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Eine Schwangerschaft kann ganz schön teuer werden. Kein Wunder, dass sich viele Familien heutzutage einfach keine Kinder mehr leisten können. Doch der Staat unterstützt das Kinderkriegen mit interessanten Möglichkeiten – so können beispielsweise viele der Kosten von Schwangerschaft und Geburt von der Steuer abgesetzt werden. Wie das Ganze genau funktioniert und welche Kosten Sie von der Steuer absetzen können, das erfahren Sie in diesem Artikel.

Und das erwartet Sie in diesem Artikel:

  • Kosten einer Schwangerschaft absetzbar?
  • Darum möchte der Staat Schwangere unterstützen
  • Kosten für die Schwangerschaft von der Steuer absetzen
  • Diese Schwangerschaftskoten können Sie von der Steuer absetzen
  • Wichtige Tipps und Tricks für das Absetzen der Schwangerschaftskosten
  • Auch die Kosten für die Geburt können abgesetzt werden

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Kosten einer Schwangerschaft absetzbar?

Bei der Schwangerschaft entstehen jede Menge neue Kosten für die junge Familie. Häufig ist sprengt der Kostenfaktor dabei sogar das Budget der jungen Familie. Viele Familien in Deutschland könnten sich das Fortbleiben ohne fremde Unterstützung gar nicht leisten. Das weiß auch der Staat. Allerdings ist gerade dieser daran interessiert, dass neuer Nachwachs entsteht.

Häufig ist es deswegen so, dass der Staat den Nachwuchs sogar fördern möchte und darum Zuschüsse, Vergünstigungen oder Steuerminderungen vorsieht.

Darum möchte der Staat Schwangere unterstützen

Der Staat ist maßgeblich daran interessiert, dass wir jede Menge Nachwuchs produzieren. Schließlich baut das gesamte deutsche Sozialsystem darauf auf, dass es ein Gleichgewicht zwischen jungen und älteren Menschen gibt – zwischen arbeitenden und ruhenden. Der arbeitende Teil der Bevölkerung zahlt Beiträge, die umverteilt werden an diejenigen, die zum Beispiel schon in Rente sind.

Damit dieses Gleichgewicht auch in Zukunft noch funktionieren kann, muss es auch in einigen Jahren noch ein ähnliches Verhältnis von Beitragszahlern zu Empfängern geben, wie heute.

Das Problem ist allerdings, dass in der modernen Welt nicht mehr so viele Kinder geboren werden, wie vor einigen Jahrzehnten noch. Das liegt zum Beispiel daran, dass Männlein und Weiblein Karriere machen wollen, reisen wollen und leben wollen. Für Nachwuchs ist in vielen Familien kaum noch Platz.

Und das ist auch der Grund, weshalb der Staat das Kinderkriegen heute mehr fördern muss denn je. Sei es durch Zuschüsse, durch Vergünstigungen oder Steuersenkungen

Kosten bei Schwangerschaft: Die Kosten, die bei der Schwangerschaft entstehen, sind teilweise eine enorme Zusatzbelastung für die Familie. Aus diesem Grund unterstützt der Staat mit einer Reihe von Steuererlässen die Schwangerschaft. Viele der Kosten, die bei einer Schwangerschaft entstehen, sind also von der Steuer absetzbar. Auf diese Weise erhalten Familien mit kommendem Nachwuchs die Unterstützung die sie gut gebrauchen können.

Kosten für die Schwangerschaft von der Steuer absetzen

Geburtsvorbereitungskurse, Fahrten mit dem Taxi ins Krankenhaus, wichtige Untersuchungen: Kinder sind teuer, sagt man… Viele Kostenfaktoren lassen das Portemonnaie aber schon vor der Geburt eines Kindes ziemlich alt aussehen. Allerdings gibt es eine schöne Regelung, die dafür Sorge trägt, dass die Kosten bei der Schwangerschaft größtenteils von der Steuer abgesetzt werden können.

Erklärung: Der Fiskus behandelt die Schwangerschaft wie eine Art „Krankheit“. Das ist natürlich nicht im negativen Sinne zu verstehen, sondern im positiven. Viele Rechnungen, die im Zusammenhang mit der Schwangerschaft entstehen, können deswegen abgesetzt und steuerlich geltend gemacht werden. Das Ganze nennt sich dann in der Steuererklärung „außergewöhnliche Belastung“.

Diese Schwangerschaftskosten können Sie von der Steuer absetzen

In diesem Abschnitt möchten wir Ihnen zeigen, welche Kosten einer Schwangerschaft Sie ohne Probleme von der Steuer als außergewöhnliche Belastung absetzen können.

Absetzen lassen sich unter anderem diese Kosten:

  • Kursgebühren für den Geburtsvorbereitungskurs
  • Kursgebühren für die Schwangerschaftsgymnastik
  • Rechnungen für Medikamente und Untersuchungen, die nicht von der Krankenkasse bezahlt werden

(Hier sollte man wissen, dass die Krankenkasse normalerweise nämlich die Kosten für die Schwangerschaft – sowie die Geburt – übernimmt. Sollte dies jedoch aus irgendeinem Grund nicht der Fall sein, so können Sie die zusätzlichen Kosten, die nicht von der Krankenkasse übernommen wurden, einfach von der Steuer absetzen)

  • Rechnungen für die Hebamme
  • Fahrtkosten zu den Vorsorgeuntersuchungen beim Frauenarzt
  • Fahrtkosten zur Schwangerschaftsgymnastik und zum Geburtsvorbereitungskurs
  • Fahrtkosten ins Krankenhaus zur Entbindung

Wichtig: Wenn Sie mit dem Taxi zum Arzt, zur Hebamme, zum Kurs oder zur Entbindung fahren, dann sollten Sie sich die Quittungen für die Fahrten unbedingt gut aufbewahren. Diese sind nämlich in der späteren Steuererklärung ein wichtiges Beweismittel für Ihre Ausgaben.

Fahrten mit dem eigenen Auto: Auch Fahrten mit dem eigenen Auto können bei der Schwangerschaft von der Steuer abgesetzt werden. Vorausgesetzt ist, dass die Fahrten auch im Zuge der Schwangerschaft entstanden sind. In diesem Fall könne Sie für jeden gefahrenen Kilometer 30 Cent von der Steuer absetzen. Steuerlich betrachtet werden diese Fahrten dann als eines Dienstreise abgerechnet.

Wichtige Tipps und Tricks für das Absetzen der Schwangerschaftskosten

Nun erhalten Sie von uns noch abschließend die wichtigsten Tipps und Tricks, wie Sie die Kosten der Schwangerschaft richtig und gekonnt von der Steuer absetzen:

Sämtliche Belege sammeln: Sammeln Sie jede einzelne Rechnung, jede einzelne Quittung und jeden einzelnen Beleg, der in Zusammenhang mit der Schwangerschaft aufkommt – Sie haben richtig gelesen, im Zusammenhang mit der Schwangerschaft. Nicht nur mit der Geburt selbst. Alle Kosten, die hier nämlich anfallen, können nämlich von der Steuer am Ende des Jahres abgesetzt werden.

Das ist wichtig, weil man bei den außergewöhnlichen Belastungen in der Steuererklärung nicht ab dem ersten Euro Steuern spart, sondern erst ab einer bestimmten Summe. Damit Sie diese Summe auch tatsächlich erreichen, sollten Sie wirklich jeden einzelnen Beleg aufheben, der etwas mit der Schwangerschaft zu tun hat.

Belastungsgrenze individuell: Diese zumutbare Belastungsgrenze hängt übrigens immer davon ab, wie viele Kinder man hat, ob man ledig oder verheiratet ist und wie viel Geld man verdient. Wer beispielsweise 30.000 Euro im Jahr verdient und eine zumutbare Belastung von 2 Prozent hat, kann nur die außergewöhnlichen Kosten absetzen, die 600 Euro überschreiten.

Ebenfalls wichtig ist, dass man nur das von der Steuer absetzen kann, was man auch selbst bezahlt hat. Das, was die Krankenkasse beispielsweise bezahlt hat, kann man nicht selbst absetzen.

Haushaltshilfe: Braucht man nach der Geburt beispielsweise eine Haushaltshilfe, können die Ausgaben für diese unter den haushaltsnahen Dienstleistungen abgesetzt werden. Für eine geringfügig beschäftigte Haushaltshilfe sind es 20 Prozent – maximal 510 Euro, für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 20 Prozent – maximal 4.000 Euro.

Auch die Kosten für die Geburt können abgesetzt werden

Wenn Sie die letzten Absätze aufmerksam gelesen haben, wird Ihnen sicher schon klar sein, dass auch die Kosten der Geburt von der Steuer abgesetzt werden können. Denn nicht nur bei der Schwangerschaft entstehen enorme Kostenberge – auch die Geburt ist mit finanziellem Aufwand verbunden.

Hierbei gilt auch, dass Kosten, die bei der Entbindung selbst entstehen, im Normalfall von der Krankenkasse übernommen werden.

Die Kosten der Geburt eines eigenen Kindes sind dann absetzbar von der Steuer, wenn sie nicht von der Krankenkasse getragen werden.

Mögliche absetzbare Ausgaben, die im Rahmen einer Geburt möglich sind, haben wir im Folgenden für Sie zusammengestellt:

  • Rechnungen und Kosten für Hebamme
  • Rechnungen und Kosten für Ärzte
  • Rechnungen und Kosten für Fahrten zum Arzt oder zum Krankenhaus
  • Rechnungen und Kosten für Medikamente
  • Rechnungen und Kosten für das Krankenhaus

Sie merken sicher, dass die absetzbaren Kosten bei Geburt ziemlich demselben Muster entsprechen, wie die absetzbaren Kosten bei Schwangerschaft. Es folgt eben alles einer ausgeklügelten Logik!

Bildquelle: © inarik – Fotolia.com

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