Steuern sind zwar ein notwendiges Instrument, dennoch aber ein äußerst lästiges Thema. Kaum jemand möchte mehr Steuern zahlen, als unbedingt nötig. Und doch tun es die meisten. Sie verschenken bares Geld, nur weil Sie diese wertvollen Tipps nicht kennen!

Alle Jahre wieder: der Steuerausgleich

Wer mehr Geld haben möchte, der sollte sich auch mal mit den etwas unangenehmeren Themen beschäftigen – nämlich mit seiner Steuererklärung. Denn um mehr Geld zu haben, muss man nicht unbedingt gleich mehr arbeiten. Man kann seine Haushaltskasse auch aufbessern, indem man sich Teile seiner Steuern zurückerstatten lässt. Und schon wird ein ansonsten eher lästiges Thema äußerst interessant.

Haben Sie womöglich zu viele Steuern gezahlt? So wie die meisten anderen Deutschen auch? Die folgenden 10 Tipps helfen Ihnen dabei, das Geld zurück zu bekommen, das Sie eventuell zu viel gezahlt haben.

Tipp 1: Der Weg zur Arbeit kann steuerlich abgesetzt werden

Die tägliche Fahrt zur Arbeit kann ganz schön ins Geld gehen. Und viele Menschen wissen nicht einmal, dass diese Kosten von der Steuer abgesetzt werden können. Natürlich macht sich das Finanzamt nicht die Mühe, jeden arbeitenden Bundesbürger zu befragen, ob dieser nicht zufällig seinen Arbeitsweg absetze möchte. Das muss der Bundesbürger schon selbst in die Hand nehmen. Der Aufwand kann sich allerdings durchaus lohnen!

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30 Cent pro gefahrenen Kilometer Arbeitsweg sparen – bis zu 4.500 Euro pro Jahr

Jeder Kilometer, den man zur Arbeit fährt, kann abgesetzt werden. Und zwar mit 30 Cent. Bei einer Arbeitsstrecke von 5 Kilometern sind das im Jahr ca. 200 Euro! 30 Cent pro Kilometer können auch diejenigen absetzen, die zu Fuß oder mit  dem Fahrrad zur Arbeit fahren. Die Höchstgrenze beträgt 4.500 Euro. Allerdings kann die Höchstgrenze bei bestimmten Ausnahmen erweitert werden. Zum Beispiel dann, wenn ein eigener PKW oder ein Firmenwagen zum Weg zur Arbeit benutzt wird.

Tipp 2: Kosten für Handwerker und andere haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen

Halten Sie sich fest: Wussten Sie, dass Sie auch Personalkosten wie zum Beispiel den Winterdienst, Reinigungsarbeiten, Bügeln, Kochen, Einkaufen, Klempner oder ähnliches von der Steuer absetzen können?

Bis zu 20.000 Euro pro Jahr von Steuer absetzbar

Haushaltsnahe Dienstleistungen können mit 20 Prozent von der Steuer abgesetzt werden. Das Ganze geht bis zu einem Maximalbetrag von 20.000 Euro pro Jahr.

Auch Personalkosten für Instandhaltung, Renovierung oder Modernisierung des Eigenheims können von der Steuer abgesetzt werden. Und das kann jede Menge bares Geld sparen. Derartige Kosten können bis zu einer Gesamthöhe von 6.000 Euro pro Jahr abgesetzt werden. Ebenfalls mit 20 Prozent.

Tipp 3: Weiterbildungskosten – was kann ich alles absetzen?

Viele wissen nicht, wie viele Dinge sich als Bildungskosten absetzen lassen. Und auch hier gilt: Man kann bares Geld sparen!

Wichtig: Die erste Ausbildung ist in den Augen des Finanzamtes eine Privatsache. Die Kosten hierfür sind lediglich als Sonderausgaben ansetzbar. Experten raten allerdings die Kosten dennoch geltend zu machen und bei Ablehnung Widerspruch einzulegen. Der Aufwand soll sich angeblich lohnen.

Bildungskosten – was zählt dazu?

Seminare, Kongressbesuche oder Zweitausbildungen sowie Zweitstudien. Hinzu kommen Kosten für Arbeitsmaterialien, die in diesem Zusammenhang aufkommen. Dazu zählen unter anderem: Kosten für Arbeitszimmer, Prüfungs- und Studiengebühren, Verpflegung, Fahrtkosten und Übernachtungsgebühren.

Tipp 4: Kosten bei Krankheit absetzen

Es gibt einen weiteren interessanten Tipp: Sie können Kosten, die im Zusammenhang mit einer Krankheit anfallen, als sogenannte außergewöhnliche Kosten absetzen. Zusätzliche Kosten, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden, können sehr schnell anfallen.

Beispiele für außergewöhnliche Kosten

Zu den außergewöhnlichen Kosten zählen Zuzahlungen für Medikamente, Kurkosten, Behandlungskosten, Hilfsmittel, Zahnersatz und Heimmittel. Auch die Fahrtkosten können von der Steuer abgesetzt werden.

Wichtig: Heben Sie immer die Belege für die außergewöhnlichen Kosten auf.

Die Höchstgrenze zur Absetzbarkeit für außergewöhnliche Kosten ist individuell und abhängig von der Anzahl der Kinder, dem Familienstand und dem Einkommen. Allerdings können Fahrtkosten auch über die Grenze hinaus steuerlich geltend gemacht werden.

Tipp 5: Beiträge für Versicherungen absetzen

Viele Versicherungsbeiträge können ebenfalls von der Steuer abgesetzt werden. Eine Berufshaftpflichtversicherung ist zum Beispiel komplett absetzbar. Versicherungen, die Risiken im Privat- oder Berufsleben absichern, können zur Hälfte als Werbungskosten abgesetzt werden.

Ein weiterer Tipp: Eine Reisegepäckabsicherung können Sie absetzen, wenn Sie die Reise berufsbedingt antreten mussten.

Tipp 6: Internet und Telefon von der Steuer absetzen

Auch sehr interessant: Sehr wahrscheinlich werden Sie zu Hause einen Internet- und Telefonanschluss haben. Auch diesen können Sie steuerlich geltend machen. Die anfallenden Kosten gelten als Werbungskosten.

Bis zu 20 Euro im Monat absetzen

Bis 20 Euro, die Sie im Monat für Ihren Telefon- und Internetanschluss zahlen, können Sie einfach von der Steuer absetzen. Das macht pro Jahr bis zu 240 Euro.

Tipp 7: Geld sparen bei Kinderbetreuung

Sie geben Ihre Kinder in Betreuung? Die Kosten, die in diesem Zusammenhang entstehen, können Sie absetzen. Das gilt solange, bis Ihre Kinder 14 Jahre alt sind.

Bis zu 4.000 Euro pro Jahr absetzen

Betreuungskosten für die eigenen Kinder können jedes Jahr erneut abgesetzt werden. Und zwar bis zu einem Gesamtbetrag von 4.000 Euro.

Tipp 8: Beiträge und Einmalzahlungen für Spenden absetzen

Wenn Sie an gemeinnützige Organisationen, an politische Parteien oder einfach Sachspenden spenden, dann können Sie diese ebenfalls steuerlich geltend machen. Als Sachspenden kommen Waren und Güter aller Art infrage. Egal ob neu oder alt.

Wichtig: Bei den Spenden sollten Sie sich immer eine Spendenquittung vom Empfänger geben lassen. Das gilt insbesondere auch für Sachspenden. Auf der Quittung sollten dabei sowohl Empfänger als auch Datum und Art der Spende vermerkt sein.

Bis zu 20 Prozent des Einkommens – oder bis zu 1.650 Euro pro Jahr für Parteispenden

Maximal können 20 Prozent des Jahreseinkommens als Spendenbeiträge abgesetzt werden. Oder – im Falle einer Parteispende – maximal 1.650 Euro pro Jahr.

Tipp 9: Arbeitskleidung steuerlich geltend machen

Auch Arbeitskleidung ist absetzbar. Dabei gilt eine interessante Regelung.

110 Euro pauschal pro Jahr von der Steuer absetzen – oder auch mehr

Als Arbeitskleidungskosten können pauschal 110 Euro abgesetzt werden. Wenn Sie Arbeitskleidung besitzen, die Sie nur auf Arbeit tragen, dann können Sie auch Anschaffungskosten sowie Reinigungskosten absetzen. Ein Anzug fällt allerdings nicht unter die Definition. Er könnte auch in der Freizeit getragen werden und ist somit keine reine Arbeitskleidung. Ein Richter hingegen, der eine Robe trägt, könnte sämtliche Kosten, die in Verbindung mit seiner Robe entstehen, von der Steuer absetzen.

Tipp 10: Kosten für Bewerbungen absetzen

Ein weiterer sehr wertvoller Tipp ist der folgende: Kosten, die durch Ihre Bewerbungen entstehen, sind ebenfalls von der Steuer absetzbar. Allerdings sind sich die meisten Personen nicht bewusst, wie weitreichend dieses Gebiet ist.

Was zählt zu den Bewerbungskosten?

Werbungskosten sind Kosten, die im Zusammenhang mit Ihren Bewerbungen entstehen. Zu den Bewerbungskosten zählen vor allem Kosten für Kopien und ähnliches, Portokosten, Kosten für die Bewerbungsmappen, etc.

Und: Wenn Sie für ein Bewerbungsgespräch eine Fahrkarte ziehen müssen, dann ist diese natürlich auch absetzbar.

Pauschalen nutzen – 8,50 Euro für jede Bewerbung auf Postweg und 2,50 für jede elektronische Versendung

Ein ganz besonderer Tipp: Es gibt bei den Bewerbungskosten Pauschalen, die einem das Absetzen deutlich erleichtern. Für jede Bewerbung, die Sie postalisch versenden, können Sie 8,50 Euro von der Steuer absetzen. Für die elektronisch versendente Bewerbung sind es immerhin 2,50 Euro, die man absetzen kann.

Bildquelle: © Marco2811 – Fotolia.com

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