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Laut Bundesagentur für Arbeit ist die Zahl der Sanktionen in 2016 gesunken. Einige Hartz-IV-Empfänger sind jedoch von mehreren Leistungskürzungen betroffen – darunter nach BA Angaben Flüchtlinge, die sich mit dem Regelwerk noch nicht auskennen.

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Neue Statistik über Hartz-IV-Sanktionen

Die neue Statistik der Bundesagentur für Arbeit zeigt, dass die Jobcenter im vergangenen Jahr weniger Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger ausgesprochen haben. In 2016 wurden insgesamt 939.133 Sanktionen ausgesprochen. In 2015 waren es bundesweit noch 979.583 Sanktionen gegen Leistungsempfänger. Längst wurden aber nicht so viele Personen sanktioniert, denn viele Hartz-IV-Empfänger müssen mehrfache Leistungskürzungen hinnehmen.

Laut Angaben der Bundesagentur für Arbeit sind vor allem Flüchtlinge von mehrfachen Sanktionen betroffen, da sie sich mit dem Hartz-IV-Regelwerk noch nicht ausreichend auskennen.

Meldeversäumnisse sorgen häufig für Sanktionen

Zu den häufigsten Gründen für Sanktionen zählt nach wie vor das Meldeversäumnis. Die meisten sanktionierten Hartz-IV-Empfänger kommen also nicht den Einladungen der Jobcenter nach oder können keinen triftigen Grund vorweisen, den Termin nicht wahrzunehmen. Derlei Sanktionen wurden 2016 713.901 Mal ausgesprochen. In 2015 waren es rund 28.000 mehr.

Problematisch bei den Meldeversäumnissen bzw. den angeschlossenen Sanktionen ist, dass die Einladungen des Jobcenters nicht immer beim Hilfebedürftigen ankommen. Das Jobcenter steht allerdings in der Beweispflicht, dass das Schreiben per Brief oder E-Mail angekommen ist. Auch wenn der Leistungsempfänger auf das Schreiben keine Reaktion zeigt, darf das Jobcenter nicht einfach Sanktionen verhängen. So entschied das Sozialgericht Karlsruhe in einer Klage.

Jobangebote und Maßnahmen abgelehnt

Weil sich Leistungsempfänger nicht an Eingliederungsvereinbarungen hielten, wurden in 2016 93.921 Sanktionen ausgesprochen. Aufgrund der Ablehnung eines Jobangebots oder einer Weiterbildungsmaßnahmen wurden ähnlich viele Leistungskürzungen verhängt: 93.327.

Die Bundesagentur für Arbeit hat erst kürzlich den sogenannten Zumutungs-Paragrafen aktualisiert und hat damit die Gründe konkretisiert, die ein Leistungsempfänger angeben kann, um einen Job ohne folgende Sanktion ablehnen zu können.

Zahl bei unter 25-Jährigen stabil

Zwar nicht gesunken, aber wenigstens stabil ist die Zahl der Sanktionen gegen unter 25-jährige Leistungsempfänger. In dieser Gruppe wurden in 2016 rund 30.120 Sanktionen ausgesprochen.

Viele Kritiker bemängeln seit Jahren die Sanktionen gegen unter 25-jährige Hartz-IV-Bezieher – unter anderem weil sie schon bei der ersten Pflichtverletzung alle Leistungen bis auf die Kosten für Unterkunft und Heizung verlieren. Bei der zweiten Pflichtverletzung wird das gesamte ALG II gekürzt. Bei älteren Hartz-IV-Empfänger werden die Leistungen zunächst um 30 % und dann um 60 % gekürzt.

Sanktionsregeln sind zu hart

Insbesondere die Regeln für unter 25-Jährige gelten als zu hart. Kritiker befürchten, die drastischen Leistungskürzungen würden bei jungen Hartz-IV-Empfängern schnell zu Obdachlosigkeit und Armut führen. Weiterhin könne man nicht davon ausgehen, dass derlei harte „Erziehungsmaßnahmen“ wirkungsvoll sind. Befürworter argumentieren, dass junge Erwachsene nur unter Androhung harter Kürzungen den Einladungen der Jobcenter nachkommen.

Unter anderem Die Linke will daher die Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger abschaffen. Durch die Leistungskürzungen würden sie unter das Existenzminimum rutschen, welches jedoch jedem Bürger verfassungsmäßig zusteht.

Bildquelle: © animaflora – Fotolia.com

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