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Sind die Kinderfreibeträge zu niedrig? Diese Frage muss das Bundesverfassungsgericht aktuell klären. Eltern könnten dann auf mehr Geld hoffen – und nicht nur für ein Jahr.

Kinderfreibeträge: Musterprozess am Bundesverfassungsgericht

Das Finanzgericht Niedersachsen ist zu dem Schluss gekommen, dass die Ungleichbehandlung beim Kinderfreibetrag verfassungswidrig ist und die Frage zur Klärung an das Bundesverfassungsgericht weitergegeben. Dieses muss nun klären, ob Eltern für das Jahr 2014 einen höheren Kinderfreibetrag bei ihrer Einkommenssteuer hätten angeben können.

Kinderfreibetrag verfassungswidrig – warum?

Den Kinderfreibetrag können Eltern anstelle des Kindergeldes bei der Steuererklärung angeben. Er wird dann berücksichtigt, wenn die Steuerersparnis höher ist als das gezahlte Kindergeld für ein Jahr. Aktuell liegt der Freibetrag bei 2.304 Euro pro Jahr und Elternteil. Anders als beim Kindergeld fehlt beim Kinderfreibetrag jedoch die Staffelung nach Alter des Kindes. Eltern können also immer nur 2.304 Euro, bzw. zusammen 4.608 Euro, von der Steuer absetzen – unabhängig ob das Kind fünf oder 17 Jahre alt ist.

Das Finanzgericht Niedersachsen hat in einem Verfahren, angestrebt von einer Steuerberaterin und Mutter von zwei Kindern, nach eigener Ansicht festgestellt, dass der Kinderfreibetrag ohne Altersstaffelung unrechtmäßig ist. Allein für 2014 hätte der Freibetrag zwischen 24 bis 1.584 Euro höher liegen müssen.

Berechnungsgrundlage unzulässig?

Das Finanzgericht Niedersachsen sieht aber nicht nur im konkreten Fall eine verlorene Steuervergünstigung für die Klägerin, sondern vermutet weiterhin, dass die Berechnungsgrundlage, die die Bundesregierung für den Kinderfreibetrag heranzieht, verfassungswidrig ist.

Der Kinderfreibetrag wird regelmäßig neu von der Bundesregierung berechnet. Das Gericht argumentiert so, dass das steuerliche Existenzminimum, das den Kinderfreibetrag darstellen soll, für alle Kinder einheitlich gelte. Dieser Betrag liege jedoch deutlich unter der Sozialhilfe, die Eltern für ihre Kinder ausgezahlt bekämen. Anders als der Kinderfreibetrag wird die Sozialhilfe nach Alter des Kindes gestaffelt. Das komme einer Ungleichbehandlung von Eltern nahe, die keine Sozialhilfeleistungen beziehen.

Wann entscheidet das Bundesverfassungsgericht?

Die Klage wurde an das Bundesverfassungsgericht weitergereicht. Dieses wird vermutlich innerhalb der nächsten drei bis vier Jahre entscheiden, ob der Kinderfreibetrag für 2014 zu niedrig war. Stellen die Richter fest, dass auch auch die Berechnungsgrundlage verfassungswidrig ist, könnten Eltern sogar weitere Jahre zurückgezahlt bekommen.

Bislang ergehen Steuerbescheide für das Jahr 2014 vorläufig. Um für den Fall vorbereitet zu sein, dass auch weitere Jahre als vorläufig anerkannt werden, sollten Eltern gegen alle zu niedrigen Freibeträge Einspruch erheben. Das sollte schriftlich und unter Verweis auf den Musterprozess am Bundesverfassungsgericht erfolgen.

Rückzahlung nicht sicher!

Ob die Bundesregierung eine Nachzahlung an betroffene Eltern leisten muss, steht aber auch im Falle eines positiven Urteilsspruchs nicht fest. Das Bundesverfassungsgericht könnte ebenso entscheiden, dass die Bundesregierungen die Mängel innerhalb der Berechnung beseitigen muss. Aber hoffen können Eltern trotzdem.

Bildquelle: © jolopes – Fotolia.com

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