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Durch ein Kind entstehen viele neue Kosten für eine Familie. Viele von den Kosten sind allerdings von der Steuer absetzbar. Weshalb der Staat Interesse daran hat, Kinder so günstig wie möglich zu machen und ob in diesem Zusammenhang auch das Schulgeld absetzbar ist, erfahren Sie in diesem Artikel!

Und das erwartet Sie in diesem Artikel:

  • Warum ist der Staat daran interessiert, Kinder günstig zu machen?
  • Schulgeld von der Steuer absetzen
  • Kosten und Gebühren von Schulen
  • Wichtige Regelungen zum Absetzen von Schulgeld
  • Für welche Schulen kann man das Schulgeld absetzen?
  • So kann man das Schulgeld von der Steuer absetzen
  • Wichtig: Schulgeld vor 2007 kann nicht abgesetzt werden

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Warum ist der Staat daran interessiert, Kinder günstig zu machen?

Durch ein Kind entstehen in der Regel enorm hohe Kosten. Würde der Staat den Familien nun nicht finanziell unter die Arme greifen, könnte sich ein Großteil der Bevölkerung hierzulande erst gar kein Kind leisten.

Dabei sind Kinder allerdings unverzichtbar für die Zukunft Deutschlands. Das komplette System, in dem wir leben, ist darauf ausgerichtet, dass wir auch in vielen Jahren noch genug junge Leute haben. Und ohne den entsprechenden Nachwuchs ist das nunmal nicht möglich.

Warum ein Gleichgewicht wichtig ist

Unser System in Deutschland baut darauf auf, dass es genügend junge Menschen gibt, die arbeiten gehen und die Renten und Pensionen der Alten bezahlen. Die Rentenbeiträge, die man beispielsweise als Arbeitnehmer zahlt, werden nicht gespart, sondern direkt für die Renten der Rentner verwendet. Dieses System nennt man Umlageverfahren.

Es sorgt dafür, dass man in den jungen Jahren Unterstützung bis zu Ausbildung erhält, anschießend arbeitet, und am Ende schließlich in den wohlverdienten Ruhestand gehen kann.

Ein recht simpler Gedanke, doch knüpft das Ganze an einem wesentlichen Punkt an: Es müssen immer genug arbeitende Personen da sein, die die Jungen und Alten finanzieren können. Es ist ein Gleichgewichtig notwendig.

Nun ist dieses Gleichgewicht in den letzten Jahren stark ins wanken gekommen. Heute werden wesentlich weniger Kinder geboren, als noch vor einigen Jahrzehnten. Gerade nach dem Krieg gab es einen enorm hohen Anstieg der Geburtenraten in Deutschland. Und diese werden demnächst in Rente gehen… das könnte zu einem Problem werden!

Der Staat will Nachwuchs fördern

Deutschland ist also daran interessiert, den Nachwuchs möglichst zu fördern. Und damit Pärchen nicht von dem enormen Kostenfaktor abgeschreckt werden, den ein Kind verursacht, werden Familien hierzulande mit finanziellen Hilfsmitteln unterstützt. Anders würden sich viele Familien einfach keine Kinder leisten können.

Neben diverser finanzieller Zuschüsse gibt es nun auch die Möglichkeit, gewissen Kostenpunkte von der Steuer abzusetzen. Und da das Schulgeld ein nicht unwesentlicher Kostenpunkt im Laufe der Schulzeit eines Kindes ist, wundert es nicht, dass sich hier die berechtigte Frage stellt:

„Ist das Schulgeld von der Steuer absetzbar?“

Schulgeld von der Steuer absetzen

Viele Schulen sind zwar kostenlos, doch viele andere wiederum ziemlich teuer! Waldorfschulen, Internate oder christliche Schulen können ganz schön ins Geld gehen. Nun stellt sich hier natürlich die Frage, ob man das Schulgeld von der Steuer absetzen kann…

Bis zu 5.000 Euro pro Jahr

Tatsächlich ist es in Deutschland erlaubt, die Kosten für eine private Bildungseinrichtung von der Steuer abzusetzen. Allerdings gibt es hier auch eine Grenze. Und zwar können pro Jahr maximal 5.000 Euro für private Schulen von der Steuer abgesetzt werden. Wie das genau geht zeigen wir Ihnen in den nächsten Absätzen.

Kosten und Gebühren von Schulen

Das Schulgeld ist eine Gebühr, welche von den Eltern für den Besuch ihres Kindes bei einer privaten Bildungseinrichtung gezahlt werden muss. Für staatliche Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien oder Gesamtschulen sowie Berufsschulen fallen allerdings keine Gebühren an. Sie werden vom Staat finanziert.

Viele Eltern schicken ihre Kinder allerdings bewusst auf nicht-staatliche Schulen, sondern auf private. Das kann ziemlich teuer werden.

Wichtigen Regelungen zum Absetzen von Schulgeld

Wenn das Ihr Kind nun eine kostenpflichtige Schule besucht, dann erlaubt das Finanzamt Ihnen bis zu 30 Prozent der Kosten hierfür von der Steuer abzusetzen. Allerdings können maximal auch nur 5.000 Euro pro Jahr von der Steuer für kostenpflichtige Schulen von der Steuer abgesetzt werden.

Tipp: Die Kosten für private Schulen können als „Sonderausgaben“ in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Wichtig: Eine weitere wichtige Voraussetzung für das Absetzen von Schulgeld ist, dass Sie für Ihr Kind Kindergeld oder den Kinderfreibetrag bekommen.

Für welche Schulen kann man das Schulgeld absetzen?

Gibt es nun auch eine Regelung bezüglich der Schulen, deren Kosten man von der Steuer absetzen darf?

Nein. Das Finanzamt trifft hier keine Regelung. Es ist also egal, ob die Schule Ihres Kindes eine private Schule ist oder eine kirchliche Einrichtung. Sie können also beispielsweise das Schulgeld für Internate, für private Grund- oder Berufsschulen, für kirchliche Schulen und so weiter von der Steuer absetzen.

Schulen im europäischen Ausland: Das selbe gilt im Übrigen auch für Schulen, die sich im europäischen Ausland befinden. Egal ob einheimische oder deutsche Schulen – Sie dürfen die Kosten von der Steuer absetzen.

Allerdings ist auch das an eine besondere Bedingung geknüpft. Der Besuch der Schule muss zu einem allgemeinen oder berufsbildenden Abschluss führen. Der Berufs- oder Schulabschluss muss also dem jeweils zuständigen inländischen Schul- oder Kulturministerium, der Zeugnisanerkennungsstelle oder der Kultusministerkonferenz anerkannt werden.

So kann gewährleistet werden, das der Abschluss an der privaten Schule mit dem Abschluss an einer öffentlichen Schule vergleichbar ist.

Logisch, denn für die Weiterbildung ist ein richtiger anerkannter Bildungsabschluss unerlässlich.

So kann man das Schulgeld von der Steuer absetzen

An sich kann das Schulgeld von der Steuer abgesetzt werden – allerdings gibt es noch einige Regeln, die man beachten muss, wenn man das Schulgeld des Kindes von er Steuer absetzen möchte.

Die Kosten für die Unterkunft und die Verpflegung können leider nicht von der Steuer abgesetzt werden. Wenn Ihnen die Schule Ihres Kindes also eine Rechnung schickt, dürfen Sie die Summen für Essen und Trinken sowie die Unterkunft nicht zum Schulgeld dazuzähle oder in der Steuererklärung eintragen. Das ist eine wichtige Regelung, die man unbedingt beachten sollte.

Unterrichtskosten: Was hingegen abgesetzt werden kann, sind die Kosten für die Bildung selbst und damit die Kosten für den Unterricht. Das bedeutet, dass die Sach- und Personalkosten von der Steuer abgesetzt werden können. Auch die Kosten für die Gehälter der Lehrer sowie die Kosten zur Instandhaltung des Gebäudes können abgesetzt werden.

Freiwillige Zahlungen

Nun gibt es auch noch bestimmte freiwillige Zahlungen, die von der Steuer abgesetzt werden können. Das sind zum Beispiel die Kosten für eine Patenschaft, die man übernimmt, oder wenn man für eine Schulveranstaltung spendet. Auch wenn man für die Schule etwas anschafft, können die Kosten von der Steure abgesetzt werden.

Ausnahme: Schulgeld komplett als außergewöhnliche Belastung absetzen

In bestimmten Fällen kann aber auch das komplette Schulgeld abgesetzt werden, dann allerdings als eine „außergewöhnliche Belastung“. Denn normalerweise wird das Schulgeld als Sonderausgabe abgesetzt. Warum ist es nun aber unter bestimmten Umständen anders?

In bestimmen Ausnahmefällen können die Ausgaben für den Besuch einer Privatschule komplett abgesetzt werden. Der Bundesfinanzhof hat dies als oberstes Steuergericht Deutschlands in einem Streitfall entschieden.

Es ging hierbei um ein verhaltensauffälliges Kind, welches die Regelschule besuchte. Hausarzt und Sozialdienst empfahlen den Eltern, das Kind in einem schottischen Internat für Hochbegabte anzumelden. Die Kosten konnten die Eltern in diesem Fall als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung komplett absetzen, weil der Schulbesuch aus therapeutischen Gründen notwendig war.

Wichtig: Schulgeld vor 2007 kann nicht abgesetzt werden

Das sollte man ebenfalls wissen: Schulgeld vor dem Jahr 2007 kann nicht von der Steuer abgesetzt werden. Das sind die Bestimmungen.

Bildquelle: © SZ-Designs – Fotolia.com

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