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Eltern werden vom Staat unterstützt. Eine Art der Unterstützung ist zum Beispiel der bekannte Kinderfreibetrag. Wie der Kinderfreibetrag funktioniert und wie hoch er ist, das erfahren Sie hier!

Übersicht

  • Einfach erklärt: Der Kinderfreibetrag
  • Wie hoch ist der Kinderfreibetrag?
  • Wie hängen Kinderfreibetrag und Kindergeld zusammen?
  • Der Unterschied zwischen Kinderfreibetrag und Kindergeld
  • Es geht nur eins: Kinderfreibetrag oder Kindergeld!
  • Pi mal Daumen: Was lohnt sich mehr?

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Einfach erklärt: Der Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag

Der Kinderfreibetrag ist eine Förderung vom Deutschen Staat für Familien mit Kindern. Von einem „Freibetrag“ spricht man im Bereich der Steuern immer dann, wenn einem auf einen bestimmten Verdienstbetrag pro Jahr einige Abgaben erlassen werden.

So ist es auch beim Kinderfreibetrag. Hat man ein oder mehrere Kinder, so räumt der Staat einem eine gewisse Summe pro Jahr zu, die man verdienen kann, ohne dass hierauf Steuern gezahlt werden müssen. Dadurch können Familien in Deutschland viel Geld sparen

Hintergrund: Eltern haben es mit ihren Kindern nicht immer leicht – auch nicht in finanzieller Hinsicht. Kinder sind eine Zusatzbelastung, was dazu führt, dass heute viele lieber auf den Nachwuchs verzichten und stattdessen Karriere machen wollen, Reisen und das Leben in vollen Zügen genießen. Diesen Trend haben wir gerade in den letzten Jahrzehnten stark zu spüren bekommen… Und für den Deutschen Staat hat das nichts Gutes zu bedeuten.

Darum sind Kinder für Deutschland so wichtig!

Natürlich gibt es hier in Deutschland auch viele Probleme… Dennoch ist Deutschland verglichen mit anderen Ländern ein echtes Paradies! Wir haben hier ein recht gut funktionierendes Gesundheitssystem, ein solides Bildungssystem, gute Straßen und insgesamt eine sehr gute Wirtschaftsstruktur.

Damit der Sozialstaat Deutschland weiterhin so gut funktionieren kann, müssen Steuern eingenommen werden, ebenso wie Sozialversicherungsbeiträge und ähnliches. Der Steuerzahler und Arbeiter von heute finanziert mit seinen Abgaben das System. Hieraus werden Renten gezahlt, Schulen gefördert und vieles mehr! Weniger Kinder bedeuten demnach für die Zukunft Deutschlands ein großes Problem, da es so zu einer Arbeiterknappheit kommen könnte.

 Es liegt also auf der Hand, dass der Staat das „Kinderkriegen“ attraktiv gestalten muss.

Wie hoch ist der Kinderfreibetrag?

In den letzten Jahren wurde der Kinderfreibetrag immer wieder angehoben. Das passiert, da auch allgemein die Preise immer weiter steigen. Zum Beispiel für Nahrung, Benzin und so weiter.

Derzeit (Stand 2015) liegt der Kinderfreibetrag bei 7.152 Euro pro Kind.

Das bedeutet konkret, dass man mit einem Kind am Jahresende weniger Steuern zahlen muss. Mit mehreren Kindern natürlich noch weniger. Die Voraussetzung dafür ist, dass man Geld verdient und davon Steuern zahlt. Sonst würde der Freibetrag schließlich auch wenig Sinn ergeben.

Wie viel man im Einzelfall davon hat, kann man nicht pauschal sagen: Es kommt immer darauf an, wie hoch der individuelle Steuersatz ist.

Wie hängen Kinderfreibetrag und Kindergeld zusammen?

Das Kindergeld erfüllt im Grunde genommen denselben Zweck wie der Kinderfreibetrag. Es soll die Eltern finanziell entlasten. Allerdings funktioniert das Kindergeld ein wenig anders:

Das Kindergeld ist ein direkter Zuschuss vom Staat, den die Eltern in der Regel per Überweisung erhalten. Beim Kinderfreibetrag schenkt der Staat einem Geld, indem er einem einen Teil der Steuern erlässt.

Gutes Hintergrundwissen zum Kindergeld

Das Kindergeld wird staffelt, je mehr Kinder man hat. Für das erste und zweite Kind bekommt man derzeit (Stand 2015) 188 Euro im Monat als Zuschuss. Zum Beispiel für Essen, für Bildungsmaterial oder sonstige Dinge, die ein Kind eben braucht. Für das dritte Kind bekommt man dann schon 194 Euro im Monat und für jedes weitere Kind 219 Euro monatlich.

Rechenbeispiele:

  • Kind: Hat man ein Kind, so bekommt man 188 Euro pro Monat.
  • Kinder: Bei zwei Kinder erhält man 2x 188 Euro pro Monat – also 376 Euro pro Monat.
  • Kinder: Hat man drei Kinder, so bezuschusst der Staat mit 2×188 Euro plus 1x 194 Euro pro Monat – also insgesamt 570 Euro pro Monat.
  • Kinder: Bei vier Kindern erhält man 2×188 Euro plus 1×194 Euro plus 1×219 Euro im Monat – in Summe also 789 Euro monatlich.

Der Unterschied zwischen Kinderfreibetrag und Kindergeld

Die wesentlichen Unterschiede haben Sie ja bereits kennengelernt. Allerdings ergibt sich in der Praxis noch ein weiterer, besonders großer Unterschied: Auch wenn beides den Zweck der Förderung von Eltern hat, wird einem der „Zuschuss“ auf ganz unterschiedliche Art und Weise ausgezahlt:

Auszahlung Kindergeld: Das Kindergeld wird einem Monat für Monat überwiesen. Es handelt sich damit also um einen recht regelmäßigen Zuschuss vom Staat. Mehr erfahren

Kinderfreibetrag: Der Kinderfreibetrag wirkt sich lediglich indirekt als Zuschuss aus. Der Freibetrag erspart einem am Jahresende einen Haufen an Steuern. Nämlich dann, wenn man am Jahresende Rückwirkend 7.152 Euro Kinderfreibetrag pro Kind vom eigenen zu versteuernden Jahreseinkommen abzieht. Diesen Vorgang übernimmt das Finanzamt.

Es geht nur eins: Kinderfreibetrag oder Kindergeld!

Nun ist es so, dass Eltern nur eine der beiden Förderungsmöglichkeiten bekommen können. Welche das ist, hängt davon ab, was für einen selbst besser ist. Hier kommt es also immer auf die individuelle Lebenssituation an. Wie ist die berufliche Situation? Wie viel verdient man im Jahr? Wie ist man steuerlich veranlagt? Wie viele Kinder hat man und wie alt sind diese?

Das Finanzamt prüft, was für die Eltern besser ist!

Keine Sorge, eine solche komplizierte Berechnung müssen Sie nicht selbst vornehmen. Darum kümmert sich das Finanzamt. Es prüft, was für Sie besser ist. Der Bezug von Kindergeld oder der Kinderfreibetrag, den Sie für jedes Kind erhalten. Einen solchen Vorgang nennt man übrigens „Günstigerprüfung“.

Wie wird er Kinderfreibetrag berechnet?

Die Berechnung des Kinderfreibetrages ist recht kompliziert. Kein Wunder, dass dieser Vorgang von Experten übernommen werden muss. Hier möchten wir ein kleines Beispiel anführen:

Beispiel für die Berechnung des Kinderfreibetrags:

Situation: Beide Eltern arbeiten vollzeit und verdienen im Jahr zusammen 50.000 Euro. Sie haben eine kleine Tochter.

Vorgang: Das Finanzamt berechnet nun, wie viele Steuern von den Eltern gezahlt werden müssen. Als erstes wird geschaut, wie viele Steuern ohne den Kinderfreibetrag gezahlt werden müssten und anschließend, wie viele Steuern mit dem Kinderfreibetrag gezahlt werden müssten.

Rechnung: Wenn zwei Eltern zusammen 50.000 Euro im Jahr verdienen und dieses Geld zu versteuerndes Einkommen ist, dann fallen hierauf 8.522 Euro Steuern an (inkl. Solidaritätszuschlag). Das, was die Eltern also am Ende behalten, sind 50.000 Euro minus 8.522 Euro – also 41.478 Euro.

Rechnet man nun testweise den Kinderfreibetrag hinzu, so werden einem 7.152 Euro (Höhe Freibetrag für ein Kind) vom zu versteuernden Einkommen erlassen. Damit ergibt sich ein reduziertes zu versteuerndes Einkommen von 50.000 Euro minus 7.152 Euro – also 42.848 Euro. Hier müssten die Eltern dann nur noch 6.376 Euro an Steuern zahlen.

 Es ergibt sich ein Steuervorteil von 8.522 Euro minus 6.376 Euro – also 2.146 Euro. Dieses Steuergeschenk bewirkt in diesem Beispielfall also eine Förderung in Höhe von 2.146 Euro im Jahr für die Eltern.

Vergleich mit dem Kindergeld: Nun beginnt im Prinzip die Günstigerprüfung. Was wäre, wenn die Eltern statt dem Kinderfreibetrag das Kindergeld bekommen hätten?

Für ein Kind erhalten Eltern derzeit 188 Euro Kindergeld pro Monat. Im Jahr wären das also 2.256 Euro Förderung vom Staat.

 Das bedeutet, dass die Familie im Beispiel mit dem Kindergeld mehr Förderung erhalten würde, als mit dem Kinderfreibetrag. Denn 2.256 Euro Kindergeld sind mehr als 2.156 Steuervorteil durch den Kinderfreibetrag.

Also entscheidet das Finanzamt, dass die Familie im Beispiel die Förderung durch Kindergeld erhält.

Pi mal Daumen: Was lohnt sich mehr?

Wie schon erwähnt kommt es immer auf die individuelle Situation an. Allerdings gibt es natürlich auch Faustregeln, mit denen man recht gut abschätzen kann, ab wann sich der Kinderfreibetrag lohnt:

Faustregel Kinderfreibetrag:

Alleinerziehende: Für Alleinerziehende lohnt sich der Kinderfreibetrag ab einem zu versteuernden Einkommen von 30.000 Euro im Jahr mehr als das Kindergeld.

Eheleute: Für Eheleute lohnt sich der Kinderfreibetrag erst ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 60.000 Euro mehr als das Kindergeld.

Tipp: Hierbei sollte man beachten, dass beim zu versteuernden Einkommen schon sämtliche Kosten abgezogen wurden, die von der Steuer absetzbar sind.

Bildquelle:  © drubig-photo – Fotolia.com

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