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In den letzten Jahren hat es einige wichtige Änderungen bei der Mütterrente gegeben. Viele Mütter werden von den Änderungen beim Bezug ihrer Altersrente profitieren können. Hier zeigen wir Ihnen die wichtigsten Aspekte und Neuerungen der Mütterrente.

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Übersicht:

  • Das Wichtigste in Kürze: Was ist die Mütterrente?
  • Warum gibt es die Mütterrente?
  • Wer profitiert von der Mütterrente?
  • Was kostet die Mütterrente?
  • Was sind Kindererziehungszeiten?
  • Kinder erhöhen die Renten
  • Kindererziehungszeit plus Erwerbstätigkeit
  • Bisherige und neue Regelung für Mütterrente im Vergleich
  • Die neue Regelung der Mütterrente

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Das Wichtigste in Kürze: Was ist die Mütterrente?

Mutterschaftsgeld

In einem Satz: Mütter, die ihre Kinder vor dem Jahr 1992 bekommen haben, erhalten für die Zeit ihrer Erziehung mehr Rente vom Staat, als vor einiger Zeit noch.

Hintergrund: Die Mütterrente ist ein politisches Schlagwort aus dem Bundestagswahlkampf 2013. Die Mütterrente steht dabei für eine rentenrechtliche Anerkennung von einem zusätzlichen Jahr als Kindererziehungszeit bei Müttern und Vätern, die Kinder von vor 1992 haben. Dadurch soll der Unterschied zu Eltern ab 1992 geborener Kinder verringert werden.

Die Mütterrente war zudem auch ein sehr zentrales Wahlkampfthema der CDU/CSU und wurde in den Koalitionsvertrag von SPD sowie CDU und CSU aufgenommen. Die Umsetzung der Mütterrente erfolgte am 23. Mai 2014. Der Bundestag beschloss damals die Mütterrente als einen wesentlichen Bestandteil des sogenannten Rentenpakets.

Interessant: In Kraft getreten ist die Mütterrente dann schließlich am 1. Juni 2014. Sie gilt auch für die Eltern, die bereits eine Rente beziehen.

Warum gibt es die Mütterrente?

Die Mütterrente soll eine Anerkennung der Gesetzlichen Rentenversicherung für die erbrachte Erziehungsleistung sein. Denn eine Sache ist in Deutschland wichtig: Damit das Rentensystem der Gesetzlichen Rentenversicherung auch weiterhin so gut funktionieren kann, muss es ein bestehendes Gleichgewicht aus Einzahlern und Beziehern geben: Also Menschen die Arbeiten und von ihrem Arbeitslohn Sozialversicherungsabgaben an die Gesetzliche Rentenversicherung leisten, sowie Rentner, die eine Leistung aus der Gesetzlichen Rentenversicherung beziehen. Dieses Gleichgewicht aus eingezahlten Beiträgen und bezogenen Renten ist sehr wichtig.

Nun ist es so, dass das Mutter- oder Vatersein (so schön es auch sein mag) mit einigen Nachteilen verbunden ist. Zum Beispiel muss sich ein Elternteil nun sehr intensiv mit der Erziehung beschäftigen. Ein Job nebenbei ist da kaum noch möglich. Da heute in besonders vielen Haushalten beide Partner einem Vollzeitjob nachgehen, fällt bei der Kindererziehung in der Regel die Hälfte des Haushaltseinkommens weg.

Doch nicht nur das: Wer nicht arbeiten geht, der sammelt auch keine Rentenansprüche! Damit erziehende Eltern keine finanziellen Nachteile erleiden und sich dadurch gegen das Kinderkriegen entscheiden, wird der ganze Vorgang von den entsprechenden Einrichtungen gestützt. Es gibt zum Beispiel das Kindergeld, die Einkommensfortzahlung bei Schwangerschaft oder aber auch die sogenannte Mütterrente. Letztere sorgt eben dafür, dass man im Alter (beim Bezug der Rente) nicht die Auswirkungen der Kindererziehungszeit finanziell zu spüren bekommt.

Wer profitiert von der Mütterrente?

Von der Mütterrente profitieren in Deutschland alle Frauen, die Kinder geboren haben und diese erziehen. Durch die neue Regelung werden allerdings vor allem die Mütter wieder gestärkt, die Kinder vor 1992 geboren haben. Allein im Jahr 2014 betrifft diese Besserstellung in Deutschland rund 9,5 Millionen Frauen (und auch einige Männer).

Was kostet die Mütterrente?

Unglaublich: Die Verbesserung der Mütterrente ist natürlich nicht ganz kostenfrei für den Deutschen Staat. Jedes Jahr entstehen dadurch Mehrkosten von insgesamt 6,7 Milliarden Euro!

Diese Kosten werden natürlich letztendlich vom Volk selbst getragen – oder besser gesagt von den Beitragszahlern und Beziehern der Gesetzlichen Rentenversicherung. Die Kosten können in den nächsten Jahren zum Beispiel durch eine erneute Beitragserhöhung oder durch eine Kürzung der Rente gedeckt werden müssen. Derzeit ist es allerdings noch möglich, die Änderung ohne eine Verschlechterung der Bedingungen durchzuführen.

Achtung: Man sollte wissen, dass Mehrkosten letztendlich immer durch den Steuerzahler getragen werden. Die Regierung steuert den Finanzhaushalt und kann nur die finanziellen Mittel aufwenden, die sie zur Verfügung hat. Und die finanziellen Mittel kommen immer durch den Steuerzahler zustande. Das sind zum Beispiel Privathaushalte oder aber auch Unternehmen.

Was sind Kindererziehungszeiten?

Die Kindererziehungszeiten sind ein wichtiger Bestandteil für die Berechnung der späteren Altersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung. Mutter oder Vater bekommen bei der Kindererziehungszeit Entgeltpunkte auf den Rentenkonto gutgeschrieben. Aus diesen errechnet sich letztendlich die spätere Rente. Je mehr Punkte man im Laufe des Lebens sammelt, desto besser!

Der Zeitraum für die Kindererziehungszeiten verlängert sich, wenn mehrere Kinder gleichzeitig erzogen werden müssen. Für jedes Kind werden 12 beziehungsweise 36 Monate berücksichtigt. Die Bedingung ist, dass das Kind auch in Deutschland erzogen wird.

Kinder erhöhen die Renten

Kindererziehungszeiten sind deswegen so wichtig für Mütter und Väter, weil sie den persönlichen Rentenanspruch steigern, selbst dann, wenn man während der Erziehungszeit nicht arbeitet. Für die Zeit der Kindererziehung wird man so behandelt, als wäre man ein Durchschnittsverdiener.

Wichtig: Nur ein Elternteil kann die Kindererziehungszeit angerechnet bekommen. Bei allen Geburten in Deutschland wird von der Behörde die Geburt und die letzte bekannte Anschrift der Mutter an die Deutsche Rentenversicherung übermittelt. Die Kindererziehungszeiten können aber der Mutter oder dem Vater angerechnet werden – je nach dem, wie sich die Eltern entscheiden.

Kindererziehungszeit plus Erwerbstätigkeit

Wenn der Elternteil, der die Kindererziehungszeit zugerechnet bekommt, trotzdem eine Erwerbstätigkeit in dieser Zeit aufnehmen möchte, dann kann er für diese zusätzliche Entgeltpunkte erhalten. Allerdings werden die Entgeltpunkte dann auf eine bestimmte Anzahl begrenzt. Insgesamt können in einem Monat dann maximal die Entgeltpunkte der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze erreicht werden.

Bisherige und neue Regelung für Mütterrente im Vergleich

Die Rechtslage, die bis zum 30 Juni 2014 galt, sah vor, dass für vor dem 1. Januar 1992 geborene Kinder nur ein Jahr Kindererziehungszeit für die spätere Altersrente angerechnet wird. Das eine „geschenkte“ Jahr durch die Rentenversicherung konnte unter Umständen bewirken, dass die monatliche Altersrente der erziehenden Person um bis zu 28 Euro pro Monat steigen würde. Diese Werte entsprechen nämlich einem zusätzlichen persönlichen Entgeltpunkt.

Durch die Änderung würden schlagartig für die Erziehungszeit nach 1991 geborene Kinder bis zu drei Jahre für die spätere Altersrente angerechnet werden – also bis zu dem dreifachen. Diese extreme Abstufung ist allerdings etwas ungerecht. Es würde bedeuten, dass die erziehende Person bis zu 85 Euro mehr Altersrente pro Monat erhalten würde. Das macht einen Unterschied von schlagartigen 57 Euro pro Monat aus.

Gedankenexperiment: Stellen Sie sich vor, Ihr Kind kommt am 31. Dezember 1991 zur Welt. Das würde bedeuten, dass Sie bis zu 57 Euro weniger pro Monat im Rentenalter zur Verfügung hätten, nur weil Ihr Kind einige Stunden vor dem 1. Januar 1992 zur Welt kam.

Im Jahr sind das immerhin bis zu 684 Euro, und in 10 Jahren Rentenzeit wären es schon 6.840 Euro weniger Rente!

Die neue Regelung der Mütterrente

Die neue Regelung soll diesen extremen und schlagartigen Unterschied etwas mildern. Sie sieht vor, dass auch die Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder verbessert werden. Sie erhalten einen weiteren Entgeltpunkt in der Deutschen Rentenversicherung gutgeschrieben für jedes Kind zusätzlich zum bestehenden Rentenanspruch.

Dadurch führt die Mütterrente dazu, dass die Erziehung von Kindern bei der Rente etwas mehr ins Gewicht fällt als zuvor. Mütter oder auch Väter, die von der Regelung profitieren, erhalten nun pro Monat und Kind einen zusätzlichen Pauschalbetrag zu ihrer Altersrente in Höhe von 28,61 Euro in den alten und 26,39 Euro in den neuen Bundesländern.

Das entspricht im Jahr zwischen 343 und 317 Euro. Und für diejenigen, die noch nicht in Altersrente gegangen sind, gibt es für die spätere Rente ein weiteres Jahr Kindererziehungsgeld gutgeschrieben.

Bildquelle: © megakunstfoto – Fotolia.com

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