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Eine Lebensversicherung ist – schon dem Namen nach – eine Versicherung auf „Lebzeiten“ beziehungsweise bis zum vereinbarten Versicherungsfall. Ein vorzeitiger Ausstieg durch den Verkauf der Police ist daher nicht vorgesehen, dennoch ist es möglich und unter Umständen sogar sinnvoll. Was Sie zum Verkauf von Lebensversicherungen wissen sollten und wie Sie Fehler vermeiden, erklären wir in diesem Artikel.

Übersicht:

  • Allgemeines & reguläre Laufzeiten
  • Ausstiegsoptionen
  • – Kündigung
  • – Verkauf
  • Wann lohnt sich der Verkauf?
  • – Erstes Drittel
  • – Letztes Drittel
  • Tipps zum Verkauf
  • Steuern
  • Alternativen zum Verkauf
  • – Beitragsfreiheit
  • – Beitragsdynamik
  • – Ratenzahlung

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Lebensversicherung verkaufen: So gehts!

Lebensversicherung verkaufen

Allgemeines & reguläre Laufzeiten

Als Form der Individualversicherungen ist die Lebensversicherung eine Personenversicherung, weil sie zur Absicherung bzw. Vorsorge einer Person geschlossen werden.

Eine Lebensversicherung dient im sogenannten Versicherungsfall dazu, je nach Vereinbarung den Versicherten oder die Hinterbliebenen des Versicherten wirtschaftlich abzusichern.

Der klassische Fall: Der Versicherte verstirbt und „hinterlässt“ seiner Familie die Beiträge aus der Lebensversicherung, um deren soziale Absicherung zu gewährleisten.

Alternativ kann der Versicherungsfall auch vom Versicherten erlebt werden, so dass die Summe der Lebensversicherung zu einem bestimmten Zeitpunkt ausgezahlt wird – beispielsweise im Fall der Arbeitslosigkeit, der Pflegebedürftigkeit oder des Ruhestands.

Reguläre Laufzeiten gibt es nicht, sie werden immer flexibel mit dem Versicherten vereinbart. Da aber – gerade bei Kapital bildenden Lebensversicherungen – die Zeit bezüglich der auszuzahlenden Summe eine Rolle spielt, sind Laufzeiten von 20 Jahren und mehr üblich.

Ausstiegsoptionen vor Vertragsende

Wer vor Vertragsende das Geld der Lebensversicherung in Anspruch nehmen möchte, hat zwei Optionen: Kündigung oder Verkauf.

Kündigung

Bei der Kündigung erhält der Versicherte, je nach Vertragsvereinbarungen und Versicherungsnehmer ist dies nur in gesonderten Fällen möglich, lediglich den sogenannten Rückkaufswert.

Nach § 169 VVG hat der Versicherte Anspruch auf die Ausschüttung seiner Rendite (Rückkaufswert), die von den Kosten des Versicherers für den Rückkauf und der bisherigen Laufzeit ab.

In der Regel wird die Höhe beim Abschluss des Vertrags für jedes Jahr des möglichen Rückkaufs festgelegt. Vor allem in den ersten Jahren der Laufzeit ist der Rückkaufswert niedrig, da die gezahlten Beiträge zunächst mit den Abschlusskosten für den Versicherungsberater und der Einrichtung der Police verrechnet werden.

Verkauf

Die Alternative zur Kündigung ist der Verkauf der Lebensversicherung, eine Option, die noch nicht sehr viele Menschen kennen. Der Versicherungsnehmer verkauft seine Lebensversicherung an einen sogenannten Policenhändler.

Dieser führt die Lebensversicherung weiter. In der Regel wird der Verkauf so vereinbart, dass der Hinterbliebenenschutz bestehen bleibt – also die Hinterbliebenen im Todesfall des Versicherten dennoch eine Summe erhalten.

Allerdings reduziert sich der Betrag um den Kaufpreis der Police und die Beiträge, die der Policenhändler bis zum Versicherungsfall inklusive Zinsen gezahlt hat.

Da sich der Versicherungsnehmer für den Verkauf seiner Lebensversicherung auf eine Art Zweitmarkt begeben muss, ist der Preis variabel und wird nur zwischen Versichertem und Policenhändler vereinbart.

Wann lohnt sich der Verkauf?

Ob sich der Verkauf der Lebensversicherung für den Versicherten tatsächlich lohnt, ist abzuwägen. Grundsätzlich handelt es sich um ein Verlustgeschäft, denn eigentlich ist die Police für den Versicherungsfall ausgelegt und nicht für den vorzeitigen Ausstieg oder Verkauf.

Der Verkauf sollte immer gut überlegt sein, kann es je nach bisheriger Laufzeit entsprechend nachteilig sein oder bessere Alternativen geben.

Erstes Drittel: Niedriger Wert

Im ersten Drittel der Vertragslaufzeit, meist ab zehn Jahren, haben sich die Abschlusskosten für die Police gerade erst amortisiert, so dass Sie jetzt erst beginnen Kapital anzulegen.

Dadurch ist der Rückkaufswert sehr niedrig, was Policehändler eher nachteilig betrachten. Sie suchen häufig eher Policen mit höherem Rückkaufswert. Im ersten Drittel kann es sich daher nicht unbedingt lohnen, die Lebensversicherung zu verkaufen.

Letztes Drittel: Verkauf kurz vor Ende?

Im letzten Drittel der Vertragslaufzeit ist die Lebensversicherung meist schon üppig gefüllt, so dass Policenhändler durchaus Interesse an einem Kauf hätten. Lohnt es sich wirklich so kurz vor Ende zu verkaufen?

Die Verwaltungsgebühren sind längst beglichen und der Schlussüberschuss ist in Aussicht. Meist ist es ratsamer eine andere Alternative zu suchen, wenn dringend Geld benötigt wird oder der Verkauf aus einem anderen Grund stattfinden soll.

Tipps zum Verkauf

1. Der Verkauf will gründlich überlegt sein
– individuelle Vor- und Nachteile abwägen
– alternative Möglichkeiten durchspielen
– Verlust kalkulieren
– unabhängige Beratung einholen

2. Angebote einholen
– Rückkaufswert von Policenhändlern einholen und vergleichen
– Angebot der Händler mit Rückkaufswert der Versicherung (bei Kündigung) vergleichen
– Liegen die Angebote von Händler und Versicherung weit auseinander, misstrauisch werden
– Angebote gründlich studieren (Hinterbliebenenschutz prüfen)

3. Verhandlung
– das Kleingedruckte genau lesen
– Verkaufssumme, Zeitpunkt und Art der Auszahlung vereinbaren (zu empfehlen: einmalige Auszahlung)
– nach zusätzlichen Kosten (Bearbeitungsgebühren) und steuerrechtlichen Bedingungen erkundigen
– Police nur in Kopie aushändigen
– ggf. erneut unabhängigen Berater kontaktieren

Steuern

Der steuerfreie Verkauf einer Lebensversicherung ist unter folgenden Umständen möglich:

  • der Vertrag wurde vor 2005 auf mindestens 12 Jahre geschlossen und die Beiträge wurden für mindestens fünf Jahre gezahlt
  • der Vertrag wurde nach 2005 geschlossen, der Betrag übersteigt aber nicht die Kaufsumme
  • der Vertrag wurde nach dem 31. März 1996 unterschrieben und es besteht ein Todesfallschutz von mindestens 60 %.

Sollten diese Bedingungen nicht erfüllt sein, besteht die Möglichkeit durch den Sparerpauschbetrag und andere Freibeträge wie den Altersentlastungsbetrag die Steuerlast zu mindern.

Tipp: Beim Verkauf fallen für den Policenhändler Steuern an. Ein seriöser Käufer wird diese nicht auf seine Kunden übertragen.

Alternativen zum Verkauf

Es gibt Möglichkeiten, den Verkauf einer Lebensversicherung zu vermeiden. Dies kann je nach dem Grund für den Verkauf ratsam sein.

Beitragsfreiheit

Wer die Lebensversicherung verkaufen möchte, weil er momentan über wenig Geld verfügt, sollte sich für die Beitragsfreiheit entscheiden. Für diesen Zeitraum ist eine Weiterzahlung der Beiträge nicht notwendig, die bisher gezahlte Summe wird eingefroren.

Beitragsdynamik

Hat man einen Vertrag mit steigenden Kosten, kann man die Beitragsdynamik aus dem Vertrag nehmen lassen. Dann bleiben die Beiträge konstant. Zu beachten ist allerdings, dass sich andere Bedingungen verändern können – beispielsweise der Hinterbliebenenschutz.

Ratenzahlung

Monatliche Beiträge entlasten viele Menschen ungemein. Die Option zur Ratenzahlung bieten auch Lebensversicherer an, allerdings meist mit einem gewissen Aufschlag. Hier müssen Kosten und Nutzen abgewägt werden.

Bildquelle: © Jakub Jirsák – Fotolia.com

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