ArbeitslosHartz 4 am

Wer seine Arbeit verliert, bekommt Arbeitslosengeld. Allerdings ist das an bestimmte Bedingungen geknüpft, die erfüllt werden müssen. Damit bei Ihnen keine Sperrzeit in Kraft tritt, sollten Sie sich frühzeitig informieren, um sich richtig arbeitslos zu melden und während der Zeit der Jobsuche alles richtig zu machen.

Überblick

  • Voraussetzung, um ohne Sperrzeit Arbeitslosengeld zu bekommen
  • Sperrzeit: Gründe für die Arbeitslos-Meldung
  • Unterschied zwischen arbeitslos und arbeitssuchend für die Sperrzeit
  • Welche Konsequenzen kann die Sperrzeit haben?
  • Meldung zur Vermeidung der Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
  • Frist verpasst: Was bedeutet das für die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld?
  • Wie arbeitslos melden, um Sperrzeiten zu vermeiden?
  • Sperrzeit bei eigener Kündigung
  • Sperrzeitverkürzung wegen besonderer Härte
  • Sperrzeit bei Arbeitslosengeld trotz Kündigung durch den Arbeitgeber
  • Dauer der Sperrzeit

Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?

Voraussetzung, um ohne Sperrzeit Arbeitslosengeld zu bekommen

Wenn Sie Ihre Stelle kündigen wollen, dann gilt, dass Ihr Arbeitsamt mindestens ebenso früh darüber Bescheid wissen sollte wie Ihr Vorgesetzter. Rufen Sie am besten bei Ihrem Ansprechpartner oder Berater an und fragen Sie Ihn, ob es reicht mündlich mitzuteilen, dass Sie Ihren Job aufgeben.

Dabei spielt es theoretisch keine Rolle, ob Sie danach schon wieder eine Stelle in Aussicht haben oder nicht. Es kann immer etwas dazwischenkommen. Mit einer Arbeitslosmeldung sind Sie auf der sicheren Seite, um eine Sperrfrist zu vermeiden.

Wenn Ihre Stelle gekündigt wird, dann müssen Sie sich spätestens am ersten Werktag der Beschäftigungslosigkeit persönlich melden.
Erst ab dem Tag, an dem Sie der Agentur für Arbeit Ihre Arbeitslosigkeit mitgeteilt haben, kann auch Ihr Arbeitslosengeld bezahlt werden.

Sperrzeit: Gründe für die Arbeitslos-Meldung

Als arbeitsuchend oder arbeitslos müssen Sie sich immer dann melden, wenn:

  • Ihre Stelle von Ihrem Arbeitgeber gekündigt wurde oder
  • Sie einen befristeten Arbeitsvertrag haben, der ausläuft und
  • Ihr Alter eine Erwerbsfähigkeit zulässt (Sie also über 16 Jahre und unter der regulären Rentenalter / der Regelaltersgrenze sind) und
  • Sie körperlich und geistig dazu befähigt sind Ihre Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen (also zum Beispiel nicht krankgeschrieben sind)

Unterschied zwischen arbeitslos und arbeitssuchend für die Sperrzeit

Meist gehen beide Meldungen miteinander Hand in Hand. Doch genau genommen handelt es sich bei der Meldung für die Arbeitslosigkeit um einen bürokratischen Vorgang, der mit Sperrzeiten, Unterstützungsgeldern und weiteren Maßnahmen verbunden ist. Wenn Sie sich arbeitssuchend melden, bedeutet das, dass Ihnen die Agentur für Arbeit bei der Jobsuche helfen soll. Sie müssen sich auf jeden Fall arbeitslos melden, auch wenn Sie sich schon vorher arbeitssuchend gemeldet haben, um Sperrzeiten zu vermeiden.

Welche Konsequenzen kann die Sperrzeit haben?

Wenn Sie sich nicht umgehend beim Arbeitsamt melden, sobald Sie wissen, dass Ihr Arbeitsverhältnis enden wird, kann das Amt sich unter Umständen weigern das Arbeitslosengeld ganz oder auch nur teilweise auszuzahlen. Ihr finanzieller Schaden kann dabei bis in den vierstelligen Bereich gehen.

Meldung zur Vermeidung der Sperrzeit beim Arbeitslosengeld

Wie Sie sich arbeitssuchend melden, bleibt in der Regel Ihnen überlassen. Sie können es telefonisch, schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) oder online über die Jobbörse der Agentur für Arbeit machen.

Nachdem Sie sich arbeitssuchend gemeldet haben, bekommen Sie einen persönlichen Beratungstermin angeboten. Wenn das nicht innerhalb von ein paar Tagen der Fall ist, sollten Sie noch einmal bei der Agentur für Arbeit nachfragen. Mit Ihren Angaben erstellt der Vermittler ein Profil und kann Ihnen so geeignete Jobs vorschlagen.

Frist verpasst: Was bedeutet das für die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld?

Wenn Sie sich nicht innerhalb der vorgegebenen Zeit bei Ihrer Agentur für Arbeit melden oder nicht zu einem fest mit Ihrem Berater vereinbarten Termin erscheinen, dann ist das ein Grund um eine Sperrzeit von einer Woche auf die Zahlung des Arbeitslosengelds zu verhängen. Diese Sperrzeit kann bei weiteren Verstößen verlängert und die Höhe des Arbeitslosengelds verringert werden.

Wie arbeitslos melden, um Sperrzeiten zu vermeiden?

Sie sollten gut vorbereitet sein, um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Falls zu vermeiden. Halten Sie deshalb auf jeden Fall ein gültiges Ausweisdokument wie einen Personalausweis oder den Reisepass bereit. Außerdem brauchen Sie Ihre Rentenversicherungsnummer und wenn vorhanden Ihre aktuelle Lohnsteuerkarte oder eine Kopie davon. H

ilfreich ist auch das Kündigungsschreiben oder der befristete Arbeitsvertrag mit dem Datum an dem Ihr Arbeitsverhältnis endet. Es schadet nichts, wenn Sie zudem Nachweise über Leistungsbezug in der Vergangenheit bereithalten. Also für die Zeiten, in denen Sie schon einmal Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Unterhalt oder etwas Ähnliches bekommen haben.

Sperrzeit bei eigener Kündigung

Wenn Sie selbst kündigen, kann die Agentur für Arbeit das so werten, dass Sie Ihren Job aus eigenem Verschulden verloren haben. Als Sanktionsmaßnahme kann es deshalb eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen verhängen. Das bedeutet, dass Sie zwölf Wochen lang überhaupt kein ALG I bekommen und insgesamt ein Viertel weniger als Ihnen maximal zustehen würde. Allerdings gibt es Möglichkeiten das zu umgehen.

Sperrzeitverkürzung wegen besonderer Härte

Sie können zum Beispiel kündigen, wenn Sie mit Ihrem Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zusammenziehen wollen. Wenn Sie sich nicht mit Ihrem Arbeitgeber auf einen geeigneten Aufhebungsvertrag einigen können oder darauf, dass Sie von ihm gekündigt werden, lässt die Agentur für Arbeit manchmal mit sich reden. Es gibt durchaus Arbeitgeber, die bei der Agentur für Arbeit dafür bekannt sind, dass dort Mitarbeiter verschlissen werden.

Sperrzeit bei Arbeitslosengeld trotz Kündigung durch den Arbeitgeber

Generell tritt eine Sperrzeit immer dann in Kraft, wenn Sie Ihre Stelle durch eigenes Verschulden verloren haben. Das ist auch dann der Fall, wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber kündigt, weil Sie sich etwas zuschulden kommen haben lassen. Bei einer verhaltensbedingten Kündigung, egal ob es sich um eine ordentliche oder um eine außerordentliche Kündigung handelt, kann es kritisch werden.

Dauer der Sperrzeit

Wie lange die Sperrzeit dauert, hängt davon ab, welche Gründe dafür vorliegen. Ein Meldeversäumnis zieht eine Woche nach sich. Wenn Sie angebotene Arbeit ablehnen bekommen Sie beim ersten Mal 3 Wochen, dann 6 Wochen und schließlich 12 Wochen Sperrzeit.

Bildquelle: © Butch – Fotolia.com

1 Bewertungen
5.00 / 55 1