Versicherung am

Der Rückkauf einer bestehenden Lebensversicherung ist für viele Versicherte eine Option, neue finanzielle Mittel für die alltägliche Lebensführung oder größere Investitionen zu erhalten. Im Folgenden erfahren Sie, wie sich der Rückkaufwert einer Versicherung ermitteln lässt und was beim Verkauf zu beachten ist.

Übersicht:

  • ALLGEMEINES ZUM RÜCKKAUFSWERT
  • Was ist der Rückkaufswert überhaupt?
  • Welche Versicherungen lassen sich zurückkaufen?
  • DIE WERTERMITTLUNG UND EINSPIELENDE FAKTOREN
  • Ist die Ermittlung des Rückkaufswerts für Laien möglich?
  • Die eingezahlten Versicherungsbeiträge
  • Abzug von Gebühren und Zusatzkosten
  • Berücksichtigung von Überschussanteilen
  • ABWICKLUNG DES RÜCKKAUFS
  • Wann lohnt sich der Rückkauf?
  • Die formal korrekte Kündigung
  • Der Widerruf als Alternative
  • ALTERNATIVEN ZUM RÜCKKAUF
  • Beleihung
  • Verkauf
  • Kreditabschluss

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Allgemeines zum Rückkaufswert

Was ist der Rückkaufswert überhaupt?

Als Rückkaufswert wird eine Eurobetrag bezeichnet, der an den bisherigen Versicherungsnehmer bei vorzeitiger Kündigung einer Lebensversicherung ausgezahlt wird.

Auch bei einer Anfechtung bzw. der Rücktritt vom Versicherungsvertrag ist jeder Versicherte berechtigt, den Rückkaufswert zurückgezahlt zu bekommen. Dieses Recht und weitere Details zur Rückzahlung sind im §169 Versicherungsvertragsgesetz geregelt.

Welche Versicherungen lassen sich zurückkaufen?

Ein Rückkauf wird bei fast allen Vertragsarten von Versicherungsgesellschaften möglich, die der privaten Altersvorsorge oder einer vergleichbaren Form der Vermögensbildung dienen.

Neben der klassischen Kapital-Lebensversicherung gilt dies für die Risiko-Lebensversicherung, diverse Sparpläne und Verträge über private Rentenversicherungen. Ob beim jeweiligen Versicherungsprodukt ein vorzeitiger Rückkauf möglich ist, lässt sich Vertragsbedingungen eindeutig einnehmen.

Die Wertermittlung und einspielende Faktoren

Ist die Ermittlung des Rückkaufswerts für Laien möglich?

Leider kann der Rückkaufswert nicht einfach mit dem Taschenrechner und wenigen Rechenschritten selbst ermittelt werden. Sämtliche Versicherungen arbeiten mit speziellen Rechenvorlagen und Software der Versicherungsmathematik, die einfließenden Faktoren der Wertberechnung sind für den einzelnen Versicherungskunden nicht ohne Weiteres nachvollziehen.

Dies ist glücklicherweise auch nicht nötig, da bei Lebensversicherungen eine jährliche Zusendung des aktuellen Beitrags- und Vermögensstandes obligatorisch ist. Dem Schriftstück lässt sich der aktuelle Rückkaufswert explizit entnehmen, ein Wissen um die einfließenden Rechenfaktoren lohnt dennoch.

Die eingezahlten Versicherungsbeiträge

Basis für den Rückkaufswert sind die vom Versicherten über Monate und Jahre hinweg eingezahlten Beiträge. Für eine sehr grobe Abschätzung des Rückkaufswerts kann der Versicherte nachrechnen, wie hoch die Gesamtsumme aller eingezahlten Beiträge seit Versicherungsbeginn ist. Beim Rückkauf muss er leider mit einem geringen Betrag als die gesamte Beitragssumme rechnen, da es zu verschiedenen Abzügen seitens der Versicherung kommt.

Abzug von Gebühren und Zusatzkosten

Durch die Anrechnung von Gebühren für die Bearbeitung des Kündigungsgesuchs und die vorzeitige Abwicklung des Vertrags verlangen sämtliche Versicherungen höhere Gebühren.

Umso kürzer der Versicherungsvertrag bestand, umso stärker muss mit Abzügen an den bislang eingezahlten Versicherungsbeiträgen gerechnet werden. Die Abrechnung solcher Zusatzkosten darf nicht uneingeschränkt von der Versicherung vorgenommen werden, sowohl der Gesetzgeber als auch die beim Versicherungsabschluss unterschriebenen Vertragsbedingungen geben die Grenzen vor.

Berücksichtigung von Überschussanteilen

Auf der jährlichen Aufstellung der Versicherung werden Überschussanteile aufgeführt, die beispielsweise durch eine Garantieverzinsung oder eine Fondsbindung der Beiträge entstehen.

Die Anteile stellen den eigentlichen Anreiz dar, ein Versicherungsprodukt abzuschließen und mehr Geld mit den eingezahlten Beiträgen zu erwirtschaften. Leider werden die Überschussanteile bei einem vorzeitigen Rückkauf nicht komplett oder anteilig ausgezahlt, auch die angerechneten Gebühren als Abzug der eingezahlten Beiträge werden durch sie nicht abgemildert.

Abwicklung des Rückkaufs

Wann lohnt sich der Rückkauf?

Die meisten Versicherungsexperten raten von einem vorzeitigen Rückkauf einer Lebensversicherung ab. Zum einen wird hierdurch ein Teil der privaten Altersvorsorge eingebüßt, der im höheren Lebensalter vor Armut bewahren soll.

Zum anderen fallen je nach Versicherungen die Abzüge auf den Rückkaufwert so hoch auf, dass erhebliche Einbußen auf die bisherigen Beitragszahlungen akzeptiert werden müssen. Der Rückkauf sollte deshalb nur bei finanziellen Schwierigkeiten mit existenzbedrohendem Charakter erwogen werden.

Die formal korrekte Kündigung

Um Sicherheit über den Rückzahlungsbetrag zu erhalten, kann der Versicherte unverbindlich Kontakt zu seiner Versicherung aufnehmen und den aktuellen Rückkaufswert erfragen.

Dieser wird schriftlich zugesandt und zeigt detailliert auf, wie sich der Betrag zusammensetzt. Für die Auszahlung muss der Versicherungsvertrag frist- und formgerecht gekündigt werden, die detaillierten Konditionen hierzu sind dem Vertrag zu entnehmen. Branchenweit üblich ist eine Frist von drei Monaten zum Ende eines Versicherungsjahres hin, die Kündigung ist schriftlich und vom Versicherungsnehmer unterschrieben einzureichen.

Der Widerruf als Alternative

Bei Verträgen, die erst vor kurzem abgeschlossen wurden und in die erste Beiträge eingezahlt wurden, ist das Widerrufsrecht eine Alternative zur klassischen Kündigung. Bei dieser wird vom zuvor getätigten Vertragsabschluss zurückgetreten, die rechtlichen Rahmenbedingungen hierfür lassen sich dem Vertrag entnehmen.

Vorteil dieser Regelung ist die generelle Aufhebung aller vertraglichen Verpflichtungen, die Abwicklung des Rückkaufswerts in oben beschriebener Form wird nicht vorgenommen. Stattdessen erhält der Versicherte alle bislang geleisteten Beiträge in voller Höhe zurück.

Alternativen zum Rückkauf

Beleihung

Wird über die Auszahlung des Rückkaufswert für eine dringend notwendige Ausgabe des Versicherungsnehmers nachgedacht, muss es nicht gleich zur Kündigung des Vertrags kommen.

Eine beliebte Alternative ist eine Beleihung, bei der die Lebensversicherung als Sicherheit für einen Kreditabschluss dient. Der Kreditgeber wird als Begünstigter der Versicherungsleistungen eingesetzt, sofern es bei der Rückzahlung des Darlehens zu Schwierigkeiten kommt. Verläuft die Tilgung einwandfrei, kann weiterhin von den Versicherungsleistungen profitiert werden.

Verkauf

Steht eine Beleihung nicht zur Diskussion, ist über den Verkauf der Lebensversicherung nachzudenken. In diesem Fall bleibt der Versicherungsvertrag bestehen, der Versicherungsnehmer gibt lediglich seinen Status als Begünstigter aus dem Vertragsverhältnis auf.

Auf den Kauf solcher Verträge haben sich verschiedene Finanzdienstleister spezialisiert, die eine Lebensversicherung nach individueller Prüfung sogar mit einer Rendite für den Versicherten zurückkaufen und keinen Verlust wie bei einer Kündigung erleiden lassen.

Kreditabschluss

Bevor eine Lebensversicherung zurückgekauft wird, sollte der Versicherungsnehmer alle weiteren Alternativen der Geldbeschaffung überprüfen. Der Abschluss eines klassischen Ratenkredits oder die Nutzung eines Dispokredits wird häufig ausreichen, um die Finanzierung vorzunehmen und nicht gleich einen kompletten Versicherungsschutz einzubüßen.

Hierbei muss die Lebensversicherung nicht als Sicherheit eingesetzt werden, eine Verbesserung der Bonität durch den bestehenden Versicherungsvertrag ist allerdings denkbar.

Bildwquelle: © Butch – Fotolia.com

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