Persönlicher Erfolg am

Bei manchen Themen hat man lieber Privatsphäre: Zum Beispiel bei Schwangerschaft, bei Krankheit oder im Liebesleben. Allerdings kann es durchaus vorkommen, dass der Chef einem bohrende Fragen bezüglich sensibler Themen stellt, welche die eigene Privatsphäre betreffen. Was darf der Chef und wo sind die Grenzen? Was muss ich meinem Chef sagen und was darf ich für mich behalten?

Das Recht auf Privatsphäre gilt auch im Job

Wie viel Privatsphäre bleibt einem noch im Büro? Viele der Büros in Deutschland sind Großraumbüros. Das Gefühl von Privatsphäre hat man hier nicht wirklich. Schon gar nicht, wenn man sich den Arbeitsplatz mit den Kollegen teilen muss und der Chef einem ständig über die Schulter schaut. Und dennoch: Auch in Büros hat man ein gewisses Recht auf Privatsphäre. So gibt es im Großen und Ganzen drei Tabus unter Kollegen:

fremdes Handy bedienen

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Einfach so an ein fremdes Handy rangehen? Vielleicht war es ja nur gut gemeint. Und dennoch ist es ein absolutes Tabuthema. Nur dann, wenn man sich sicher ist, dass es das berufliche Handy des Kollegen ist, darf man im Notfall rangehen. Private Mobiltelefone dagegen sind absolute Privatzone. Dabei ist es egal, ob man nur über die Textnachrichten auf dem Startbildschirm schaut. Wenn man nicht explizit darum gebeten wird, an das Handy zu gehen, dann sollte man es lassen.

Schreibtische durchsuchen

Ein sehr häufig missachteter Fall: Auch einen fremden Schreibtisch darf man nicht einfach so durchsuchen. Selbst dann nicht, wenn man auf der Suche nach wichtigen Unterlagen ist. Ohne Erlaubnis der Kollegen ist auch der Nachbar-Schreibtisch ein Tabu-Thema. Auch und gerade dann, wenn der Kollege bereits Feierabend hat. Der Grund hierfür ist, dass in den Schubladen neben den beruflichen Dingen auch gern private Sachen aufbewahrt werden.

private Gespräche belauschen

Wenn jemand auf Arbeit ein privates Gespräch führen und dabei nicht belauscht werden möchte, dann ist auch das sein persönliches Recht. Diese Tatsache sollte von allen anderen akzeptiert werden. Auch wenn die Neugierde mit Sicherheit groß ist, so sollte man der Versuchung unbedingt widerstehen. Wird man erwischt, so steht man in einem äußerst schlechten Licht und kann durch den Vertrauensbruch seine beruflichen Beziehungen zerstören.

In welche Sachen darf sich der Chef einmischen?

In vielen Bereichen hat der Chef das Sagen. In anderen wiederum nicht. Welche Bereiche sind privatrechtlich geschützt und in welche Themen darf sich der Chef einmischen?

private Internetnutzung

Das Internet auf Arbeit dient natürlich nicht dem privaten Zweck. Wenn der Arbeitgeber die Nutzung des Internets für private Zwecke nicht ausdrücklich erlaubt hat, sollte man vorsichtig sein. Auch mit einer Erlaubnis zur Nutzung des Internets für private Zwecke sollte man es mit Sicherheit nicht übertreiben. Die Zeit, die man im Internet für private Zwecke surft, sollte man auf ein Minimum eingrenzen.

Überwachung der Internetnutzung?

Darf der Chef bei einem Surfverbot für private Internetnutzung das Surfverhalten kontrollieren? Nein. Die pauschale Internet-Nutzung der Mitarbeiter darf vom Arbeitgeber nicht kontrolliert werden. Dies ist eine gesetzliche Bestimmung.

Facebook, Twitter und Co Verbot

Ein Chef darf allerdings genau festlegen, welche Internetseiten erlaubt sind und welche nicht. Allerdings muss der Chef seinen Mitarbeitern klar aufzeigen, welche Seiten verboten und welche erlaubt sind.

Berufskleidung

Was darf ich tragen? Der Arbeitgeber hat das Recht, über ein sogenanntes Direktions- und Weisungsrecht eine Kleiderordnung zu erlassen. Damit soll gewährleistet werden, dass sich das Unternehmen samt seiner Mitarbeiter in einem guten Licht präsentiert. Insbesondere Mitarbeiter, die im engen Kontakt zu Kunden stehen, repräsentieren das Unternehmen.

Dienstreisen

Darf der Chef Sie einfach auf eine Dienstreise schicken? Ja, dies steht dem Chef grundsätzlich frei. Er darf Sie auf eine dienstliche Reise schicken, wenn die berufliche Tätigkeit, die Sie ausüben, es erfordert.

Raucherpausen nacharbeiten

Darf der Chef verlangen, dass Sie Pausen, die Sie zum Rauchen verwenden, nachholen müssen? In er Tat. Wer ab und an eine Zigarette rauchen geht, der kann vom Chef aufgefordert werden, seine versäumte Arbeitszeit nachzuholen. Des Weiteren darf der Chef auch vorschreiben, an welchen Orten geraucht werden darf und an welchen ein Rauchverbot herrscht.

Videoüberwachung im Büro

Eine Videoüberwachung in einem Betrieb darf nur erfolgen, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Straftat am Arbeitsplatz bestehen. Die Überwachung muss geeignet, erforderlich und angemessen sein. Pauschal mit „ja“ oder „nein“ lässt sich diese Frage allerdings nicht.

Tonüberwachung im Büro

Nein! Diese Form des Abhörens ist dem Chef nicht gestattet. Generell gilt in Deutschland auch, dass eine zusätzliche Tonaufzeichnung zum Überwachungsbild verboten ist. Eine Ausnahme besteht allerdings dann, wenn der Audiomitschnitt der Qualitätssicherung dient, wie zum Beispiel das Mitschneiden eines Telefonats.

Was muss dem Chef mitgeteilt werden?

Klar gibt es Dinge, die man dem Chef lieber verheimlichen würde. In einigen Dingen haben Sie sogar das Recht dazu. Andere Dinge wiederum müssen Sie ihm allerdings mitteilen. Auch wenn die Grenzen zwischen Privatsphäre des Arbeitnehmers und beruflicher Zusammenarbeit nicht immer ganz eindeutig sind.

Finanzielle Schwierigkeiten

Die finanzielle Situation eines Arbeitnehmers gehört zu den Bereichen des Privatlebens. Wie Ihr Kontostand aussieht hat den Chef nicht zu interessieren. Auch wenn Sie kurz vor einer Privatinsolvenz stehen, müssen Sie den Chef darüber nicht unterrichten. Allerdings gibt es eine wichtige Ausnahme: Arbeitnehmer, die mit der Verwaltung des Unternehmensvermögens beauftragt sind, müssen ihrem Arbeitgeber eine anstehende Privatinsolvenz mitteilen.

Schwangerschaft im Bewerbungsgespräch

Eine Bewerberin muss die Frage nach einer bestehenden Schwangerschaft nicht wahrheitsgemäß beantworten. Denn das könnte ihr unweigerlich einen Wettbewerbsnachteil einbringen. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Die Berücksichtigung einer Schwangerschaft im Bewerbungsgespräch gilt demnach als eine geschlechtsbezogene Diskriminierung.

Allerdings gibt es auch hier eine Ausnahme: Wenn eine Arbeitnehmerin aufgrund von Schwangerschaft ihre Arbeit nicht mehr ausüben kann und ihre Stelle neu besetzt werden muss, dann darf der Arbeitgeber im Bewerbungsgespräch die Frage nach einer Schwangerschaft stellen. Schließlich könnte eine Schwangerschaft dann die Ausübung der Tätigkeit verhindern.

Affäre am Arbeitsplatz

Auch das Liebesleben gehört zur persönlichen Privatsphäre. Den Chef sollte es also nicht kümmern, wenn Sie mit einem anderen Kollegen oder einer Kollegin flirten oder sich nach dem Feierabend noch verabreden. Auch eine Affäre am Arbeitsplatz hat den Chef nicht zu interessieren. Die Ausnahme ist jedoch, wenn es aufgrund einer Beziehung zu Ärger im Job kommt. In so einem Fall darf sich der Chef einmischen und verlangen, dass die Situation wieder in Ordnung gebracht wird. Eine Beziehung verbieten darf er allerdings nicht.

Details zur Krankheit

Darf der Chef nach Details einer Krankheit fragen, wenn Sie krankgemeldet sind? Normalerweise ist man nicht dazu verpflichtet, den Arbeitgeber über Einzelheiten der Krankheit zu unterrichten. Bei der Gesundheit handelt es sich um die persönliche Privatsphäre. So gesehen sind Details zu einer Krankheit Informationen, die Sie für sich behalten dürfen.

Wichtig ist allerdings, den Chef zu informieren, wenn es sich um eine Krankheit handelt, die folgende Fehlzeiten auslösen könnte. Zum Beispiel bedingt durch Arztbesuche, Nachuntersuchungen, etc. Abgesehen davon ist es ohnehin sinnvoll, dem Vorgesetzten die Fehlzeiten gut zu begründen.

Ein Ausnahmefall besteht allerdings dann, wenn die Krankheit Ihre Arbeitsleistung einschränkt. Dann sollte der Arbeitgeber unbedingt darüber in Kenntnis versetzt werden. Ansteckende Krankheiten müssen dem Arbeitgeber definitiv gemeldet werden, wenn Sie beispielsweise im Krankenhaus oder im Restaurant arbeiten.

Vorstrafen

Sehr schnell kommt man durch jugendliche Leichtsinnigkeit zu einer Vorstrafe, die dann im Vorstrafenregister festgehalten wird. Die Angst, den Job zu verlieren, weil eine Vorstrafe ans Licht kommt, ist bei vielen Arbeitnehmern präsent. Gesetzlich ist folgendes zu beachten: Nicht jede Vorstrafe muss im Bewerbungsgespräch erwähnt werden – einschlägige Vorstrafen , die Bezug zum Arbeitsplatz haben könnten, hingegen schon! Einen Autodiebstahl müsse man demnach beispielsweise bei der Bewerbung im Autohaus unbedingt mitteilen.

Bildquelle: © Steven Jamroofer – Fotolia.com

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