Job am

Ab einem gewissen Alter reicht das Taschengeld nicht mehr aus, um sich die eigenen Wünsche zu erfüllen. Dann begeben sich viele Schüler auf die Suche nach einem Job, um das erste eigene Geld zu verdienen. Allerdings gelten für Schüler ganz besondere Vorschriften.

Das richtige Alter für den 1. Schüler-Job

Das Taschengeld mit einem Schüler-Job aufzubessern, ist erst ab einem gewissen Alter erlaubt. Geregelt werden die Vorschriften nämlich im Jugendarbeitsschutzgesetz. Dieses schreibt grundlegend vor, dass niemand arbeiten darf, der unter 13 Jahre alt ist. Ein Schülerjob kann daher frühestens in diesem Alter angenommen werden. Aber auch dann sind nicht alle Arbeiten erlaubt.

Leichte Tätigkeiten, wie das Austragen von Zeitungen, Hunde ausführen oder Nachhilfe geben, sind aber erlaubt. Allerdings gibt es nicht nur bei der Art des Jobs, sondern auch bei der Arbeitszeit Einschränkungen und Vorschriften. Denn als Schüler sollte immer die Schule, und niemals die Arbeit im Vordergrund stehen, sodass zeitliche Regelungen genau festlegen, zu welcher Zeit gearbeitet werden darf.

Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?

 

Die Arbeitszeiten für Schüler

Leichte Arbeiten für Schüler ab 13 Jahren dürfen in den Ferien nur zwischen 8 und 18 Uhr gemacht werden. Jeder Schüler benötigt dazu aber die Erlaubnis von einem Erziehungsberechtigten. In der genannten Zeit darf jeder Schüler dann maximal zwei Stunden pro Tag arbeiten, und sich so etwas Geld verdienen.

Wer Vollzeit arbeiten möchte, der muss warten, bis er 15 Jahre alt ist. Unter Vollzeit versteht das Jugendarbeitsschutzgesetz eine wöchentliche Arbeitszeit von 35 bis 40 Stunden. Schülern in diesem Alter erlaubt das Gesetz, in den Ferien vier Wochen Vollzeit zu arbeiten. Dann ist es auch möglich, sich einen Schüler-Job in einem Geschäft zu suchen, und so zum Beispiel im Blumenladen oder beim Bäcker auszuhelfen.

Weitere Vorschriften für Schüler-Jobs

Wer einen Job an einen Schüler vergibt, der sollte diese Vorschriften ebenfalls kennen. Außerdem müssen all diese Jobs, egal in welchem Betrieb, leicht und ungefährlich für den Schüler sein. Sie dürfen die Sicherheit und die Gesundheit der Kinder nicht gefährden, wodurch bestimmte Arbeiten von vornherein ausscheiden. Möchte eine Schülerin, die 14 Jahre alt ist, zum Beispiel als Bedienung arbeiten, dann ist das nicht erlaubt, denn hier passen zum einen die Arbeitszeiten nicht, zum anderen sind Arbeiten, bei denen der Schüler mit Alkohol in Kontakt kommt, erst ab dem 18. Lebensjahr erlaubt.

Daher darf man auch erst dann in einer Diskothek, in einer Kneipe oder einem ähnlichen Lokal arbeiten. Alle Schülerjobs müssen so angelegt sein, dass der Schüler seine schulische Leistung halten kann, die Schule ohne negative Auswirkungen durch den Job besuchen kann, und natürlich auch genügend Zeit zum Lernen und für die Hausaufgaben hat. Schüler, die im Job auch an den Sonntagen arbeiten sollen, dürfen dies nur zweimal im Monat tun, denn auch das ist ganz genau im Gesetz geregelt.

Schülerjobs lassen sich am besten in der direkten Umgebung finden. Zum Einstieg eigenen sich leichte Aushilfstätigkeiten, wie das Rasenmähen beim Nachbarn, beim Einkaufen helfen, auf das Nachbarkind aufpassen oder etwas Ähnliches. So kann man als Schüler schnell feststellen, welche Tätigkeiten einem liegen, und welcher Job einen nicht überfordert, sondern ohne Stress neben der Schule zu schaffen ist.

4 Bewertungen
3.00 / 55 4