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Familien werden in Deutschland mit der Zahlung von Kindergeld unterstützt. Es handelt sich dabei nicht um eine Sozialleistung, sondern um eine steuerliche Ausgleichszahlung. Zu welchen Terminen sie erfolgt und was Sie sonst noch beachten sollten, erfahren Sie in diesem Artikel.

Übersicht

  • Anspruch auf Kindergeld
  • Kindergeld beantragen
  • Wie viel Kindergeld fließt in Deutschland?
  • Höhe des Kindergeldes pro Kind
  • Auszahlungstermine Kindergeld
  • Wie ist die Auszahlung von Kindergeld geregelt?
  • Wie kann ich die Endziffer ermitteln?
  • Wann erfolgt die Auszahlung genau?
  • Besonderheit Angestellte und Beamte im öffentlichen Dienst
  • Kindergeld im Ausland
  • Kinderfreibetrag
  • Wie lange besteht der Anspruch auf Kindergeld?
  • Wann sich der Anspruch noch verlängert

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Kindergeld Auszahlung

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Anspruch auf Kindergeld

Dank Kindergeld werden Familien in Deutschland mit einer monatlichen Finanzspritze bedacht. Wer einkommenssteuerpflichtig ist, hat nach dem Einkommensteuergesetz ein Recht auf Kindergeld, auf wen dies nicht zutrifft, hat nach dem Bundeskindergeldgesetz Anspruch.

Dabei lässt sich Kindergeld nicht nur beantragen, wenn ein leibliches Kind geboren wird, sondern auch, wenn Eltern Kinder adoptieren, Kinder des Ehepartners in den eigenen Haushalt aufgenommen werden, Enkelkinder im Haushalt leben oder Pflegekinder aufgenommen werden. Volljährige Kinder, die zum Beispiel Vollwaisen sind oder eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren, können das Geld auch selbst beziehen.

Kindergeld beantragen

Das Kindergeld muss bei der zuständigen Familienkasse der Agentur für Arbeit von einem anspruchsberechtigten Antragsteller unter Vorlage der Geburtsurkunde des Kindes schriftlich beantragt werden. Bei der Familienkasse liegen die erforderlichen Vordrucke aus. Alternativ steht der Online-Formulardienst der Bundesagentur für Arbeit für die Antragstellung zur Verfügung.

Wie viel Kindergeld fließt in Deutschland?

33 Milliarden Euro Kindergeld fließt für etwa 14,5 Millionen Kinder aus den 14 deutschen Familienkassen. 5,5 Millionen Euro kommen noch aus den Vergütungsstellen des öffentlichen Dienstes hinzu, die an weitere 2,2 Millionen Kinder vergeben werden. Enorme Summen, für die eine besondere Auszahlungsstruktur entwickelt wurde.

Höhe des Kindergeldes pro Kind

Das Kindergeld soll das Existenzminimum eines Kindes absichern und dient Familien als Ausgleich zur finanziellen Mehrbelastung. Es wird unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt und ist seit Januar 2010 in der Höhe unverändert. Für das erste und zweite Kind werden je 184 Euro gezahlt, für das dritte und vierte 190 Euro und für jedes weitere Kind 215 Euro.

Auszahlungstermine Kindergeld

Wie ist die Auszahlung von Kindergeld geregelt?

Die Überweisungen werden von Anfang des Monats bis ins zweite Drittel des Monats verteilt. Wer wann mit der Kindergeldauszahlung rechnen kann, bestimmt die sogenannte Endziffer. Das ist die letzte Ziffer der Kindergeldnummer. Sie ist auf jedem Kindergeldbescheid und auf dem Kontoauszug bei der Überweisung der Familienkasse abzulesen.

Wie kann ich die Endziffer ermitteln?

Die Zahlen vor den Buchstaben FK (steht für „Feste Kindergeldnummer“) verschlüsseln die aktenführende Familienkasse. Entscheidend sind die Ziffern danach – bei dieser handelt es sich um die individuelle Kindergeldnummer, über die jede Familie verfügt. Die letzte Ziffer verrät, wann die Kindergeld-Auszahlung erfolgt.

Wann erfolgt die Auszahlung genau?

Je höher die Endziffer ist, desto später im Monat erfolgt die Zahlung, je höher sie ist, desto eher im Monat ist das Kindergeld auf dem Konto. Bei der Endziffer 0-3 ist die Auszahlung am Anfang des Monats zu erwarten. Wer eine der Endziffern 4-6 auf dem Papier entdeckt, kann mit der Auszahlung gegen Anfang der zweiten Woche rechnen.

Am Anfang der dritten Woche wird das Kindergeld an Familien überwiesen, die den Endziffern 7-9 zugeordnet sind. Allerdings können Feiertage oder Wochenenden die Auszahlung leicht verschieben.

Unter diesem Link finden Eltern den konkreten Zeitpunkt, zu dem die Überweisung ihres Kindergeldes angewiesen wird: http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups
/public/documents/webdatei/mdaw/mta0/~edisp/
l6019022dstbai422684.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI422687

Besonderheit Angestellte und Beamte im öffentlichen Dienst

Die Familienkassen sind nicht für Angestellte und Beamte im öffentlichen Dienst zuständig. Diese erhalten das Kindergeld gleichzeitig mit ihren Bezügen direkt vom Dienstherren oder der zuständigen Vergütungsstelle. Auch Anträge und Formulare müssen dort eingeholt und wieder abgegeben werden.

Kindergeld im Ausland

Nicht nur in Deutschland haben Deutsche ein Recht auf Kindergeld: Auch, wer sich zeitweise im Ausland aufhält oder sogar seinen Lebensmittelpunkt im Ausland hat, kann Kindergeld beziehen. Entscheidend ist, dass die Person in Deutschland uneingeschränkt einkommenssteuerpflichtig ist. Ausländer, die in Deutschland leben, müssen über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis verfügen, um Anspruch auf Kindergeld zu haben.

Kinderfreibetrag

Für Eltern mit einem hohen Einkommen kann es sinnvoll sein, auf Kindergeld zu verzichten und dafür den Kinderfreibetrag zu beanspruchen. Die steuerliche Entlastung kann hier höher sein als die Zahlung des Kindergeldes.

Wie lange besteht der Anspruch auf Kindergeld?

Der Anspruch besteht von der Geburt an bis zum 18. Lebensjahr. Er endet in genau dem Monat, in dem das Kind 18 Jahre alt wird. Hat das Kind am ersten Tag eines Monats Geburtstag, endet der Anspruch allerdings bereits im Vormonat. Das Kindergeld kann bis zum 25. Geburtstag verlängert werden, wenn volljährige Kinder eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren. Hierfür muss das Kindergeld jedoch neu beantragt werden.

Wann sich der Anspruch noch verlängert

Hat das Kind bereits ein Erststudium oder eine Ausbildung absolviert, besteht der Anspruch nur weiter, wenn es nicht mehr als 20 Wochenstunden arbeitet. Außerdem hat ein volljähriges Kind, das in keinem Arbeitsverhältnis steht, das arbeitssuchend gemeldet ist und Arbeitslosengeld II bezieht, Anspruch auf Kindergeld bis zum 21. Geburtstag.

Bei einer Zwangspause zwischen zwei Ausbildungen kann das Kindergeld auch für eine Dauer von vier Monaten gezahlt werden. Anspruch über das 25. Lebensjahr hinaus besteht nur bei Kindern, die aufgrund einer Behinderung keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können.

Bildquelle: © Koedir – Fotolia.com

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