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Laut einem Medienbericht waren im vergangenen Jahr rund 600.000 Menschen direkt in die Hartz-IV-Grundsicherung gerutscht, obwohl sie in die Arbeitslosenversicherung einzahlten und demnach Arbeitslosengeld erhalten müssten. Wie kommt das?

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Hartz IV statt ALG I: Fast 600.000 Menschen betroffen

Wer in die Arbeitslosenversicherung einzahlt, freiwillig oder über eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, hat bei Verlust des Arbeitsplatzes Anspruch auf Arbeitslosengeld. Eigentlich. Einem Bericht der „Saarbrücker Zeitung“ zufolge soll es bei rund 600.000 Menschen im vergangenen Jahr ganz anders gelaufen sein, nachdem sie ihre Arbeitsstelle verloren bzw. erwerbslos wurden.

Die Betroffenen seien dem Bericht zufolge unmittelbar in die Grundsicherung von Hartz IV gerutscht, Arbeitslosengeld II, ohne Arbeitslosengeld I bezogen zu haben. Laut der Zeitung ginge dies aus der Antwort Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion im Bundestag hervor.

Betroffene erfüllten Voraussetzungen nicht

Die Bundesregierung gab in der Antwort an, dass rund 580.000 Menschen in 2016 betroffen waren. Der Grund: Sie erfüllten entweder die Voraussetzungen für den Leistungsbezug nicht oder verdienten in ihrem vorherigen Job so wenig, dass sie mit Hartz IV aufstocken mussten.

Das sind rund 23 % aller Menschen, die in 2016 arbeitslos wurden. Besonders betroffen sind laut Zeitungsbericht Künstler und Kreative, die meist nur kurzzeitig beschäftigt werden. Dabei gilt vor allem für diese Berufsgruppe eine Sonderregelung mit niedrigen Zugangsvoraussetzungen.

Lediglich 239 kurzfristig Beschäftigte konnten in 2016 von der Arbeitslosenversicherung profitieren.

Kritik von den Grünen

Für die Grünen ist das ein Grund, die Bundesregierung scharf zu kritisieren. Künstler und andere kreative Berufstätige müssten folglich damit rechnen, nur in Ausnahmefällen Arbeitslosengeld zu erhalten – obwohl sie ihre Beiträge leisten.

Die Betroffenen zahlen scheinbar grundlos den Betrag der Arbeitslosenversicherung, wenn sie davon nicht bedingungslos profitieren und sich auf die soziale Absicherung verlassen können. Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen, Brigitte Pothmer, gab zu bedenken, dass die Arbeitslosenversicherung droht „ihre Legitimation zu verlieren.“

Welche Regelung gilt für Künstler und andere Kreative?

Die Bundesregierung hatte erst im vergangenen Jahr eine Sonderregelung für Künstler und ähnliche Berufsgruppen, die mit kurzen Arbeitsverhältnissen zu rechnen haben, bis 2018 verlängert. Nach dieser Regelung müssen sie nicht die erforderliche Mindestzeit von zwölf Monaten Beschäftigung in zwei Jahren vorweisen, um Anspruch auf die Leistungen von Arbeitslosengeld I zu haben.

Eine solche Regelung ist vor allem daher hilfreich, da viele Künstler und Kreative auf selbstständiger Basis arbeiten oder freiberuflich tätig sind und nicht über ein geregeltes Einkommen verfügen.

Leichte Verbesserung seit 2015

Nach Angaben der Bundesregierung war in 2016 fast jeder Vierte von dem Problem betroffen, nach Jobverlust direkt in Hartz IV zu rutschen. Bei einer Auswertung der Arbeitsmarktzahlen durch den Deutschen Gewerkschaftsbund wurde deutlich, dass im ersten Halbjahr 2015 noch jeder Fünfte betroffen war.

Schon damals wurde kritisiert, dass der Weg von einer Beschäftigung zum Hartz-IV-Leben sehr kurz sei. Wilhelm Adamy vom DGB kritisierte außerdem, dass „das soziale Auffangnetz der Arbeitslosenversicherung große Sicherheitslücken“ vorweise.

Bildquelle: © blende11.photo – Fotolia.com

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