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Haben Sie schon einmal von der Erziehungsrente gehört? Falls nicht, befinden Sie sich in großer Gesellschaft. Die Erziehungsrente ist eine kaum bekannte Rentenart, obwohl sie einer Gruppe von Alleinerziehenden den Alltag wesentlich erleichtern könnte. Erfahren Sie in diesem Artikel mehr zur Erziehungsrente: Das müssen Sie wissen!

Überblick

  • Zweck der Erziehungsrente
  • Woher kommt die Erziehungsrente?
  • Erziehungsrente: Wer hat Anspruch?
  • Erziehungsrente beantragen
  • Höhe der Erziehungsrente
  • Anrechnung von Einkommen auf die Erziehungsrente
  • Erziehungsrente: Beginn und Ende der Leistung
  • Beginn der Erziehungsrente
  • Ende der Erziehungsrente
  • Fazit

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Zweck der Erziehungsrente

Geschiedene, deren Ex-Partner verstorben ist und die ein Kind erziehen, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Erziehungsrente erhalten. Die Erziehungsrente ist als Unterhaltsersatz gedacht, um dem Elternteil mehr Freiraum für die Kindeserziehung zu ermöglichen.
Geschiedenen gleichgestellt in Bezug auf eine Erziehungsrente sind auch Personen einer früheren eingetragenen Lebenspartnerschaft, welche gerichtlich aufgehoben wurde.

Woher kommt die Erziehungsrente?

Bei der Erziehungsrente handelt es sich um eine Rente aus der eigenen Rentenversicherung. Die Erziehungsrente stammt also nicht aus dem Rentenversicherungsskonto des geschiedenen und inzwischen verstorbenen Partners. Damit unterscheidet sie sich von der Witwen- beziehungsweise Witwerrente.

Erziehungsrente: Wer hat Anspruch?

Da die Erziehungsrente aus der eigenen Rentenversicherung gezahlt wird, muss für ihre Beanspruchung die allgemeine Wartefrist von 5 Jahren bis zum Tod des ehemaligen Partners erfüllt sein. Außerdem besteht ein Anspruch auf Erziehungsrente höchstens bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze für den Rentenbezug.

Für Rentenversicherte müssen für den Bezug von Erziehungsrente weitere Voraussetzungen gegeben sein:

  • Erziehung eines Kindes unter 18 Jahren, wobei es sich um ein eigenes Kind oder das des ehemaligen Partners handelt
  • Erziehung eines Kindes unter 18 Jahren, bei dem es sich um ein Stief- oder Pflegekind, Enkel oder Geschwister handelt
  • Erziehung eines Kindes über 18 Jahre, wenn es behindert ist
  • Ehescheidung nach dem 30. Juni 1977
  • früherer Ehepartner beziehungsweise eingetragener Lebenspartner ist verstorben
  • keine Wiederheirat oder neue eingetragene Lebenspartnerschaft des Antragstellers auf Erziehungsrente

Außer einer Scheidung vom später verstorbenen Ehepartner erkennt die Deutsche Rentenversicherung als Voraussetzung für die Gewährung einer Erziehungsrente auch das Aufheben oder die Nichtigerklärung einer Ehe an. Das Auflösen der Ehe durch Scheidung, Aufheben oder die Nichtigerklärung muss nach dem 1. Juli 1977 erfolgt sein.

Erziehungsrente beantragen

Der Antrag auf Erziehungsrente ist bei der Deutschen Rentenversicherung zu stellen. Sie ist auch Ansprechpartner für eventuell auftauchende Fragen.

Höhe der Erziehungsrente

In ihrer Höhe entspricht die Erziehungsrente einer Rente wegen voller Erwerbsminderung. Sie stellt also nicht nur einen kleinen Zuschuss dar, sondern kann spürbar den Lebensunterhalt absichern. Wie hoch die persönliche Rentenzahlung aufgrund einer Erwerbsminderung ausfallen würde, ist den regelmäßig versandten Renteninformationen zum aktuellen Stand des Rentenkontos zu entnehmen oder bei der Deutschen Rentenversicherung zu erfragen.

Sofern die Erziehungsrente vor dem 63. Geburtstag gezahlt wird, verringert sie sich um einen entsprechenden Abschlag.

Eigenes weiterlaufendes Einkommen wird auf die Erziehungsrente angerechnet. Sollte jemand für den erziehungsrentenrelevanten Zeitraum Anspruch auf mehrere Renten haben, wird ihm lediglich die höchste Rente gezahlt.

Anrechnung von Einkommen auf die Erziehungsrente

Überschreitet ein parallel zum Bezug der Erziehungsrente erzieltes Einkommen einen bestimmten Freibetrag, wird es zu 40 % auf die Rente angerechnet.

2015 betrugen die monatlichen Netto-Freibeträge in Westdeutschland 771,14 Euro und in Ostdeutschland 714,12 Euro. Für jedes waisenrentenberechtigte Kind gibt es zusätzliche Beträge in Höhe von 163,58 Euro beziehungsweise 151,48 Euro.

Diese Freibeträge funktionieren dynamisch und werden jährlich zum 1. Juli durch Rentenanpassungen verändert. Da sich auch das Einkommen verändern kann, ist es möglich, eine Neuberechnung der Erziehungsrente zu beantragen.

Diese wird nur dann angepasst, wenn sich die eingetretenen Veränderungen zugunsten des Empfängers der Erziehungsrente auswirken und ferner das neu anzurechnende Einkommen um mindestens 10 % unter dem bisherigen liegt.

Erziehungsrente: Beginn und Ende der Leistung

Beginn Erziehungsrente

Wird der Antrag auf Erziehungsrente innerhalb von 3 Kalendermonaten gestellt, beginnt die Rentenzahlung am Ersten des Kalendermonats, an dessen Beginn der Antragsteller die Voraussetzungen für eine Erziehungsrente erfüllt. Wird der Antrag erst später gestellt, erfolgt die Zahlung der Erziehungsrente ab dem Antragsmonat.

Ende der Erziehungsrente

Die Erziehungsrente endet mit dem Ablauf des Monats, in dem ihre Voraussetzungen wegfallen. Das ist vor allem dann der Fall, wenn der Empfänger der Erziehungsrente wieder heiratet, eine neue Lebenspartnerschaft eintragen lässt oder in dem Monat, in welchem das Kind sein 18. Lebensjahr vollendet.

Auch das eigene Erreichen des regulären Renteneintrittsalters beendet die Zahlung der Erziehungsrente. Vorgesehen ist eine direkt daran anschließende Zahlung der Altersrente, es sei denn, der bisherige Bezieher der Erziehungsrente hat etwas anderes bestimmt.

Die Zahlung der Erziehungsrente endet jedenfalls unbedingt ab diesem Zeitpunkt, selbst wenn jemand erst später seine Altersrente in Anspruch nehmen möchte.

Bei Heirat oder neuer eingetragener Lebenspartnerschaft während des Bezugs der Erziehungsrente und der daraufhin erfolgenden Beendigung dieser Leistung besteht übrigens kein Anspruch auf etwaige Zahlung einer Abfindung für den künftigen Wegfall der Erziehungsrente.

Fazit

Die Erziehungsrente ist vielen Menschen unbekannt, auch denen, die sie in Anspruch nehmen könnten. Das ist sehr bedauerlich, denn die Höhe der Erziehungsrente ist durchaus attraktiv und entspricht in ihrer Höhe der zu ihrem Zeitpunkt theoretisch auszahlbaren Erwerbsminderungsrente.

Die Erziehungsrente wird nach dem Tod des ehemaligen Partners einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft gezahlt, sofern keine neue Heirat oder Eintragung einer Lebenspartnerschaft stattfand. Anders als die Witwen- oder Witwerrente erfolgt die Zahlung der Erziehungsrente nicht vom Rentenkonto des Verstorbenen, sondern vom persönlichen Rentenkonto des Anspruchsberechtigten der Erziehungsrente.

Bildquelle: © Luis Louro – Fotolia.com

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