
  • Verdienstmöglichkeiten
  • Ausbildung: So wird man Hausverwalter
  • Studium der Immobilienwirtschaft
  • Fernstudium: Welche Lehrgänge sind sinnvoll?
  • Fazit

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Begriffserläuterung Hausverwalter

Um diesen Gedanken direkt aus der Welt zu schaffen: Nein, als Hausverwalter sind Sie nicht als Hausmeister für Reinigungs- oder kleinere Reparaturarbeiten zuständig. Ein Hausverwalter übernimmt vielmehr die Rolle des Eigentümers gegenüber Mietern und Behörden. Er arbeitet stellvertretend, in der Regel wenn die Miet- oder Eigentumssache mehrere Objekte umfasst.

Als Hausverwalter ist man eher für kaufmännische und organisatorische Aufgaben zuständig, weniger vor Ort. Für derlei Tätigkeiten stellt die Hausverwaltung für gewöhnlich einen Hausmeister an oder schickt jemanden aus dem eigenen Betrieb. Denn nicht bieten Haus- und Immobilienverwaltungen im Rahmen ihrer Dienstleistungen auch einen Hausmeisterservice an. Gleichzusetzen sind die Aufgabenbereiche jedoch nicht.

Ebenfalls ist der hier beschriebene Hausverwalter von einem Verwalter für Eigentumswohnungen abzugrenzen. Dieser wird nach dem Wohnungseigentumsgesetz als Wohnungseigentumsverwalter bezeichnet und kann nur nach einem Mehrheitsbeschluss von allen Eigentümern zum Verwalter für das Gemeinschaftseigentum bestimmt werden. Die Aufgaben des Verwalters sind im Wohnungseigentumsgesetz festgehalten.

Gut zu wissen: Vermieter können die Kosten für die Hausverwaltung nicht auf die Mieter umlegen. Nach § 2 Ziffer 1 – 16 Betriebskostenverordnung handelt es sich bei diesen Kosten nicht um umlegbare Nebenkosten. Sind diesbezüglich Vereinbarungen im Mietvertrag getroffen, so sind diese unwirksam – wie u.a. die Oberlandesgerichte in Karlsruhe (1988) und Koblenz (1986) bekräftigten. Wurden Verwaltungskosten ungerechtfertigt in den Nebenkosten abgerechnet, so kann der Mieter die gezahlten Beträge bis zu drei Jahre später (Verjährungsfrist) zurückfordern.

Anders verhält es sich, wenn die Verwaltungskosten pauschal in der Grundmiete berücksichtigt wurden. Allerdings entfällt hier die Zahlungspflicht des Mieters, da die Landesgerichte Bremen, Braunschweig und Mannheim die Verwaltungskostenpauschale als „überraschend“ und „unangemessen“ bewerteten.

Aufgaben der Hausverwaltung

Die Aufgaben des Hausverwalters für Mietobjekte sind in der Regel nicht einheitlich geregelt, sondern zwischen den Parteien zu verhandeln. Vor dem Vertragsabschluss mit einer Hausverwaltung muss man daher genau hinsehen, allerdings kann man Aufgabenbereiche auch sehr individuell vereinbaren.

Grundsätzliche Tätigkeiten lassen sich trotz individueller Absprachen benennen:

  • – Abwicklung, Anpassung und Gestaltung von Mietverträgen, Mietzinsanpassung und Staffelmietvereinbarungen – inklusive Forderungsmanagement und Nebenkostenabrechnung
  • – Buchführung, Budget- und Wirtschaftsplanung
  • – Abrechung, Bezahlung anfallender Kosten
  • – Instandhaltung von Gebäude und Anlagen bzw. Beauftragung von Handwerkern, Technikern
  • – Beauftragung von Gartenpflegern, Hausmeistern, Handwerkservices
  • – Prüfung von Versorgungsleistungen, Versicherungskosten, Miethöhe, etc.
  • – Kontrolle und Überwachung des Mietobjekts, Durchführung von Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten

In der Regel gehört die Wohnungsvermittlung nicht zu den Aufgaben der Hausverwaltung, sie kann jedoch nach Rücksprache mit dem Eigentümer einen Makler für diese Tätigkeit beauftragen.

Verdienstmöglichkeiten

Im bundesweiten Durchschnitt liegt das Gehalt des Haus- und Immobilienverwalters bei 2.500 Euro. Die Gehaltsspanne liegt zwischen 1.700 Euro und 3.900 Euro. In einigen Bundesländern liegt der durchschnittliche Verdienst deutlich darüber. In Hessen oder Rheinland-Pfalz liegen die Verdienstmöglichkeiten von Hausverwaltern bei 6.500 Euro bis 12.300 Euro. Allerdings hängt das Gehalt nicht nur von der Größe des Verwaltungsbetriebes, sondern auch von den übernommenen Leistungen ab.

Ausbildung und Weiterbildung: So wird man Hausverwalter

Der Haus- und Immobilienverwalter ist in Deutschland kein einheitlich geregelter Ausbildungsberuf. Zwar werden strengere Regelungen für die Berufsausbildung von Haus- und Immobilienverwaltern seitens der Politik gefordert, umgesetzt wurden sie bislang noch nicht. Vielmehr gibt es Berufsausbildungen mit Verwaltungsschwerpunkten, die zu einer beruflichen Qualifikation zum Immobilienkaufmann führen.

So findet man bei Hausverwaltungen viele Mitarbeiter, die eine dreijährige Berufsausbildung zum Immobilienkaufmann absolviert haben. Mit ihrer breit aufgestellten Ausbildung eignen sich Immobilienkaufleute ideal als Hausverwalter. Schließlich lernen sie bereits in den Lehrjahren sämtliche Fragen rund um Haus und Grundstück zu beantworten, den Erwerb und die Verwaltung von Immobilien zu organisieren sowie die Finanzierungskonzepte zu erarbeiten. Bereits während der Ausbildung kann man sich auf einen Tätigkeitsschwerpunkt spezialisieren – u.a. Gebäudemanagement, Wohnungseigentumsverwaltung oder Maklergeschäfte.

Weiterhin arbeiten viele Quereinsteiger in Hausverwaltungen, die durch entsprechende Fort- und Weiterbildungen die benötigten Qualifikationen erreicht haben, oder aber auch Ungelernte, die hauptsächlich über praktische Erfahrungen im Bereich Hausverwaltung verfügen. Als Weiterbildung eignen sich IHK-Kurse „Hausverwaltung Eigentum“, „Immobilienfachverwalter für Wohnungseigentum“ oder „Professionelle Hausverwaltung“. Als Voraussetzungen für diese Weiterbildungen gelten meist die Qualifikation zum Immobilienfachwirt (IHK) oder zum „Geprüften Immobilienverwalter“ (EBZ).

Studium der Immobilienwirtschaft

Neben der klassischen dreijährigen Berufsausbildung mit anschließenden Fort- und Weiterbildungen ebnet ein Studium der Immobilienwirtschaft den Weg in die Hausverwaltung. Die Inhalte des zweijährigen Bachelorstudiums sind ähnlich zur Berufsausbildung zum Immobilienkaufmann: Verwaltung und Betreuung von Objekten, Instandhaltung und Reinigung sowie Planung von Finanzierungs- und Bauvorhaben gehören nach dem Abschluss zu den Tätigkeiten des Immobilienwirts.

In Deutschland gibt es mehrere Hochschulen, die Immobilienwirtschaft als Studienrichtung im Bachelor anbieten; alternativ auch Immobilienmanagement, Real Estate, Immobilientechnik sowie Betriebswirtschaft mit Schwerpunkt Bau und Immobilien. Auch wenn der Beruf des Hausmeisters von seinem Kollegen dem Verwalter in der Berufspraxis abzugrenzen ist, kann ein Studium im Facility Management den Einstieg in die Hausverwaltung ebnen.

Übrigens: Auch nach einem Studium an einer Hochschule ist eine Weiterbildung sinnvoll. Insbesondere wenn die Fachrichtung keine einschlägigen Kenntnisse bezüglich der Verwaltung vermittelt hat.

Fernstudium: Welche Lehrgänge sind sinnvoll?

In Deutschland gibt es einige sehr gute und etablierte Fernschulen, die auch im Bereich Immobilien- und Hausverwaltung Kurse anbieten. Man findet z.B. den „Geprüften Haus- und Grundstücksverwalter“ oder den „Geprüften Hausverwalter“. Wer sich hier für einen Fernlehrgang entscheiden möchte, sollte auf die Zertifizierung bzw. den Abschluss achten. Für gewöhnlich werden im Bereich Immobilien- und Hausverwaltung nur institutsinterne Abschlüsse angeboten – also z.B. nicht von der IHK, sondern von der ILS, SGD oder FMA.

Es kann vorkommen, dass künftige Arbeitgebern den internen Abschluss mit jenen der IHK nicht gleichsetzen. Dennoch sind die Lehrgänge der Fernschulen keinesfalls unzureichend, zumal sie durchaus gemäß der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung anerkannt sein können. Diese Kurse werden z.B. zu 100 % durch den Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit gefördert; können demnach also als anerkannt betrachtet werden.

Viele Fernschulen bieten jedoch auch Lehrgänge mit IHK-Abschlüssen an. Grundsätzlich, wenn sie passend sind, sollte man derlei Kurse bevorzugen, da der IHK-Abschluss ein gewisses Gewicht in der Berufswelt hat. Möglich ist z.B. der Immobilienfachwirt (IHK).

Übrigens: Erkundigen Sie sich auch bei den Industrie- und Handelskammern vor Ort. Teilweise werden die Lehrgänge ebenfalls im Fernstudium angeboten.

Fazit: Es lohnt sich!

Die Werdegang zum Hausverwalter kann mitunter recht unübersichtlich werden, was daran liegt, dass es keinen einheitlichen Ausbildungsberuf gibt. Allerdings bieten die übrigen Berufsausbildungen und Hochschulangebote vielseitige Einstiegsmöglichkeiten, die durch entsprechende Weiterbildungen ergänzt werden sollten.

Gefühlt muss man viele Weiterbildungen absolvieren, um als Hausverwalter tätig sein zu können. Das ist unter Umständen richtig, doch lohnt sich der Einsatz. Denn schließlich kann man durch zusätzliche Qualifikationen mehr Gehalt verlangen oder gar selbstständig eine Hausverwaltung leiten/ gründen.

Bildquelle: © stockWERK – Fotolia.com

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