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Wenn Sie Ihr Familienleben mit Ihrem Berufsleben vereinbaren wollen, sollten Sie Ihre Rechte als arbeitende Mutter genau kennen, um Sie auch ausreichend nutzen zu können. Wir haben Ihnen in diesem Artikel die wichtigsten Grundlagen zu diesem Thema zusammengestellt.

Übersicht

  • Familienrollen ändern sich
  • Das traditionelle Familienbild
  • Der Kündigungsschutz
  • Das Recht auf Beratung
  • Das Recht auf Teilzeitarbeit
  • Das Recht auf Freistellung
  • Das Recht während der Stillzeit
  • Das Recht auf einen Betreuungsplatz
  • Übrigens

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Familienrollen ändern sich

Wenn auch nicht gerade schnellen Schrittes, aber immerhin spürbar, tritt eine Veränderung in der Familientradition ein. Die jungen Mütter von heute wollen ihren Beruf zusätzlich zur ihrer Rolle als Mutter weiter ausführen und fortführen.

Berufstätige Mütter sind also keine Seltenheit mehr. Auch wenn es in Deutschland nicht so einfach ist, wie im Europäischen Ausland, dem Wunsch nach Arbeit neben der Familie nachzukommen, setzen immer mehr junge Frauen um, was sie mit einer guten Ausbildung begonnen haben. Sie versuchen den Beruf und die Familie unter einen Hut zu bekommen. Dabei ist es wichtig, sich über die Rechte als arbeitende Mutter zu informieren.

Das traditionelle Familienbild

Das traditionelle Familienbild, dass die Mutter sich um den Haushalt und die Familie kümmert und der Vater für das Einkommen sorgt, scheint sich langsam aufzuweichen. Nichts desto trotz steckt die Akzeptanz der berufstätigen Mutter bei uns in den Kinderschuhen und nicht selten gelten diese Mütter noch immer als Rabenmütter.

Oftmals entscheiden sich Frauen erst mit Mitte bis Ende 30 für die Familienplanung, um schon gefestigt in der beruflichen Laufbahn zu sein und finanziell unabhängig zu bleiben, wenn Sie Nachwuchs planen. Diese Frauen kennen ihre Rechte als arbeitende Mütter meist genau und wissen, worauf sie sich berufen können.

Der Kündigungsschutz

Elternzeit ist eine wichtige Grundlage für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. In der Elternzeit haben arbeitende Mütter das Recht auf Ihren bisherigen oder mindestens einen gleichwertigen Arbeitsplatz nach der Elternzeit.

Zugleich darf der Arbeitgeber der Mutter während der Elternzeit nicht kündigen. Die Elternzeit endet maximal nach drei Jahren und gilt gleichermaßen für arbeitende Mütter, wie auch für Mütter in der Ausbildung. Denken Sie aber bitte daran, dass Sie in der Pflicht sind, Ihren Arbeitgeber sechs Wochen vor Inanspruchnahme der Elternzeit davon in Kenntnis zu setzen.

Das Recht auf Beratung

Mütter, die in das Berufsleben zurückkehren möchten, haben das Recht auf eine Beratung bei der Agentur für Arbeit. Hier können Sie sogar, wenn Sie es wollen, eine weibliche Beraterin nutzen, um alle Fragen zu klären, die mit Ihrer Berufsrückkehr im Zusammenhang stehen.

Dazu gehören flexible Arbeitszeitmodelle, die Ihnen die Möglichkeit geben, die Familie und den Beruf zu vereinen. Ebenso können Sie über einen Berufswechsel nachdenken oder eventuelle Arbeitsweiterbildungen fördern lassen, die Sie nach der Familienpause wieder auf den aktuellen Stand bringen, um den Anforderungen an Ihren Arbeitsplatz gerecht zu werden. Ein wichtiger Punkt bei diesem Beratungsgespräch sind auch die Betreuungsmöglichkeiten, die Sie in Anspruch nehmen können, um den Rücken für Ihre Beruftätigkeit freizubekommen.

Das Recht auf Teilzeitarbeit

Das Recht, das arbeitende Mütter auf ihrer Seite haben, soll die Wichtigkeit widerspiegeln, die der Gesetzgeber in der Rolle der berufstätigen Mutter sieht. Arbeitende Mütter haben somit das Recht auf reduzierte Wochenarbeitszeit. Das gilt für Firmen, die mehr als fünfzehn Arbeitnehmer haben und bei denen keine wichtigen Gründe, anlässlich innerbetrieblicher Situationen dagegen sprechen.

Zusätzlich muss das Arbeitsverhältnis der Mutter mindestens sechs Monate bestanden haben. Teilzeitarbeit kann mit dem wachsenden Nachwuchs aufgestockt werden und irgendwann eine Vollzeitstelle werden. Der Nachteil vieler Frauen ist leider oftmals, die Teilzeitstelle nicht ausbauen zu können. Finanzielle Abhängigkeit und eine enorme Einbuße für die Rentenzeit sind die Folgen der Teilzeitarbeit. Da helfen auch die Recht nicht, die arbeitende Mutter beanspruchen können, wenn die Realität auf dem Arbeitsmarkt anders aussieht.

Das Recht auf Freistellung

Wenn eine Mutter arbeitet und zusätzlich noch für den Nachwuchs und das Familienleben sorgt, hat sie das Recht auf Freistellung. Dieses Recht gilt für die Pflege von Kindern bis zum zwölften Lebensjahr und ist innerhalb eines Jahres auf zehn Tage beschränkt. Gibt es mehrere Kinder in der Familie, für die das Recht Anwendung findet, erhöhen sich die Freistellungstage auf maximal 25 Tage. Das gilt gleichermaßen für Mütter, wie auch für die Väter der Kinder.

Das Recht während der Stillzeit

Das Recht während der Stillzeit ist ein besonderes Recht, das arbeitenden Müttern zusteht, die noch stillen. In dieser Zeit steht einer jungen Mutter, die wieder in den Beruf einsteigt, zweimal am Tag eine halbe Stunde zum Stillen zu. Diese beiden halben Stunden können auch zu einer ganzen Stunde am Tag zusammengefasst werden. Die rechtliche Stillzeit während der Arbeit hat nichts mit den geregelten Pausenzeiten zu tun.

Hierbei handelt es sich um eine gesetzlich geregelte Zusatzzeit. Ihnen steht dafür auch ein Raum zur Verfügung, in dem Sie Ihr Kind in Ruhe stillen oder in dem Sie die Milch für den Nachwuchs abpumpen können. Ebenfalls sind im Schichtdienst arbeitende Mütter vom Wochenend- und Nachtdienst befreit.

Das Recht auf einen Betreuungsplatz

Der Betreuungsplatz für den Nachwuchs ist die Grundlage für den Wiedereinstieg in das Berufsleben. Bedarfsgerechte Angebote erhöhen hier die Sicherheit, das sich junge Frauen für Nachwuchs entscheiden können, ohne Gefahr laufen zu müssen, ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen zu können. Hier sieht der Gesetzgeber sich in der Verpflichtung, seinen Teil für die Kinderbetreuung zu erfüllen, in dem er das Recht auf einen Betreuungsplatz geschaffen hat. Somit haben arbeitende Mütter das Recht auf einen Betreuungsplatz für ihren Nachwuchs, sobald dieser das erste Lebensjahr vollendet hat.

Übrigens

Manche Arbeitgeber sind nicht unbedingt mit den Rechten von stillenden Müttern vertraut. Wenn Sie also noch stillen, sollten Sie das Gespräch suchen und abklären, ob Ihr Arbeitgeber sich auskennt. Andernfalls sollten Sie auf die Rechte hinweisen, denn eine gute Kommunikation im Vorfeld verhindert Missverständnisse.

Bildquelle: © Alliance – Fotolia.com

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