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Im Namen von Justitia sind nicht nur ausschließlich Rechtsanwälte, Richter und Notare tätig. Es bedarf eine Vielzahl von Fachkräften, damit zu Gericht, in Kanzleien oder in Notariaten der Alltag reibungslos abläuft. Als Justizfachangestellter ist man eine wahre Allround-Arbeitskraft, die einen großen Teil der organisatorischen und verwaltenden Aufgaben übernimmt. In diesem Artikel stellen wir Ihnen den Beruf des Justizfachangestellten näher vor, informieren über die Berufsausbildung sowie Perspektiven der beruflichen Laufbahn. Lesen Sie einfach weiter.

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Übersicht

  • Kurzüberblick zum Beruf
  • Ausbildung zum Justizfachangestellten
  • Verlauf und Inhalte
  • Voraussetzungen und Qualifikationen
  • Gehalt
  • in der Ausbildung
  • im Beruf
  • als Beamter
  • Berufliche Perspektiven mit Weiterbildung und Studium
  • Fazit

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Kurzüberblick zum Beruf

Im Alltag von Gerichten, Staatsanwaltschaften oder Kanzleien läuft es meist weniger hektisch ab, als uns in verschiedenen Fernsehsendungen suggeriert wird. Oftmals bestimmen organisatorische und verwaltende Tätigkeiten den Alltag – insbesondere von Justizfachangestellten.

Nach der Berufsausbildung arbeitet man demnach vorrangig im Büro z.B. von Amtsgerichten und Staatsanwaltschaften und übernimmt dort die Verwaltung von Akten, die Sichtung von Posteingängen und Überwachung von Postausgängen, die Einhaltung bestimmter Fristen oder die Antragstellung für Gerichtsprozesse oder ähnliches.

Als Justizfachangestellter sitzt man allerdings nicht ausschließlich im Büro. Je nach Einsatzbereich und Aufgabengebiet müssen sie auch im Gerichtssaal anwesend sein – unter anderem als Protokollant oder zur Beglaubigung von Gerichtsentscheidungen bzw. deren Abschriften.

Die Aufgaben eines Justizfachangestellten:

  • organisatorische Büroaufgaben (Postein- und Postausgang, Erstellung von Vorladungen, etc.)
  • Überwachung von Terminen und Fristen (z.B. bei Schmerzensgeldzahlungen oder Antragstellung)
  • Ausfertigung von Gerichtsanträgen, Protokollen und anderen Dokumenten
  • Erstellung und Änderung von Handelsregistereinträgen
  • Organisation von Abläufen, Bereitlegung aller erforderlichen Unterlagen vor Gericht
  • Beglaubigung von Abschriften von Gerichtsentscheidungen und anderen Schriftstücken
  • Aktenverwaltung, Terminkoordination und -überwachung
  • Ansprechpartner für Bürger
  • Übernahme allgemeiner Sekretariatsaufgaben

Ausbildung zum Justizfachangestellten

Wer als Justizfachangestellter tätig sein möchte, muss eine Berufsausbildung absolvieren, die sich an den regulären Bedingungen für duale Ausbildungen orientiert. Das bedeutet die staatlich anerkannte Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre.

Wer sich durch besonders gute Qualifikationen im Vorfeld oder während der Ausbildungszeit auszeichnet, kann auf eine Verkürzung der Berufsausbildung auf 2 oder 2,5 Jahre hoffen. Weiterhin findet die Berufsausbildung zum Justizfachangestellten sowohl im Betrieb des öffentlichen Dienstes als auch in der Berufsschule statt. Theorie und Praxis sind folglich eng miteinander verknüpft.

Verlauf und Inhalte

Der Verlauf sowie die Inhalte der Berufsausbildung zum Justizfachangestellten richten sich nach der „Verordnung über die Berufsausbildung zum Justizfachangestellten“ (AusbVO JFAng) von Januar 1998, die sich am Berufsbildungsgesetz (BBiG) orientiert. Während der drei Ausbildungsjahre durchläuft man verschiedene Stellen öffentlicher Betriebe – unter anderem das Ausbildungsgericht, die Staatsanwaltschaft und weitere Gerichte.

Fortlaufend findet der schulische Unterricht an einem Berufskolleg nahe der Ausbildungsstätte statt. Ziel der Berufsausbildung ist, dem künftigen Justizfachangestellten umfassendes Fachwissen und fachübergreifende Qualifikationen zu vermitteln.

Dabei spielen wirtschaftliche, technische, ökologische, organisatorische und soziale Aspekte wichtige Kernkompetenzen. In einigen Bereichen der Ausbildung ist die Eigeninitiative des Auszubildenden stärker gefragt als in anderen.

Auszubildende lernen den Umgang mit Akten, die Archivierung selbiger sowie die Anfertigung von Protokollen, die Überwachung von Anweisungen und Auflagen. Weiterhin sind das Formulieren von Schriftstücken, das Beglaubigen von Abschriften von Gerichtsentscheidungen und die Kostenberechnung Teile der Ausbildungsinhalte.

Es werden Grundlagen verschiedener Rechtswissenschaften ebenso vermittelt wie der Umgang mit sensiblen Daten (Datenschutzvorschriften). Zur Feststellung des Ausbildungsstandes wird am Ende des zweiten Lehrjahres eine Zwischenprüfung abgelegt. Die Berufsausbildung ist mit einer schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfung erfolgreich beendet. Es besteht die Möglichkeit, die Prüfung zweimal zu wiederholen.

Voraussetzungen und Qualifikationen

Von rechtlicher Seite werden keine konkreten schulischen Voraussetzungen gestellt, um eine Berufsausbildung zum Justizfachangestellten beginnen zu können. Folglich ist die Bewerbung sowohl mit einem Hauptschulabschluss als auch mit dem (Fach-)Abitur möglich. Bevorzugt werden allerdings Bewerber mit mindestens mittlerer Reife.

Tipp: Wer mit seinen schulischen Erfahrungen weniger gut überzeugen kann, sollte viel Einsatz in die aussagekräftige Bewerbungsunterlagen stecken und im Bewerbungsgespräch überzeugen.

Von Vorteil sind außerdem gute soziale Kompetenzen und ausgeprägte sprachliche Qualifikationen in Wort und Schrift, da der künftige Justizfachangestellte sowohl schriftlich als auch im persönlichen, beratenden Kontakt mit Bürgern Auskunft erteilen muss. In diesem Zusammenhang sind auch Kontaktfreudigkeit, Teamfähigkeit und Eigenverantwortung von großem Vorteil.

Justizfachangestellte sollten organisatorisches Talent beweisen, zuverlässig arbeiten und weiterhin vielfältig und belastbar sein.

Das Gehalt für Justizfachangestellte

Als Justizfachangestellter kann man mit einem geregelten und guten Gehalt rechnen, da man in der Regel nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes der Länder (TV-L) bezahlt wird.

Entsprechend der jeweiligen Entgeltgruppe kann man immer klar nachvollziehen, wie hoch der Verdienst ist. Ungleichheiten zwischen verschiedenen Gerichten oder Staatsanwaltskanzleien oder Notariaten gibt bezüglich der Vergütung von Justizfachangestellten daher nicht. Lediglich zwischen den verschiedenen „Karrierestationen“ unterscheidet man.

Gehalt in der Ausbildung

Entsprechend der Entgelttabelle des TV-L BBiG mit Stand 1. März 2015 erhalten Auszubildende der Berufsausbildung zum Justizfachangestellten im 1. Ausbildungsjahr 836,82 Euro, im 2. Lehrjahr 890,96 Euro und im letzten Jahr 940,61 Euro. Diese Regelung gilt aktuell bis zum 29. Februar 2016.

Gehalt im Beruf

Hat man die Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen, wechselt man in die Entgeltgruppen 1 bis 15 der TV-L. Diese gliedern sich in ein Grundgehalt der Stufen 1 und 2, das entsprechend der Entwicklungsstufen 3 bis 6 aufgestockt wird. Das Einstiegsgrundgehalt liegt bei etwa 1.600 Euro und reicht bis 4.500 Euro in der Entgeltgruppe 15, Stufe 2.

Hinzu kommen jeweils die Entwicklungsstufen, in die man entsprechend der Tätigkeitsdauer als Justizfachangestellter automatisch aufsteigt. Für gewöhnlich wechselt man jedes Jahr in eine andere Stufe. Ab Stufe 3 einer Entgeltgruppe kann eine Herab- oder Heraufstufung stattfinden. Eine höhere Entgeltgruppe stellt eine Beförderung dar, die zum Beispiel durch Weiterbildungen erreicht werden kann.

Ausgebildete Justizfachangestellte steigen in der Regel bei der Entgeltgruppe 5 bis 8 ein. Das entspricht dem mittleren Dienst und erfordert eine Berufsausbildung von mindestens zwei bis drei Jahren. Das Grundgehalt der Entgeltgruppe E5 liegt in Stufe 1 bei 2.088,90 Euro und geht bis 2.682,16 Euro in Stufe 6. In E8 liegt der Verdienst für Justizfachangestellte zwischen 2.373,90 Euro und 3.054,40 Euro.

Gehalt als verbeamteter Justizfachangestellter

Justizfachangestellte haben die Möglichkeit auf eine Verbeamtung (auf Lebenszeit), die sicherlich einige Vorteile mit sich bringt. Unter anderem steigt man von der Entgeltgruppe nach TV-L in die Besoldungsgruppe nach Besoldungsordnung A auf. Dies bringt in der Regel eine Gehaltssteigerung mit sich. Als Beamter im mittleren Dienst wird man den Besoldungsgruppen A6 bis A9 zugeordnet.

Das Grundgehalt liegt in der Gruppe A6 zwischen 1.978,24 Euro und 2.443,99 Euro. In A9 bezieht man zwischen 2.330,55 Euro und 3.068,47 Euro (Stand: 1.Juni 2015).

Zusätzlich zum Grundgehalt inklusive der jeweiligen Entwicklungsstufen erhalten Beamte weiterhin eine Stellenzulage, die bei mittlerem Dienst 245,86 Euro ausmacht (Stand: 1.März 2015). Beispielhaft würde man in der Besoldungsgruppe A7 mit Erfahrungsstufe 6 und der Stellenzulage 2.654,55 Euro brutto pro Monat verdienen.

Der Familienzuschlag in Höhe von 119,82 Euro (Stufe 1) bzw. 227,39 Euro (Stufe 2) in den Besoldungsgruppen A2 bis A8 sowie in Höhe von 125,82 Euro (Stufe 1) bzw. 233,39 Euro (Stufe 2) bei allen übrigen Besoldungsgruppen ist in diesem Beispiel ausgenommen. Ab dem zweiten erhöht sich der Familienzuschlag um 107,57 Euro. Ab dem dritten und jedem weiteren Kind steigt der Familienzuschlag um weitere 335,19 Euro.

Berufliche Perspektiven mit Weiterbildung und Studium

Sowohl eine Weiterbildung als auch ein Studium im Anschluss an die Berufsausbildung und einige Berufsjahre sind grundsätzlich eine gute Möglichkeit, auf der Karriereleiter aufzusteigen.

Auch für Justizfachangestellte bieten verschiedene Einrichtungen Optionen, sich weiterzubilden. Wer eine sogenannte Anpassungsweiterbildung für den Beruf des Justizfachangestellten vornehmen möchte, sich also auf dem Laufenden halten möchte, hat folgende Optionen: Öffentliche Verwaltung, Sekretariat, Dokumentenmanagement, Allgemeines Rechnungswesen, Allgemeine Grundlagen des Rechts, Ausbau der kommunikativen Kompetenzen.

Die Möglichkeit zum beruflichen Aufstieg bieten hingegen:

  • Weiterbildung zum Betriebswirt für Verwaltung
  • Weiterbildung zum Betriebswirt für Recht
  • Weiterbildung zum Geprüften Verwaltungsfachwirt
  • Weiterbildung zum Betriebswirt für Kommunikation und Büromanagement
  • Weiterbildung zum Geprüften Fachwirt für Büro- und Projektorganisation

Mit diesem Angebot stehen dem Justizfachangestellten verschiedene Wege offen, mit seinem erlernten Beruf Karriere zu machen und aufzusteigen.

Damit ergeben sich selbstverständlich wiederum finanzielle Vorteile, denn schon als Betriebswirt für Verwaltung in den Besoldungsgruppen A9 bis A13 (gehobener Dienst) verdient man zwischen 2.330,55 (A9, Stufe 2) Euro und 4.660,01 Euro (A13, Stufe 12) zuzüglich Stellen- und ggf. noch Familienzuschlag.

Bei Vergütung nach Tarifvertrag (kein Beamtenstatus) erhalten Sie als Betriebswirt für Verwaltung nach den Entgeltgruppen E9 bis E12 zwischen 2.536,75 Euro (Grundgehalt E9, Stufe 1) und 4.857,41 Euro (E12, Stufe 5).

Nach der Berufsausbildung oder einer Weiterbildung – sowie im Vorfeld – besteht natürlich auch die Möglichkeit, ein Studium aufzunehmen. Wer weiterhin in diesem Bereich tätig sein möchte, kann unter anderem mit einem grundständigen Studium (Bachelor) der Rechtswissenschaften, Staats- und Verwaltungswissenschaften, der Betriebswirtschaftslehre oder im Verwaltungsmanagement seine Karrierechancen verbessern.

Mit einem Fachhochschulstudium oder Bachelor steigt man in den Entgeltgruppen E9 bis E12 ein. Ein Abschluss mit wissenschaftlichem Hochschulstudium oder Master begünstigt einen Einstieg in den Gruppen E13 und E15, was dem höheren Dienst entspricht. Ähnlich hoch liegen die Besoldungsgruppen bei Beamten.

Fazit: Gute Verdienstmöglichkeiten und vielseitige Weiterbildungsoptionen

Als Justizfachangestellter kann man in unterschiedlichen Einsatzbereichen tätig werden. Selbst Banken und Versicherungen stellen Justizfachangestellte ein.

Die Chance auf eine Beamtenstelle erhalten Sie allerdings nur im öffentlichen Dienst. Sollten Sie eine Stelle ohne Beamtenstatus erhalten, ist dies aus finanzieller Sicht nicht allzu dramatisch, da Justizfachangestellte im öffentlichen Dienst nach Tarifvertrag bezahlt werden. Darüber hinaus können Sie dank verschiedener Weiterbildungsmöglichkeiten Ihrer Karriere auf die Sprünge helfen und als ehemaliger Jusitzfachangestellter sogar in den gehobenen und höheren Dienst aufsteigen.

Das erfordert viel persönlichen Einsatz, Engagement und in der Regel verschiedene Weiterbildungen sowie ein Studium, mindestens ein grundständiges. Die Perspektiven für Justizfachangestelle sind insgesamt abwechslungsreich und interessant – aus beruflicher, persönlicher und finanzieller Sicht.

Bildquelle: © Lukas Gojda – Fotolia.com

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