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Wenn die Eltern getrennt leben oder geschieden sind, wer bekommt das Kindergeld? Grundsätzlich der alleinerziehende Elternteil. Das wirkt sich allerdings wieder auf den Kindesunterhalt aus.

Kindergeld bekommt der Alleinerziehende

Jedes Elternteil ist zum Unterhalt des Kindes verpflichtet: Der eine in Form von Unterbringung, Betreuung und Erziehung, der andere ist barunterhaltspflichtig, zahlt also einen Geldbetrag. Grundsätzlich geht man davon aus, dass bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern diese Form der zweigeteilten Erziehung und Betreuung stattfindet. Da nach § 3 Bundeskindergeldgesetz (BKGG) nur eine Person Anspruch auf Kindergeld haben kann, wird das Kindergeld dem Elternteil zugesprochen, der sich um die Erziehung und Betreuung des Kindes kümmert und in dessen Haushalt das Kind lebt.

Wer ist alleinerziehend?

Es sorgt nicht immer nur eine Trennung oder Scheidung der Eltern dafür, dass einer als alleinerziehend gilt. Auch das Versterben des Ehepartners führt dazu, dass der verbliebene Elternteil alleinerziehend ist. Gleiches gilt für Eltern ohne Trauschein, sofern nichts weiteres vereinbart wurde. Dann geht die Fürsorgepflicht nach der Geburt automatisch an die Mutter, selbst wenn sie mit dem Kindsvater oder einem anderen Partner zusammenlebt. Alleinerziehend ist grundsätzlich die Person, die ein Kind unter 18 Jahre in seinen Haushalt aufgenommen hat und dort dauerhaft betreut und erzieht. Das gilt auch dann, wenn man Adoptiv-, Pflege- oder Großeltern ist.

Wer Kindergeld bekommt, erhält weniger Unterhalt

Wird das Kindergeld an den alleinerziehenden Elternteil gezahlt, wirkt sich das auch den Unterhalt aus, sofern dieser gezahlt wird. Der barunterhaltspflichtige Elternteil kann das Kindergeld von den Unterhaltszahlungen abziehen. Der Barunterhalt reduziert sich um die Hälfte des Kindergeldes. Erhält ein sechsjähriges Kind also nach Düsseldorfer Tabelle 472 Euro Barunterhalt, weil der Vater zwischen 2.701 und 3.100 Euro netto verdient, müssten noch 95 Euro (Kindergeld beim 1. Kind liegt bei 190 Euro) abgezogen werden. Das Kind würde demnach 377 Euro Barunterhalt bekommen. Oder besser gesagt: Es bzw. die Mutter hätte Anspruch auf 377 Euro Kindesunterhalt.

Ob der Kindesunterhalt vom Vater oder grundsätzlich vom barunterhaltspflichtigen Elternteil gezahlt werden kann, ist nicht zwingend gegeben. Je nach dem, ob der Unterhaltspflichtige erwerbstätig ist oder mehrere unterhaltsberechtige Kinder oder Ehegatten hat, kommt ein Selbstbehalt hinzu. Für minderjährige Kinder liegt dieser bei 1.080 Euro bei Erwerbstätigkeit des Unterhaltspflichtigen und bei 880 Euro bei Nichterwerbstätigkeit.

Wird der Kindesunterhalt nicht gezahlt, kann der alleinerziehende Elternteil im Übrigen einen Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen. Dieser wird dann vom Staat gezahlt, der sich die Vorauszahlung vom barunterhaltspflichtigen Elternteil zurückzahlen lässt.

Kindergeldzuschuss soll Alleinerziehende entlasten

Da vor allem Alleinerziehenden oftmals wenig Einkommen zur Verfügung steht, können sie einen Kindergeldzuschuss bei ihrer Agentur für Arbeit beantragen. Der Zuschlag ist auf maximal 140 Euro pro Monat und Kind begrenzt. Rund 300.000 Kinder sollen die Leistung in Deutschland erhalten.

Bildquelle: © Coloures-pic – Fotolia.com

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